Bei der Konstruktion von Medizinprodukten spielt nicht nur die Sicherheit des Patienten eine Rolle, sondern darüber hinaus die Sicherheit von Anwendern und Dritten. Medizinprodukte sind häufig gleichzeitig Arbeitsmittel, daher sind sie auch ein Thema für den Arbeitsschutz.
Im Europäischen Binnenmarkt wird die Beschaffenheit von Medizinprodukten durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 geregelt. Durch die grundlegenden Anforderungen in dieser europäischen Produktverordnung sollen die Gesundheit und Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten geschützt werden. Die grundlegenden Anforderungen können in Normen konkretisiert werden. Die Arbeit der KAN konzentriert sich auf die Gesundheit und Sicherheit von Medizinprodukteanwendern mit folgenden Schwerpunkten: