Jahresbericht 2024


1 Editorial

Die KAN blickt zurück auf ein ereignisreiches Jahr 2024: Als besondere Höhepunkte werden das Fachsymposium anlässlich 30 Jahre KAN und die 8. EUROSHNET-Konferenz in Krakau in Erinnerung bleiben. 

Bei der EUROSHNET-Konferenz kamen Fachleute aus 13 Ländern zusammen, um über Themen wie den Green Deal, die EU-Maschinenverordnung oder die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI) zu diskutieren. Aber auch darüber hinaus stand 2024 im Zeichen der europäischen Vernetzung. So haben wir Kontakte mit der europäischen Verbraucherorganisation ANEC geknüpft und eine engere Zusammenarbeit vereinbart.

Im Bereich Normungspolitik hat sich die KAN zur EU-Normungsverordnung und zum Instrument der Common specifications positioniert. In unterschiedlichsten Ausschüssen und Gremien bringt sie die Interessen des Arbeitsschutzes ein. Eine wichtige Schnittstelle zur europäischen Normungspolitik bildet hierbei das Strategieforum für Standardisierung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, in dem die KAN seit seiner Gründung 2023 vertreten ist.

Künstliche Intelligenz, Zugänge zu mobilen Maschinen, Bauprodukte, wissenschaftliche Taucher: Bereits diese kleine Auswahl zeigt die Bandbreite an Fachthemen, mit denen sich die KAN im abgelaufenen Jahr  beschäftigt hat. Das Team der Geschäftsstelle prüft Normentwürfe, stimmt Stellungnahmen mit den in der KAN vertretenen Kreisen ab und organisiert Fachgespräche, um die Position des Arbeitsschutzes und Handlungsbedarf auszuloten.

Flankiert werden all diese Aktivitäten von der Öffentlichkeitsarbeit, die die Arbeitsergebnisse und Positionen in verschiedenen Formaten einem breiten Publikum zugänglich macht und so für die Bedeutung von Arbeitsschutz und Normung sensibilisiert.

Angela Janowitz
Geschäftsführerin der KAN


2 Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Normung ist ein Werkzeug zur Unterstützung des Arbeitsschutzes. Die KAN vertritt die Interessen des Arbeitsschutzes in und gegenüber der Normung. Sie ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) und wird finanziell durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Mitglieder des VFA sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Auftrag und Struktur

In der KAN bündeln die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, des Bundes und der Länder sowie der gesetzlichen Unfallversicherung ihre Interessen und diskutieren diese mit DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.). Die KAN befasst sich mit Normen und anderen Arbeitsergebnissen von Normungs- und ggf. auch weiteren Standardisierungsorganisationen, die die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unmittelbar oder mittelbar berühren. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören zum Beispiel die Produktsicherheit sowie der technische und der organisatorische Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die KAN bringt ihre gemeinsame Arbeitsschutzposition in alle zuständigen Ausschüsse und Gremien ein und informiert die Öffentlichkeit. Die Arbeitsschutzkreise nutzen die KAN als akzeptiertes gemeinsames Sprachrohr und profitieren davon, dass die gebündelte Position der KAN größere Wirkung hat als die der einzelnen Kreise.

Ausführliche Informationen zu Aufgaben, Struktur und Arbeitsgebieten der KAN enthält die Website der KAN unter www.kan.de.

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Organisation der KAN

Die KAN hat 17 Mitglieder und setzt sich wie folgt zusammen: 
(Vorsitz Frühjahr 2024–2026: Staat)

2024 tagte der erweiterte Vorsitz der KAN am 13. März und 1. Oktober per Videokonferenz; KAN-Sitzungen fanden am 23./24. April in Sankt Augustin und am 12. November in Berlin statt.

Die KAN-Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist für das operative Geschäft der KAN zuständig und in vier Bereiche aufgeteilt: Facharbeit, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Europavertretung Brüssel und Verwaltung, Finanzen und Gremien. Arbeitsgrundlage sind die Basisdokumente, Beschlüsse und Positionspapiere der KAN. Um eine unmittelbare Beteiligung der Sozialpartner an der Normung sicherzustellen, ist in der Geschäftsstelle je ein Büro der Arbeitgeber und Arbeitnehmer integriert. Diese Einbindung ermöglicht schon frühzeitig eine sozialpolitisch abgestimmte Vorgehensweise. Die Geschäftsstelle ist fachlich breit aufgestellt, verfügt über direkte Wege zu den Fachleuten, pflegt ihr Netzwerk auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und nutzt Synergien mit den in der KAN vertretenen Kreisen. Mit der Europavertretung in Brüssel, die Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz und Normung auf europäischer Ebene begleitet, hat die KAN ein weiteres Sprachrohr für ihre Interessen.


Organigramm der Geschäftsstelle (Stand: 1. Januar 2025)

3 Nationale, europäische und internationale Vernetzung

EUROSHNET-Konferenz Krakau

Rund 110 Fachleute aus Arbeitsschutz, Normung, Prüfung und Regelsetzung kamen am 13./14. Juni 2024 in Krakau zur 8. EUROSHNET-Konferenz „World in transition – Europe in adaptation – OSH under pressure“ zusammen. Der Green Deal, die neue EU-Maschinenverordnung, die EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz und die Kreislaufwirtschaft sind nur einige der aktuellen Themen, die während der Konferenz beleuchtet wurden. Programm, Vorträge und Bilder der Konferenz sind unter www.euroshnet.eu/conference-2024 abrufbar.

Die KAN war gemeinsam mit ihren Partnerinstitutionen aus dem EUROSHNET-Netzwerk (European Occupational Safety and Health Network) maßgeblich an der inhaltlichen Gestaltung der Konferenz beteiligt. Die organisatorische Federführung lag beim polnischen Arbeitsschutzinstitut CIOP-PIB. Die Evaluation zeigte, dass die Teilnehmenden sowohl die Themenvielfalt als auch die Gelegenheit zum Austausch mit Fachleuten aus verschiedenen Ländern sehr begrüßten. Die nächste EUROSHNET-Konferenz ist für 2026 in Finnland geplant.

Das EUROSHNET-Netzwerk wurde 2004 von der KAN, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und Arbeitsschutzinstitutionen in Frankreich, Polen, Spanien, Finnland und dem Vereinigten Königreich ins Leben gerufen, um den persönlichen Austausch zwischen Arbeitsschutzfachleuten zu fördern, die in Normung, Prüfung und Zertifizierung tätig sind. 

Strategisches Beratungsgremium zum Arbeitsschutz (SAG OHS)

Der Technische Lenkungsausschuss des europäischen Komitees für Normung (CEN/BT) lässt sich durch Expertengremien beraten, die für bestimmte Normungsfelder eingerichtet werden. Das frühere CEN-Beratungsgremium SABOHS (Strategic advisory board on occupational health and safety) wurde seit 2022 in Form des Sector Forum Occupational Health and Safety (SECT/SF OHS) weitergeführt. Die Geschäftsführerin der KAN hat den Vorsitz dieses für den europäischen Arbeitsschutz strategisch sehr relevanten Gremiums inne; das Sekretariat ist bei DIN angesiedelt. In dem Gremium sind eine Vielzahl der CEN Mitglieder (nationale Normungsorganisationen), die Europäische Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und kleine und mittlere Unternehmen und Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration), weitere europäische Institutionen sowie CEN vertreten. 

Eine der Aufgaben des Gremiums ist es, über ein sogenanntes Early information system, das wesentlich durch die KAN-Geschäftsstelle unterstützt wird, frühzeitig über neue europäische und internationale Normungsprojekte zu informieren. Im Zuge einer Überprüfung der internen Strukturen und Entscheidungsprozesse hat das CEN/BT alle Beratungsgremien auf den Prüfstand gestellt, viele aufgelöst und einigen eine neue Ausrichtung gegeben. Das SECT/SF OHS wurde zum Jahresende 2024 in ein auf zwei Jahre angelegtes strategisches Beratungsgremium umgewandelt. Ziel ist es, in den zwei Jahren dem CEN/BT einen Vorschlag für eine grundlegende Position zu Arbeitsschutz und Normung vorzulegen und die Fachleute in den CEN-Normungsgremien über diese Thematik zu informieren, z.B. über ein Webinar.

Kooperation mit ANEC

ANEC (The European consumer voice in standardisation, www.anec.eu) ist die europäische Stimme der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Normung. Sie ist eine von vier Organisationen zur Förderung relevanter Interessenträger nach Anhang III der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012.

Im Rahmen der KAN-Sitzung 2/2023 hatte das deutsche Mitglied der ANEC-Generalversammlung und Vorsitzende des DIN-Verbraucherrats ANEC vorgestellt. Bereits da wurde deutlich, dass es viele Schnittmengen gibt, bei denen ANEC und KAN die gleichen Ziele verfolgen. Sowohl für die KAN als Vertreterin des Arbeitsschutzes als auch für ANEC, die sich gleichsam für den Verbraucherschutz einsetzt, ist die Sicherheit 
von Produkten von höchster Bedeutung. Daher hat die KAN eine Vernetzung und intensivere Zusammenarbeit mit ANEC begrüßt.

Seitdem stehen die KAN-Geschäftsstelle und das ANEC-Sekretariat in regelmäßigem Austausch. Nach mehreren virtuellen Treffen haben die Beteiligten im Frühjahr 2024 die Erarbeitung eines sogenannten Letter of Intent vereinbart, einer gemeinsamen Absichtserklärung zwischen ANEC und KAN. Hierin sollen mögliche Bereiche der Zusammenarbeit festgehalten und so eine erfolgreiche und produktive Kooperation gefördert werden.

DIN-Verbraucherrat

Der Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung (DIN) vertritt die Interessen der nichtgewerblichen Endverbraucherinnen und -verbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung. Er berät und unterstützt die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN und ist auch Mitglied von ANEC (siehe oben). Die KAN-Geschäftsstelle hat mit dem DIN-Verbraucherrat vereinbart, sich regelmäßig auszutauschen, um das Potenzial für Synergien besser zu nutzen. Mögliche gemeinsame Ziele könnten sich – um nur einige Beispiele zu nennen – in den Bereichen künstliche Intelligenz, Nutzergewichte oder der Prüffinger-Sonde ergeben. Die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich in konkreten Fällen direkt kontaktieren, um abzuklären, inwieweit eine Zusammenarbeit möglich und sinnvoll sein könnte. Darüber hinaus können Vereinbarungen und Absprachen zwischen der KAN und ANEC über den Verbraucherrat als deren deutschem Spiegel vermittelt werden.

Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände

Neu im Netzwerk der KAN ist das Koordinierungsbüro Normungsarbeit der Umweltverbände (KNU) mit Sitz in Berlin. Es hat die Aufgabe, eine zentral koordinierte Mitwirkung der Umweltverbände im Normungsprozess zu ermöglichen. Ziel ist es sicherzustellen, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Gesundheit in der Normung ausreichend Berücksichtigung findet. Das Büro wurde 1996 als selbstorganisierte Interessensvertretung der Umwelt- und Naturschutzverbände gegründet und hat seinen Sitz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der zugleich auch Träger des KNU ist. Eine zusätzliche finanzielle Förderung erhält es vom Bundesumweltministerium (BMUV). Auf europäischer Ebene ist das KNU der in Brüssel ansässigen Environmental Coalition on Standards (ECOS) angeschlossen, die zu den vier Anhang-III-Organisationen nach der europäischen Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 zählt.

Im Oktober 2024 konnte die KAN-Geschäftsführerin in der Berliner KNU-Geschäftsstelle ein längeres Gespräch mit der KNU-Geschäftsführerin führen. Dabei wurde mit Interesse festgestellt, dass es erhebliche Parallelen in der Struktur beider Organisationen gibt, aber auch größere inhaltliche Überschneidungen bei Umweltthemen sowie eine gemeinsame Sichtweise auf das europäische und internationale Normungsgeschehen. So wurde für den Beginn des Jahres 2025 ein intensiverer Austausch unter Beteiligung weiterer Mitarbeitender zu beiden Seiten vereinbart. Insbesondere soll es darum gehen, gemeinsame Themenaspekte zu identifizieren und auszuloten, wo eine konkrete Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung möglich ist.

Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zu Gast bei der KAN

Am 23. Juli 2024 kamen zwölf Studierende des Wahlpflichtfachs „Künstliche Intelligenz – Rechtliche Regulierungsbedarfe mit Schwerpunkt auf Anwendungen im Arbeitsverhältnis“ im Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“ mit ihrer Dekanin in die Geschäftsstelle, um die Arbeit der KAN kennenzulernen. Das besondere Interesse der Studierenden galt den neuesten Entwicklungen beim Thema Künstliche Intelligenz (KI). So konnte die Geschäftsstelle in ihrem Vortrag über die neue KI-Verordnung der EU informieren und herausarbeiten, welche Rolle der Normung dabei zufällt und welche fachlichen Schwerpunkte und Herausforderungen sich in diesem Zusammenhang für den Arbeitsschutz ergeben. Die an den Vortrag anschließende Diskussion zeigte das große Interesse der Studierenden an diesem Themengebiet.

Aber auch die Einführungsvorträge über die Grundlagen und den europarechtlichen Hintergrund der Normung wurden sehr gut aufgenommen. So konnte die Arbeit der KAN und die Rolle der Sozialpartner sehr gut veranschaulicht werden. Dabei zeigte sich wieder einmal, wie wichtig die Informationsarbeit und das Bekanntmachen der Themen ist, mit denen sich die KAN beschäftigt.

Abgerundet wurde der Tag mit einer Führung durch das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), wo die Gäste verschiedene Forschungsfelder des Arbeitsschutzes kennenlernen konnten. Auch hier ging es unter anderem um KI – passend zum Wahlpflichtfach der Studierenden.

4 Normungspolitik

Strategieforum für Standardisierung beim BMWK

Mit dem Ziel, die Rolle und Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten in der europäischen und internationalen Normung zu stärken und auszubauen, hat sich im Frühjahr 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Deutsche Strategieforum für Standardisierung konstituiert. Die Interessen des Arbeitsschutzes werden durch Personen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Geschäftsführung der KAN vertreten.

In dem hochrangig besetzten Gremium unter der Leitung der Parlamentarischen Staatsekretärin Dr. Franziska Brantner wurden 2024 Normungsthemen und -projekte mit strategischer Relevanz für die deutsche Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit in Zukunftsfeldern identifiziert. Ziel ist unter anderem, in diesen Feldern zu einer starken Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten beizutragen und fachliche Anforderungen in europäische und internationale Normungsgremien einzubringen. Für die KAN von besonderem Interesse war eine Arbeitsgruppe, in der es um Fragen wie Expertengewinnung, Normung und Ausbildung oder auch die Einbindung aller gesellschaftlichen Kreise ging.

Die Beratung des BMWK in Normungsfragen, zum Beispiel bezüglich der Möglichkeiten, den Einsatz in der Normungsarbeit durch staatliche Maßnahmen zu fördern, sowie die Spiegelung des Europäischen „High level Forum on Standardisation“ gehören zu den weiteren Aufgaben des Strategieforums. Das Gremium hat sich sehr dafür ausgesprochen, auch 2025 weitergeführt zu werden.

KAN-Feedback zur Konsultation zur Evaluation der EU-Normungsverordnung

Die Europäische Kommission hat im Mai 2024 im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Evaluation der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 einen Fragebogen veröffentlicht. Marktteilnehmende und interessierte Kreise waren aufgefordert, sich hierin zu verschiedenen Aspekten des europäischen Normungssystems wie seinen Errungenschaften, seiner Effizienz, seinem EU-Mehrwert oder auch seiner Anpassung an die Politik und Instrumente der EU zu äußern.

Die KAN hat am 24. Juli 2024 hierzu ein ausführliches Feedback eingereicht. Aus ihrer Sicht ist das europäische Normungssystem ein entscheidender Faktor für den Erfolg des Binnenmarktes. In ihm verankerte Grundsätze wie Transparenz, eine breite Beteiligung aller relevanten Kreise sowie die Erstellung von Normen im Konsens sind unverzichtbar. Auch wenn diese Prinzipien dazu führen, dass der Normerarbeitungsprozess eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, setzt die KAN sich dafür ein, diese unbedingt beizubehalten und weiter auszubauen. Sie weist darauf hin, dass eine engere Gestaltung des zeitlichen Rahmens, insbesondere bei Normen, die die Normungsorganisationen im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeiten, nicht förderlich für die Qualität der Ergebnisse ist. Es ist sicherzustellen, dass den notwendigen Prozessschritten ausreichend Zeit eingeräumt wird, um die effektive Beteiligung aller relevanten Interessenträger zu ermöglichen. Zeitliche Einbußen, die sich bei der Prüfung harmonisierter Normen und ihrer Listung im EU-Amtsblatt ergeben können, sollten allerdings reduziert werden.

Bereits in der Normungsstrategie aus 2022 hatte die Europäische Kommission angekündigt, die Verordnung neu zu bewerten und daraufhin überprüfen zu wollen, ob sie mehr als zehn Jahre nach Beginn ihrer Anwendung noch zweckmäßig ist und mit den Entwicklungen in der technischen Normung auf nationaler, europäischer und globaler Ebene weiterhin Schritt hält. Die Konsultation ist Teil einer übergeordneten Studie zur Evaluation der Verordnung. Erste Ergebnisse der Studie wurden Anfang November 2024 in einem Webinar vorgestellt. Der vollständige Bericht soll Anfang 2025 veröffentlicht werden. Auch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden im ersten Quartal 2025 erwartet.

KAN-Positionspapier zu Common Specifications

Für den Fall, dass die europäischen Normungsorganisationen trotz bestehender Normungsaufträge keine harmonisierten Normen vorlegen oder diese unzureichend sind, hat die Europäische Kommission mit den Common Specifications eine Ausweichlösung geschaffen.

Common Specifications sind europäische Durchführungsrechtsakte, die sicherstellen sollen, dass im Falle nicht vorhandener oder unzureichender harmonisierter Normen dem öffentlichen Interesse, wie beispielsweise dem Schutz der Sicherheit und Gesundheit, dennoch Genüge getan wird. Sie sind technische Spezifikationen, die in gleicher Weise wie Normen die Harmonisierung von Produktanforderungen zum Ziel haben. Bisher sind die grundlegenden Bedingungen zum Erlass von Common Specifications sowie Vorschriften zu ihrer Erarbeitung nur in verschiedenen sektorspezifischen Einzelrechtsakten zu finden, beispielsweise in der Maschinenverordnung oder der Verordnung über Künstliche Intelligenz. Einen horizontalen Regelungsrahmen zu diesem Instrument gibt es nicht.

Die KAN hat zu diesem Instrument ein Positionspapier mit folgenden Kernaussagen veröffentlicht:
• Ein einziger horizontaler Rechtsakt sollte das Verfahren zu Erarbeitung, Erlass und Veröffentlichung von Common Specifications verbindlich regeln.
• Common Specifications sollten auf Grundlage klarer rechtsverbindlicher Kriterien und innerhalb eines transparenten Verfahrens erarbeitet und erlassen werden.
• Alle betroffenen Kreise einschließlich gesellschaftlicher Interessenträger wie der Arbeitsschutz sind im Rahmen des Verfahrens zu beteiligen.
• Die Europäische Kommission sollte nur in Ausnahmefällen von dem Instrument der Common Specifications Gebrauch machen.

Mehr zum Thema Common Specifications: KANBrief 4/24

Gründung eines Technical Coordination Board bei DIN

Der Leiter der Facharbeit der KAN-Geschäftsstelle wurde auf Vorschlag des Normenausschusses Ergonomie zur Mitarbeit in das neue Technical Coordination Board (TCB) bei DIN berufen. Das TCB soll eine Scharnierfunktion zwischen den Strategiekreisen und den Normenausschüssen einnehmen und dazu beitragen, die Normungsarbeit im Sinne der strategischen Ziele von DIN effizient zu koordinieren.

Dazu gehört nicht nur, künftige Themenschwerpunkte in Normung und Standardisierung festzulegen. Ebenso soll das TCB die von den DIN-Strategiekreisen definierten Vorgaben für die konkrete Normungsarbeit übersetzen, etwa durch Empfehlungen und Anleitungen für die Normenausschüsse. Nicht zuletzt soll die Arbeit des TCB die deutsche Interessenvertretung in der europäischen und internationalen Normung stärken.

Die erste Sitzung des TCB fand am 28. November 2024 statt. Das Gremium besteht aus maximal 21 und mindestens 9 Mitgliedern. Die Mitglieder des TCB werden von den Vorsitzenden der Normenausschüsse gewählt.

Gründung eines zentralen Strategiekreises Normung bei DIN und DKE und gemeinsamer Koordinierungskreis von DGUV und KAN

Im Berichtsjahr haben DIN und DKE den zentralen Strategiekreis Normung (SKN) eingerichtet. Die Aufgabe dieses strategischen Beratungsgremiums besteht darin, horizontale Fragestellungen themen- und 
branchenübergreifend für den Vorstand von DIN und die Geschäftsleitung der DKE einzuordnen und entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen. Hierzu gehören u.a. die strategische Ausrichtung, Transformationstrends, aktuelle gesellschaftliche Impulse, Expertengewinnung und Systemfragen des Normungssystems. Als Beratungsgremium stellt es zudem eine Ergänzung zum Technical Coordination Board (TCB) bei DIN und dem Technischen Beirat Internationale und Nationale Koordinierung (TBINK) der DKE dar.

Die DGUV und die KAN entsenden einen gemeinsamen Vertreter des Arbeitsschutzes von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in dieses Gremium. Um die Arbeiten des zentralen Strategiekreises Normung zu begleiten und den Arbeitsschutzvertreter in seinem Mandat zu unterstützen, wurde ein gemeinsamer Koordinierungskreis der DGUV und der KAN eingerichtet. Hierfür hat die DGUV Personen der Unfallversicherungsträger und die KAN Personen aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber benannt.

Der zentrale Strategiekreis Normung hat seine Tätigkeit im April aufgenommen, der Koordinierungskreis von DGUV und KAN hat sich im Oktober 2024 konstituiert. Beide sind auf Dauer angelegt und werden in Bezug auf die Normungspolitik in Deutschland wichtige Einbringungsmöglichkeiten für den Arbeitsschutz bieten.

DKE-Lenkungsausschuss

Die KAN ist im Lenkungsauschuss der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) vertreten und kann hier die Sicht des Arbeitsschutzes einbringen. Ein künftiger Schwerpunkt der DKE ist es, sich für eine klimaneutrale und vernetzte All-Electric Society einzusetzen, in der CO2-neutral gewonnene Elektrizität die zentrale Energieform darstellt. Die Stimme des Arbeitsschutzes ist in den hierfür notwendigen Technologien, etwa der Wasserstoff-Technologie, unerlässlich.

Subsector-Verfahren bei CEN

Im Berichtsjahr hat sich die KAN-Geschäftsstelle mit der Übernahme von internationalen Normen als europäische Normen befasst, für die es beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) kein inhaltlich zuständiges Gremium gibt. Auslöser hierfür war die Übernahme der internationalen Norm ISO45001 (Occupational health and safety management systems – Requirements with guidance for use) als EN ISO 45001. Das dabei angewandte Subsector-Verfahren ist ein Sonderfall der Übernahme von ISO-Normen, welches nicht in den Verfahrensregeln von CEN niedergelegt ist. Die Übernahme beruht stattdessen auf einem Beschluss des Technischen Lenkungsausschusses von CEN (CEN/BT).

Der Ablauf des Verfahrens und die Fälle, in denen es bislang durchgeführt wurde, sind nicht öffentlich bekannt. Es ist deshalb wichtig zu wissen, welche Auswirkungen die Übernahme von arbeitsschutzrelevanten Normen auf diesem Wege hat. Beispielsweise werden in den europäischen Normungsorganisationen im Zuge der Übernahme zwar Kommentare gesammelt, diese aber anschließend nicht behandelt, sondern nur bis zur nächsten Überarbeitung auf internationaler Ebene verwahrt. Insgesamt wurde ein Transparenzmangel beim Subsector-Verfahren festgestellt, weshalb die KAN-Geschäftsstelle solche Übernahmen zukünftig weiter beobachten wird. Die KAN wird über die weitere Entwicklung hierzu informiert.

Arbeitsschutzpositionen im VDI-Fachbeirat „Betriebliches EHS-Management zu neuen Projektvorschlägen“

Im Fachbereich Betriebliches EHS-Management des VDI (EHS = Environment, Health and Safety) werden häufig Projekte für VDI-Richtlinien auf den Weg gebracht, die den betrieblichen Arbeitsschutz berühren. Die KAN-Geschäftsstelle hat seit einigen Jahren einen Sitz im zuständigen Fachbeirat, um die Positionen der KAN auch gegenüber dem VDI als einer der deutschen Standardisierungsorganisationen neben DIN einzubringen. Dadurch können Grundsatzpositionen oder spezifische Bedenken der in der KAN vertretenen Kreise gegenüber bestimmten geplanten Projekten schon in der Planungsphase vorgebracht oder Arbeitsschutzfachleute frühzeitig informiert werden, um von Beginn an mitzuwirken. Im Berichtsjahr wurden beispielsweise mögliche Richtlinienprojekte zu Themen wie „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall Handlungsempfehlungen zu Alarmzonen“, „Systematische Integration von Behavior-Based Safety (BBS) in den betrieblichen Arbeitsschutz“ oder „Anforderungen an Personen, die Risikobeurteilungen für Wasserstoffanwendungen durchführen“ diskutiert.

TBINK-Arbeitskreis zur Beratung von Anträgen auf Verzicht der deutschen Sprachfassung bei Normen

Die Geschäftsführungen von DIN und DKE haben im Jahr 2011 folgende Vorgehensweise zum Verzicht auf die deutsche Sprachfassung von Normen festgelegt:

Zu Beginn des Jahres 2012 wurde im Technischen Beirat Internationale und Nationale Koordinierung der DKE (TBINK) ein Arbeitskreis eingerichtet, der über Anträge auf Verzicht der deutschen Sprachfassung berät und entscheidet. In dem Gremium ist neben dem BMAS und dem BMWK auch die KAN-Geschäftsstelle vertreten. Die Zustimmung der öffentlichen Hand ist grundsätzlich zwingend erforderlich. In Bereichen, in denen Normen im Bezug zu Rechtsvorschriften stehen, kann nicht auf die deutsche Sprachfassung verzichtet werden.

Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen (u.a. kein Bezug zu europäischem oder nationalem Recht, klar begrenzte Zielgruppe mit gesichertem englischem Fachwortschatz, Gefahr von Übersetzungsfehlern von Protokollen der Informations- und Kommunikationstechnik) stimmt die KAN dem Verzicht auf die deutsche Fassung zu. Ihre Aufgabe in dem Arbeitskreis der DKE ist, in jedem Einzelfall diese engen Kriterien zu überprüfen und erforderlichenfalls die Übersetzung gegenüber der Normung einzufordern.

Im Jahr 2024 hat die KAN in Abstimmung mit dem BMAS bei allen sechs Anträgen einem Verzicht auf 
Erstellung der deutschen Sprachfassung zugestimmt. Die Anzahl an Anträgen war in diesem Jahr erheblich 
niedriger als im Vorjahr. Im Jahr 2023 wurden 72 Anträge gestellt.

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5 Fachthemen

EU-Maschinenverordnung

Im Juni 2023 wurde die Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht. Ab dem 20. Januar 2027 ist sie vollständig anzuwenden. Die KAN-Geschäftsstelle informierte zu verschiedenen Anlässen über die Inhalte der Maschinenverordnung und insbesondere über die neu eingeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Deren Auswirkungen auf die Normung wurden gemeinsam mit Arbeitsschutzfachleuten analysiert und die Ergebnisse in die entsprechenden Diskussionen eingebracht.

Ein Beispiel für eine neue Anforderung ist Punkt 3.5.4. des Anhangs III der Verordnung. Dort wird für mobile Maschinen gefordert, das Risiko eines Kontakts mit einer stromführenden Freileitung oder das Risiko eines Lichtbogens zwischen Freileitung und Maschine oder Bedienperson zu vermeiden. In den verschiedenen Normungsgremien zu mobilen Maschinen wird diese Anforderung diskutiert mit dem Ziel, adäquate Normanforderungen zu formulieren. Einige Interpretationen der Normenausschüsse sind nach Ansicht des Arbeitsschutzes nicht geeignet, die Anforderung der Maschinenverordnung zu erfüllen. Punkt 3.5.4. spricht konkret von einer konstruktiven und damit technischen Maßnahme; organisatorische Lösungen oder reine Informationen über das Risiko an die Nutzenden solcher Maschinen würden die gesetzlichen Vorgaben nicht ausreichend umsetzen. Die KAN hat im April 2024 eine Stellungnahme zu diesem Punkt beschlossen, die nun in die relevanten Normenausschüsse eingebracht wird, um über die Arbeitsschutzposition zu informieren und für eine konstruktive Lösung zu werben.

Normprojekt „Zugänge zu mobilen Maschinen“

Die Normenreihe DIN EN ISO 14122 „Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“ mit ihren bisherigen vier Teilen beschreibt Einrichtungen, die den sicheren Zugang zu stationären Maschinen gewährleisten. In den aktuell geltenden Normen von 2016 wird ein Teil 5 für mobile Maschinen zwar angekündigt, dieser wurde aber bisher nicht erarbeitet.

Das Thema der Zugänge zu mobilen Maschinen steht schon länger auch auf der Agenda der BG Verkehr. Ausgehend von einem Vortrag auf der Branchenkonferenz „Absturz von Fahrzeugen“ Ende 2022 hat sie Kontakt zum französischen Arbeitsschutzinstitut EUROGIP geknüpft und beide haben vereinbart, gemeinsam einen Normentwurf zu erarbeiten. Die KAN-Geschäftsstelle unterstützte die BG Verkehr bei diesem Vorhaben und lud im Februar und August 2024 zu Treffen mehrerer europäischer Fachleute nach Sankt Augustin ein. Vertreten waren die Berufsgenossenschaften Verkehr, BAU sowie Handel und Warenlogistik, aus Frankreich ein ehemaliger Mitarbeiter des Arbeitsministeriums, das Arbeitsschutz-Forschungsinstitut INRS und ein Experte der Renten- und Unfallversicherungskasse Carsat Bretagne sowie die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA). Ausgehend von diesen Treffen wurde die Projektidee über Frankreich bei ISO eingebracht und auf mehreren Sitzungen der zuständigen Arbeitsgruppe des ISO/TC 199 „Sicherheit von Maschinen und Geräten“ diskutiert. Dort wurde Ende 2024 ein Antrag für ein neues Normprojekt formuliert, über den bis Mitte 2025 abgestimmt werden soll.

Kleingruppe „Arbeitsschutzrelevante KI-Normung“

Im Jahr 2024 tagte die Arbeitsgruppe „Arbeitsschutzrelevante KI-Normung“ zwei Mal und besprach die Priorisierung aktueller Normungsprojekte aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz. Diese soll dabei helfen, einen Überblick über die Aktivitäten der deutschen Arbeitsschutzkreise in der KI-Normung zu gewinnen und vorhandene Ressourcen gut über die verschiedenen als sehr wichtig eingestuften Projekte zu verteilen. Eine Evaluierung und Aktualisierung ist für Januar 2025 geplant.

Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe damit begonnen, ein Eckpunktepapier der deutschen Arbeitsschutzkreise zur KI-Normung zu entwickeln. Dieses Papier soll sich an entsprechende Normungsgremien richten und grundlegende Positionierungen enthalten.

Des Weiteren wurde die Möglichkeit diskutiert, dass zukünftig in harmonisierten Normen unter der KI-Verordnung Anforderungen an Betreiber im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes enthalten sein könnten, etwa wenn das Thema der menschlichen Aufsicht über den gesamten Lebenszyklus betrachtet wird.

KAN-Strategiekreis „Nanotechnologie-Normung und Arbeitsschutz“

Der KAN-Strategiekreis „Nanotechnologie-Normung und Arbeitsschutz“ traf sich im Januar 2024, um aktuelle Entwicklungen in Normung und Regelsetzung zu Nanomaterialien und Advanced Materials zu besprechen. In diesen Sektoren sind Testguidelines der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von besonderer Bedeutung, weshalb hier ein Schwerpunkt gesetzt wurde. 

Der Strategiekreis trifft sich bereits seit 2018 in einem jährlichen Rhythmus und hat sich als Vernetzungstreffen verschiedener Akteure an der Schnittstelle von Arbeitsschutz, Nanomaterialien und Regelsetzung etabliert. Thematisch hat sich der Fokus im Laufe der Zeit erweitert, es stehen zunehmend Advanced Materials als ganze Materialklasse im Vordergrund. Nanomaterialien sind eine Unterkategorie der Advanced Materials. Um dieser Veränderung Rechnung zu tragen, hat der Kreis seine Ziele überarbeitet und wird ab 2025 als KAN-Fachgespräch „Advanced Materials und Arbeitsschutz“ zusammenkommen. Das neue Fachgespräch soll unter anderem ein kohärentes Regelwerk zum Schutz von Beschäftigten und die Nutzung von Synergien fördern.

KAN-Gutachten zur Kohärenz des Regelwerks des nationalen Bauordnungs- und Arbeitsstättenrechts und dessen Bedeutung für die Normung

Im September 2023 wurde das „KAN-Gutachten zur Kohärenz des Regelwerks des nationalen Bauordnungs- und Arbeitsstättenrechts und dessen Bedeutung für die Normung“ vergeben. Ziel des juristischen Gutachtens ist es, das Spannungsfeld zwischen der Normung im Bereich des nationalen Bauordnungsrechts und dem nachgeordneten Regelwerk des nationalen Arbeitsstättenrechts einschließlich der dafür relevanten Normen zu erörtern. Dargelegt werden soll insbesondere, welche rechtlichen Folgen sich für Normanwendende (z.B. Arbeitgeber/Bauherren, Architekten/Planer) ergeben, wenn Bauordnungsnormen mit nationalen Arbeitsschutzregeln (wie z.B. Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR) oder Normen, die Anforderungen an Arbeitsstätten beinhalten, kollidieren. 

Die Projektnehmer haben das Gutachten auf der KAN-Sitzung 1/24 vorgestellt. Im Zuge der Diskussionen in der KAN hat sich Überarbeitungsbedarf ergeben, der bisher noch nicht abschließend ausgeräumt ist.

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Acquis-Prozess zur EU-Bauprodukteverordnung

Die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) wurde am 18. Dezember 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 7. Januar 2025 in Kraft. Für den Arbeitsschutz ist wichtig, dass in der neuen Verordnung erstmals Fragen der Produktsicherheit geregelt sind und dann in freiwilligen harmonisierten Normen konkretisiert werden können.

Zur Umsetzung der Verordnung ist es notwendig, die zum Teil noch sehr alten Normungsmandate mit Bezug zu den vorherigen Rechtsakten von Grund auf zu aktualisieren (Acquis-Prozess). Im Gegensatz zu anderen Produktanforderungen, die direkt in der Verordnung geregelt sind, müssen Anforderungen an die Produktsicherheit schon bei der Erstellung der neuen Normungsaufträge benannt und durch einen delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission bestätigt werden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat die KAN für ausgesuchte Produktfamilien als Observer für die direkte Mitarbeit in folgenden Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission vorgeschlagen: Türen/Fenster, Zement, Bauprodukte für Abwasser, Böden, Dachabdeckungen, Baukleber, Abdichtungsprodukte sowie Bausätze/Vorgefertigte Teile. 2024 hat die Europäische Kommission unter anderem die Arbeiten an dem Normungsauftrag für Zement auf den Weg gebracht. In Abstimmung mit der BG BAU hat die KAN hier einen Vorschlag zur Aufnahme des Gewichts von Zementgebinden eingereicht.

Die KAN-Geschäftsstelle hatte bereits 2022 umfangreiche Anforderungen zu den Themen Vorgefertigte Betonfertigkeile und Metallische Bauprodukte und Hilfsmittel vorgeschlagen. 2024 wurde bekannt, dass diese Punkte aus formalen Gründen erst nach Inkrafttreten der EU-BauPVO berücksichtigt werden sollen.

Zur Verstärkung des Arbeitsschutzes wurde 2024 ein Vertreter der KAN-Geschäftsstelle zudem vom Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) zur Mitarbeit im CEN/TC 128 „Dachdeckungsprodukte“ sowie zur Teilnahme an der Ad-hoc-Gruppe für Normungsaufträge (SRAHG) nominiert.

Glasreinigerleitern

Abstürze von Leitern sind häufige Arbeitsunfälle am Bau und bei der Gebäude- und Glasreinigung. Besonders oft treten dabei Fersenbeinbrüche auf, die sehr schmerzhaft sind und oft schlecht und nur langwierig heilen. Daher sind Leitern nur unter bestimmten Bedingungen als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz geeignet. Auch um Arbeitgeber zu unterstützen, diese Bedingungen zu ermitteln, gibt es die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“. Bei DIN existiert die nationale Normenreihe DIN 4567 „Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch“. Aus Sicht des Arbeitsschutzes und der Benutzerfreundlichkeit ist es wichtig, dass die Festlegungen dieser Normen kohärent mit den Regeln der TRBS sind. Die Anforderungen an die Beschaffenheit und die Gebrauchsanleitung in dieser nationalen Norm müssen es den Anwendenden erlauben, die Regeln der TRBS möglichst problemlos umzusetzen.

Ein herausforderndes Projekt ist die Norm DIN 4567-2 für Glasreinigerleitern. Anfangs wurde im DIN-Normenausschuss insbesondere die Forderung des Arbeitsschutzes nach Stufen statt Sprossen unvereinbar diskutiert. Ein nachfolgendes Projekt auf europäischer Ebene wurde ebenfalls eingestellt, da kein Konsens gefunden werden konnte. Die Arbeitsschutzinteressen wurden dort von einem Experten vertreten, der auf Initiative der Arbeitnehmerbank der KAN über den Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) für die Mitarbeit mandatiert wurde. Im Jahr 2024 wurde das Projekt auf DIN-Ebene wieder reaktiviert. Nach kontroversen Diskussionen fand das Gremium einen Konsens, der hauptsächlich Stufen fordert und Sprossen für den Teil der Glasreinigerleiter zulässt, der ausschließlich als Verkehrsweg und nicht als Arbeitsplatz genutzt wird. Diese Sprossen sind deutlich zu kennzeichnen. Geplant ist die Veröffentlichung der Norm DIN 4567-2 für Mitte 2025.

Lärm

Arbeitgeber müssen bei Lärm ab bestimmten Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergreifen. Bei der Ermittlung dieser Werte für die europäische Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) (2003/10/EG) hat sich die Europäische Kommission auf die Norm ISO 1999 von 1990 gestützt. Diese Norm wurde zunächst 2013 aktualisiert. Gegenwärtig wird sie wieder überarbeitet.

Die KAN hat zum Entwurf für das überarbeitete Dokument gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Stellung genommen, da einige der vorgeschlagenen Änderungen aus wissenschaftlicher Sicht nicht korrekt sind. Sollte der aktuelle Entwurf als Norm veröffentlicht und bei einer Überarbeitung der EU-Richtlinie berücksichtigt werden, würden womöglich die Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte deutlich abgesenkt werden. Bisher erfordert ein Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB Schutzmaßnahmen für Beschäftigte. Nach dem neuen Normentwurf müssten bereits bei 77 dB Schutzmaßnahmen getroffen werden, obwohl es dazu keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt. Dieser Wert kann unter Umständen schon bei der Verwendung eines Staubsaugers oder in einer Flugzeugkabine überschritten werden. Beschäftigte müssten dann, sollten keine anderen Maßnahmen möglich sein, Gehörschutz tragen.

Der nationale Spiegelausschuss hat im Herbst 2024 bei ISO gegen den Norm-Entwurf gestimmt. Ergebnis dieser internationalen Abstimmung war, dass der vorgelegte Entwurf abgelehnt wurde. Die Diskussionen auf internationaler Ebene laufen jedoch noch und es ist offen, ob und in welcher Form ein überarbeiteter Entwurf veröffentlicht wird.

Wissenschaftliche Taucher

Der Entwurf der Normenreihe EN ISO 8804 „Anforderungen an die Ausbildung von Wissenschaftlichen Tauchern“ mit den Teilen 1 bis 3 befand sich im Herbst 2023 in der öffentlichen Umfrage. Für die Qualifikation von wissenschaftlichen Tauchern gilt in Deutschland jedoch bereits die DGUV-Regel 101-023 „Einsatz von Forschungstauchern“, welche sehr viel höhere Sicherheitsanforderungen beinhaltet als die Normentwürfe.

Zwei Anträge eines Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Mitglied im zuständigen Normungsgremium zu werden, wurden 2022 abgelehnt, obwohl dort der Arbeitsschutz nicht vertreten war. Erst nach mehreren Gesprächen hat ihn der Ausschuss als Gast aufgenommen und gleichzeitig in das ISO-Gremium entsandt. Zu dem Zeitpunkt waren jedoch die Normungsarbeiten schon sehr weit fortgeschritten. Da die Inhalte der Normenreihe stark von denen der DGUV Regel abweichen, hat der Vertreter der BG BAU die KAN-Geschäftsstelle während der öffentlichen Umfrage um Unterstützung gebeten.

Die KAN-Geschäftsstelle hat mit den KAN-Kreisen ein geschlossenes Votum abgestimmt und eingereicht. Dies bedeutet, dass DIN europäisch und international nicht für die Normen stimmen durfte. Entsprechend hat DIN sich bei der Abstimmung auf ISO-Ebene bei allen drei Teilen enthalten. International wurde die Normenreihe jedoch angenommen und wird parallel als europäische Norm übernommen – und somit auch als DIN EN ISO.

Die KAN-Geschäftsstelle hat mit der BG BAU ein nationales Vorwort vorbereitet, in dem auf das in Deutschland maßgebliche Regelwerk von Staat und gesetzlicher Unfallversicherung hingewiesen wird. Dieses Vorwort wurde erst nach Androhung eines Schlichtungsverfahrens in die Norm aufgenommen. Die Normenreihe DIN EN ISO 8804 wurde im Oktober 2024 veröffentlicht.

6 Öffentlichkeitsarbeit

30 Jahre KAN

Das 30-jährige Bestehen der KAN im Jahr 2024 wurde mit einer Reihe von Kommunikationsaktivitäten gewürdigt. Alle Informationen rund um das Jubiläum finden sich im eigens eingerichteten Menüpunkt „30 Jahre KAN“ auf der KAN-Website:

Mitglieder der KAN aus den verschiedenen interessierten Kreisen schildern in kurzen Statements ihre Sicht auf die KAN. Die Statements wurden in loser Folge auch auf den Social-Media-Kanälen veröffentlicht. 

30 Meilensteine zeigen wichtige Ereignisse und Entwicklungen der letzten 30 Jahre auf, die die Arbeit der KAN geprägt haben.

Am 12./13. November folgten rund 120 Gäste aus Deutschland und dem europäischen Ausland der Einladung zur Jubiläumsveranstaltung nach Berlin. Zum Auftakt bot eine Abendveranstaltung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gelegenheit, sich mit Fachleuten aus Arbeitsschutz und Normung auszutauschen und zu vernetzen. Das Symposium „Arbeitsschutz und Normung zwischen globaler Harmonisierung und nationalen Interessen“, das am folgenden Tag im Haus der DGUV stattfand, beleuchtete in Impulsvorträgen und zwei Podiumsdiskussionen aktuelle normungspolitische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Arbeit der KAN.

Wie zahlreiche Rückmeldungen zeigten, schätzten sowohl die Mitglieder der KAN als auch die übrigen Teilnehmenden aus der Welt von Arbeitsschutz und Normung die Veranstaltung sowohl thematisch als auch als Gelegenheit für den persönlichen Austausch.

KAN-Website

Die KAN bietet ihren Internetauftritt in drei Sprachen an. In der deutschen und englischen Version stehen alle Inhalte in vollem Umfang zur Verfügung. In der französischen Fassung sind neben dem KANBrief ausgewählte Nachrichten sowie die KAN-Studien abrufbar, da diese jeweils eine französische Kurzfassung beinhalten. Die italienischen und polnischen Seiten wurden im Juni 2024 aus wirtschaftlichen Gründen abgeschaltet.

Die deutsche Version hatte mit 76 Prozent die meisten Seitenaufrufe. Danach folgt die englische Fassung mit 13 und die französische mit elf Prozent. Bis zu ihrer Abschaltung im Juni erreichten die italienische und polnische Version nur noch sehr geringe Aufrufe (siehe Abb.).

Für die Analyse, welche Inhalte der Website im Berichtszeitraum besonders auf Interesse gestoßen sind, wird die Webstatistiksoftware Matomo genutzt. Matomo erfasst keine Besucherinnen und Besucher mehr, die eine Do-not-Track-Einstellung in ihren Geräten eingestellt haben. Vergleichende Aussagen zu den Vorjahren werden daher nicht mehr gemacht. Die tatsächlichen Zugriffszahlen liegen höher als die erfassten, lassen sich aber aus den genannten technischen Gründen nicht genau beziffern.

Die KAN-Publikationen sowie externe Dokumente werden als PDF-Download angeboten. Im Berichtszeitraum nutzten die Besucherinnen und Besucher dieses Angebot über 6000 Mal. Ihr Interesse galt dabei wie in den Jahren zuvor vor allem dem KANBrief – er liegt mit 45 Prozent der Downloads an der Spitze. Danach folgen die unter Sonstige zusammengefassten Downloads extern verlinkter PDF mit knapp über 32 Prozent und die KAN-Studien mit achteinhalb Prozent.

Unverändert zum Vorjahr verzeichnete unter den KAN-Studien die im Juli 2023 veröffentliche Studie „Recherche und Auswertung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich der digitalen Ergonomie“ die meisten Zugriffe. Am zweithäufigsten wurde das im Juni 2023 veröffentliche KAN-Gutachten „Vergleich der Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger mit den Anforderungen in der Normung“ heruntergeladen.

Bei den 28 Arbeitsgebieten stießen vor allem die Themen Künstliche Intelligenz, Psychische Belastungen, Maschinen und Ergonomie auf Interesse.

Um sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, wurden alle notwendigen Updates durchgeführt und mit den Vorbereitungen für einen Relaunch der Website begonnen.

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Nachrichten

Auf der Startseite der KAN-Website erscheinen regelmäßig Nachrichten zu aktuellen Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung sowie aus den verschiedenen Arbeitsgebieten und Schwerpunkten der KAN. 2024 wurden insgesamt 132 Nachrichten veröffentlicht (2023: 125).

Die statistische Auswertung der Zugriffszahlen zeigt, dass im Vergleich zu 2023 die Zugriffe auf die Nachrichtenseiten um mehr als 25 Prozent gestiegen sind. Die Nachrichten sind damit ein wesentlicher Informationskanal für die Zielgruppen der KAN.

TOP-Nachrichten 2024 nach Zugriffszahlen:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im sogenannten Malamud-Gerichtsfall stieß 2024 auf besonders großes Interesse und war in zwei Nachrichten unter den Top 10. Des Weiteren gehörten die Verabschiedungen der EU-Richtlinien und -Verordnungen zur Cyber-Resilienz, zur Produkthaftung und zur Künstlichen Intelligenz zu den am häufigsten abgerufenen KAN-Nachrichten. Somit stoßen – wie auch 2023 – vornehmlich die EU-Themen mit Bezug zur Normung auf besonders großes Interesse.

KANMail

Alle sechs Wochen als Newsletter versendet, greift die KANMail neben den Themen der jeweils aktuellen KANBrief-Ausgabe ausgewählte Nachrichten der KAN-Website auf. 2024 hat die KAN-Geschäftsstelle insgesamt acht Ausgaben der deutschsprachigen KANMail versendet. Auf diese Weise erfahren Themen aus der Arbeit der KAN, aus Arbeitsschutz und Normung, neue Veröffentlichungen und Berichte von Veranstaltungen eine weitere Verbreitung. Interessierte wiederum erhalten einen zusammengefassten Einblick in die Arbeit der KAN und werden zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsschutz und Normung informiert.

KANintern

Seit 2024 versendet die KAN neben der KANMail, die sich an eine große Leserschaft richtet, auch den internen Newsletter KANintern. Der Versand erfolgt quartalsweise und ausschließlich an KAN-Mitglieder 
und ihre Vertretungen. Im Gegensatz zu den übrigen Informationsformaten enthält KANintern Informationen, die nicht oder noch nicht zur Veröffentlichung geeignet sind – zum Beispiel den Bearbeitungsstand aktueller Projekte oder Zwischenstände aus der täglichen Arbeit der KAN-Geschäftsstelle.

Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten der KAN-Website

Beispielhaft für den Zeitraum vom 1. Februar bis 30. August 2024 zeigt die beigefügte Grafik, dass der Versand der KANMails, die inhaltlich ausschließlich Nachrichten der KAN-Website aufgreifen, hohe Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten auslösen. KANMails zum KANBrief, die jeweils nur vier bis sechs weitere Nachrichten enthalten, erzeugen dagegen hohe Zugriffszahlen auf die jeweiligen KANBrief-Artikel und damit geringere Zugriffsquoten auf die Nachrichten:

Zurzeit haben 2.340 Personen die deutschsprachige KANMail abonniert. 2024 sind 170 neue Abonnentinnen und Abonnenten dazugekommen. Insbesondere nach Messestandauftritten steigt die Abonnentenzahl. 2024 lag die durchschnittliche Öffnungsrate bei mehr als 42 Prozent. Eine Öffnungsrate von ca. 25 Prozent entspricht laut einer Studie von Newsletter2go dem Durchschnitt. Damit wird die KANMail überdurchschnittlich gut genutzt. Tatsächlich liegt die Zahl noch höher, da hier iOS-Geräte nicht mitgezählt werden.

Die KANMails in den Sprachen Englisch und Französisch erscheinen jeweils vier Mal pro Jahr und beinhalten die Themen der aktuellen KANBrief-Ausgabe.

KANBrief

Die kostenfreie Informationsschrift KANBrief informiert viermal pro Jahr über Arbeitsergebnisse und Positionen der KAN und beleuchtet nationale, europäische und internationale Themen und Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz und Normung.

Der KANBrief erscheint in einer dreisprachigen Druckfassung auf Deutsch, Englisch und Französisch und zusätzlich im Internet in den einzelnen Sprachen als html-Seite und PDF. Aufgrund der Mehrsprachigkeit spricht der KANBrief nicht nur Fachleute in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene an. Die behandelten Themen und Schwerpunkte der vier Ausgaben 2024 sind im Anhang aufgeführt.

Die italienische und polnische Fassung des KANBrief wurde nach der Ausgabe 1/24 eingestellt, da die Nachfrage die Kosten für Übersetzung und Satz nicht mehr rechtfertigte. Alle Personen, die die italienische oder polnische KANMail abonniert hatten, wurden darüber informiert und auf die anderen Sprachfassungen verwiesen.

Verbreitung 

Mit durchschnittlich gut 4.800 Exemplaren (für rund 4.450 Abonnentinnen und Abonnenten) 
ist die Druckauflage 2024 gegenüber dem Vorjahr um knapp sieben Prozent gesunken. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, dass sich die Nutzung langsam in Richtung der elektronischen Version verschiebt.

Der KANBrief wird aktuell in 59 Länder versandt. Mehr als ein Viertel der Printexemplare jeder Ausgabe gehen ins Ausland. Die EU-Mitgliedstaaten stellen dabei mit 19 Prozent den größten Anteil. In der Rubrik „Europa außer EU“ sind das Vereinigte Königreich, die Schweiz, die Türkei und Norwegen am stärksten vertreten.

Unternehmen und Wirtschaftsverbände stellen die größte Empfängergruppe dar, sie erhalten fast 48 Prozent aller Printexemplare. Gut 13 Prozent erreichen die für die Regelsetzung wichtigen Ministerien/Behörden, mehr als ein Drittel davon im Ausland. Weitere größere Gruppen in der Leserschaft sind Unfallversicherungsträger, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und Gewerkschaften.

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KANBrief elektronisch

Über 2.700 Personen werden per KANMail über das Erscheinen jeder neuen KANBrief-Ausgabe informiert. Sie können auf der KAN-Website in der gewünschten Sprache unmittelbar auf die PDF-Gesamtdatei oder gezielt auf einzelne Artikel zugreifen.

Mit 2.729 Abrufen machen die PDF-Dateien der einzelnen KANBrief-Ausgaben ein Drittel aller Downloads auf der KAN-Website aus. Mehr als 72.000 Mal wurden KANBrief-Seiten online aufgerufen. Dies entspricht einer Steigerung von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 57 Prozent der Aufrufe entfallen auf die deutschen Seiten, 23 Prozent auf die französischen und 20 Prozent auf die englischen. Da der italienische und polnische KANBrief nach der Ausgabe 1/24 eingestellt wurde, sind in diesen Sprachen entsprechend nur wenige Zugriffe zu verzeichnen.

Besonders häufig nachgefragt wurden Artikel zur neuen Produktsicherheitsverordnung, zum automatisierten Fahren, zu verschiedenen Themen der Ergonomie sowie zu Sicherheitsanforderungen an Roboter. Bemerkenswert ist, dass auch bei älteren Artikeln, insbesondere solchen mit grundlegenden Informationen, teils noch mehrere hundert Zugriffe zu verzeichnen sind.

Social Media

Die Social-Media-Aktivitäten der KAN fokussieren sich auf den LinkedIn-Kanal, der Ende 2024 ca. 950 Follower hatte. Zusätzlich werden identische Beiträge über Instagram (ca. 250 Follower) und Facebook (ca. 60 Follower) geteilt. Ihre Aktivitäten auf X (ehemals Twitter) hat die KAN vollständig eingestellt.

Themen auf Social Media sind Arbeitsschutz, Normung und Regelsetzung, die auf einfache Art und Weise präsentiert werden. Dabei werden sowohl Aktivitäten der KAN und der KAN-Geschäftsstelle als auch weitere Nachrichten aus dem Themenfeld als Beiträge aufbereitet.

Die Beiträge werden in der KAN-Geschäftsstelle erstellt (Bilder, Grafiken, Videoclips). Ziel ist unter anderem, Arbeitsschutz und Normung und auch die KAN selbst verstärkt in den Fokus zu rücken.

Veranstaltungen/Infostandauftritte

Regionale und internationale Fachveranstaltungen mit begleitender Ausstellung bieten der KAN-Geschäftsstelle eine ausgezeichnete Plattform, sich unterschiedlichen Kreisen zu präsentieren und ihre Arbeit vorzustellen. Dabei stoßen insbesondere allgemeine Informationen zur Arbeit der KAN, der KANBrief und die KANPraxis-Module „Ergonomie lernen“ regelmäßig auf großes Interesse.

Die Recherche nach Auftrittsmöglichkeiten erfolgt vor allem zielgruppenorientiert. In der Rubrik „KAN unterwegs“ im Servicebereich der KAN-Website sind alle kommenden und vergangenen Messestandaktivitäten der letzten zwei Jahre gelistet.

Nachfolgend eine Auswahl der Messestandauftritte:

  • Die Selbstverwaltertagung der BG Holz und Metall (BGHM) und der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Nümbrecht, eine Veranstaltung, in der sich die KAN-Geschäftsstelle und vor allem deren Sozialpartnerbüro der Arbeitnehmer den neugewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versichertenseite, die im Rahmen der Sozialwahlen in die Gremien der Berufsgenossenschaften gewählt wurden, vorstellte.
  • Der jährlich vom Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz (LAK) organisierte Arbeitsschutzkongress „Gesünder Arbeiten in Niedersachsen“ zum Thema „Angeworben, angelernt – und nun? – Basisarbeit“ mit 250 Teilnehmenden in Hannover.
  • Die Arbeitsschutzkonferenz des Bildungswerks der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Hannover, deren Teilnehmende sich insbesondere für die Arbeitsweise des Arbeitnehmerbüros der KAN interessierten.
  • Die internationalen Maschinenbautage mit dem Maschinenrechtstag in Köln, die u.a. die Auswirkungen der EU-Maschinenverordnung für deutsche Unternehmen beleuchtete.
  • Die Arbeitsschutz Aktuell 2024 in Stuttgart: Die KAN beteiligte sich mit einer Anlaufstelle auf dem DGUV-Gemeinschaftsstand und präsentierte auf der DGUV-Live-Bühne das Thema „Vorschriftengerangel: Arbeitsstättenrecht versus Bauordnungsrecht“ im Rahmen der Sprech-Stunde Sicherheit und Gesundheit.

Die Messestandauftritte bieten stets gute Gelegenheiten zum persönlichen Austausch mit dem interessierten Fachpublikum. Zur Steigerung des Bekanntheitsgrads der KAN ist diese Art von Marketing elementar.

Weiterbildung

Die KAN hat im Jahr 2024 verschiedene Weiterbildungsformate angeboten.

Die KAN-Geschäftsstelle führte mehrere Kurz-Schulungen zum Thema Normung und Arbeitsschutz onlinedurch. Hier bekommen die Teilnehmenden an einem Tag eine kurze Übersicht über die Arbeit der KAN und Wissen rund um die Normung vermittelt. Besonderheit 2024 war eine englischsprachige Schulung mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA).

Für Mitarbeitende des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, der zugehörigen Regierungspräsidien sowie Regierungspräsidien weiterer Bundesländer hat die KAN-Geschäftsstelle 2024 eine eintägige Online-Schulungsveranstaltung angeboten. Sie informierte über die Rolle der Normung in Europa, den Ablauf des Normungsprozesses und die Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes.

Im Jahr 2024 hat die KAN-Geschäftsstelle wieder Möglichkeiten wahrgenommen, an verschiedenen Einrichtungen für das Thema Normung zu sensibilisieren. Die Teilnehmenden werden über den Stellenwert der Normung im europäischen Kontext, den Normungsprozess und die Einflussmöglichkeiten auf die Normenerstellung unterrichtet. Neben interaktiven Elementen werden auch Informationen zu aktuellen Aktivitäten der KAN-Geschäftsstelle eingebunden.

  • Im berufsbegleitenden Studiengang „Management Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ an der Dresden International University (DIU) erwerben die Studierenden den Abschluss „Master of Science“. Die 15 Teilnehmenden kamen hauptsächlich von Berufsgenossenschaften, aber auch aus Unternehmen und der kommunalen Verwaltung. Sie konnten ihre Erfahrungen mit der Normung in den Unterricht einbringen, was zu einem lebendigen Austausch führte.
  • Die Westsächsische Hochschule Zwickau startete 2022 den Masterstudiengang „Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement“. Mit ihrem Gastbeitrag konnte die KAN-Geschäftsstelle nun den zweiten Jahrgang der Studierenden für Normung sensibilisieren und auf berufliche Berührungspunkte mit Normung vorbereiten.
  • Im Rahmen des Lehrgangs „Geprüfter Fachberater für Persönliche Schutzausrüstungen“ des Verbandes Technischer Handel (VTH) lag der Fokus des von der KAN-Geschäftsstelle übernommenen Moduls auf allgemeinen Informationen zur Normungsarbeit zu Persönlicher Schutzausrüstung und auf der Struktur der Normungsorganisationen in diesem Bereich.

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