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Über die KAN

In der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) sind die Sozialpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer), der Staat, die gesetzliche Unfallversicherung und das DIN vertreten. Sie bündelt die Interessen aus Sicht des Arbeitsschutzes und bringt sie als Stellungnahmen in laufende und geplante Normungsvorhaben ein. Die KAN selbst ist kein Normungsgremium; ihre Beschlüsse im Bereich von Arbeitsschutz und Normung haben den Charakter von Empfehlungen, die sich auf einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten im Arbeitsschutz stützen. Die KAN besteht seit 1994.

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