Erklärung zur Barrierefreiheit
Wichtiger Hinweis
Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache und in Leichter Sprache wird voraussichtlich ab September 2026 verfügbar sein. Grund ist unser Relaunch Mitte 2026.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.kan.de veröffentlichte Webseite der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN).
Wir sind bemüht, unsere Webseite im Einklang mit § 12 BGG barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Zuletzt aktualisiert am: 27. Juli 2026
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist derzeit teilweise barrierefrei gemäß den geltenden Anforderungen der Barrierefreiheit. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Prüfung (BIK BITV-Test), die vom 13. bis 28. April 2026 vom Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen durchgeführt wurde.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- PDFs, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden. Diese sind mit dem Zusatz "nicht barrierefrei" ausgezeichnet.
- Verlinkungen auf externe PDF haben keine Zugänglichkeits-Ausweisung, da wir hierauf keinen Einfluss haben.
- KANBrief-PDFs: diese sind nicht ausreichend barrierefrei. Wir bemühen uns um eine Behebung der noch bestehenden Barrieren bis spätestens Ende 2026.
- Beim Terminkalender können keine Abkürzungen ausgezeichnet werden.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit und sonstige geforderte Inhalte sind noch nicht vollständig in leichter Sprache oder als Gebärdensprachen-Video verfügbar, aber in Vorbereitung.
- Um unsere Podcasts mit Untertiteln abzuspielen, wechseln Sie bitte zum Youtube-Kanal der KAN. Auf die Barrierefreiheit des iFrame-Inhalts haben wir keinen Einfluss.
- Unsere Erklärvideos haben keine Audiodeskription. Zukünftige Aktualisierungen bzw. neue Videos werden mit Audiodeskription zur Verfügung stehen.
Wir arbeiten kontinuierlich an den notwendigen Prozessen, die Informationen der KAN in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kan.de aufgefallen? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Sollten Sie wegen digitaler Barrieren nicht an die gewünschte Information gelangen, können Sie uns auch per Post oder telefonisch erreichen:
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) - Geschäftsstelle
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel. +49 2241 231-3471
Wir unterstützen Sie gerne.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. . Dort erfahren Sie, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de