werden. Branchenregeln entfalten, anders als die Regeln der staatlichen Ausschüsse, keine Vermutungswirkung in Bezug auf die Arbeitsschutzverordnungen. Staatliche Regeln und DGUV/LSV-Regeln erhalten mit
auf technische Produktanforderungen im Binnenmarktbereich entfalten harmonisierte Normen eine Vermutungswirkung. Diese strukturellen und funktionalen Gegebenheiten nimmt das neue Grundsatzpapier auf, das
EU-Kommission Harmonisierte Normen, die die Konformitätsvermutung ( KANBrief 1/10 „ Vorsicht: Vermutungswirkung! “ ) auslösen, werden von den europäischen Normungsorganisationen auf der Grundlage eines Auftrags
zuständige Maschinenausschuss der Europäischen Kommission mittlerweile zugestimmt, so dass die Vermutungswirkung der EN 12649 für diese spezielle Gefährdung künftig eingeschränkt ist. Im Amtsblatt der EU wird
Verbesserungsvorschläge auf. Unvollständige Normen Damit ein Hersteller bestmöglich von der Vermutungswirkung harmonisierter Europäischer Normen profitieren kann, sollten – wie auch im Krakauer Memorandum
dahin sollte ein Warnhinweis zur EN 15194, der auch schon formuliert wurde, im EU-Amtsblatt die Vermutungswirkung für die Vibrationsanforderungen aufheben. Die Europäische Kommission hat ihn jedoch bis jetzt
technische Anforderungen festlegen, die bei Anwendung, wie harmonisierte Normen auch, die Vermutungswirkung auslösen. Wichtig ist allerdings, dass es sich bei diesem Instrument um eine Notlösung handelt
Anpassung an die neue Richtlinie keine Ruhepause Landmaschinen auf der Zielgeraden? Vorsicht: Vermutungswirkung! Messanforderungen in Produktnormen CEN-Leitfaden zur Dienstleistungsnormung – hilfreich für
aus dem Amtsblatt der EU zurückzieht. Damit wird die Anwendung dieser Norm nicht mehr die Vermutungswirkung auslösen – auch nicht für diejenigen Richtlinienanforderungen, die eigentlich korrekt umgesetzt
Erdbaumaschinen behandelt und zum Thema Sicht auf die ISO 5006 verweist, für diesen Aspekt die Vermutungswirkung entzogen. Der Marktüberwachung stellte sich damit die Frage, nach welchen konkreten Kriterien