Laboratorien (gleichzusetzen mit Laboren) sind Arbeitsstätten, in denen chemische, physikalische, biologische, medizinische, gentechnische oder technische Methoden zu Forschungs-, Analyse- oder Schulungszwecken angewendet werden. Da häufig Gefährdungen durch Gefahr- oder Biostoffe auftreten, sind sie besonders arbeitsschutzrelevant. Viele Sicherheitseinrichtungen sind genormt, zum Beispiel mikrobiologische Sicherheitswerkbänke, Augennotduschen oder Abzüge. Für Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, gibt es von der BG RCI die sogenannten „Laborrichtlinien“: DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien".
Im Bereich der Laboratorien beschäftigt sich die KAN unter anderem mit folgenden Themen:
Auf Antrag Chinas kam es 2021 zur Gründung des neuen technischen ISO-Komitees ISO/TC 336 „Laboratory Design“. Das ISO/TC 336 plant, neben Kriterien zu Planung und Bau auch Festlegungen zum Betrieb zu machen. Hierbei sollen auch der Lebenszyklus des Labors sowie Nachhaltigkeitsaspekte beachtet werden. Im DIN-Spiegelgremium NA 055-02-05 GA „Planen, Errichten und Betreiben von Laboren“ wurde auf Initiative von KAN und BG RCI ein Gremienpapier zum Umgang mit Arbeitsschutzaspekten erstellt. Es wird angestrebt, dass es nicht zu inhaltlichen Überschneidungen und Widersprüchen mit den nationalen Regelwerken kommt (in Deutschland beispielsweise die Bauordnung (BauO), Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Biostoffverordnung (BiostoffV), Gefahrstoffverordnung (GefahrstoffV) sowie zugehöriges Regelwerk und DGUV Information 213-850). Ziel des Arbeitsschutzes ist es, dass auf ISO-Ebene eine Managementnorm mit Fragen für Planerinnen und Planer erarbeitet wird, die keine Detaillösungen enthält.
Das Regelwerk und diverse Normen (z.B. DIN EN 14056, DIN EN 12128) machen unterschiedliche Aussagen zu Laborgangbreiten. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 beinhaltet übergeordnet Mindestanforderungen an Raumabmessungen und Bewegungsflächen für Arbeitsstätten. Auch wenn der Ausgangspunkt die Gestaltung von Büros war, sind Laboratorien bisher nicht aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Die Widersprüche zwischen Regelwerk und Normung führen zu großen Unsicherheiten.
Abzüge sind eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen im Labor. In der Normenreihe DIN EN 14175 sind Prüfverfahren zur Bewertung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von eingebauten Abzügen vor Ort im Labor festgelegt. DIN EN 14175-3 „Abzüge – Teil 3: Baumusterprüfverfahren“ beschreibt verschiedene Baumusterprüfverfahren zur Charakterisierung von Laborabzügen. Die erforderliche Prüfgasmischung enthält mit Schwefelhexafluorid (SF6) ein ungiftiges, aber stark klimaschädliches Gas mit einem etwa 30.000-fach höheren Treibhauspotential als CO2. Da SF6 vielerorts schon verboten ist, ist eine Alternative nötig. Die Suche nach einem Ersatz für SF6 ist allerdings schwierig. Lachgas (N2O) wurde als Ersatz diskutiert, ist allerdings aus Arbeitsschutzsicht nicht unproblematisch. Für Vor-Ort-Prüfungen ist N2O als Prüfgas in der Regel nicht einsetzbar, da nicht auszuschließen ist, dass Abzüge ein signifikantes Leck aufweisen und die maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration für anwesende Personen überschritten wird (siehe KANBrief 3/20).
In Laboren, in denen mit Biostoffen gearbeitet wird, sind mikrobiologische Sicherheitswerkbänke eine der wichtigsten Sicherheitseinrichtungen. Hierzu wird aktuell die Norm DIN EN 12469 komplett überarbeitet bzw. in eine neue Normenreihe mit voraussichtlich 5 Teilen überführt.