Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen an Landmaschinen bestanden in der Vergangenheit häufig unterschiedliche Auffassungen. Einerseits wurde die direkte Anwendung der grundlegenden Anforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie gefordert. Andererseits wurde darauf verwiesen, dass diese nur auf der Basis einer Risikobewertung unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen in der Landwirtschaft und des Standes der Technik anzuwenden sind. Daher war das Ziel von KAN-Bericht 41 "Sicherheit von Landmaschinen" (pdf, nicht barrierefrei), den Stand der Normung von Landmaschinen festzustellen. Die europäischen und internationalen Normen wurden daraufhin analysiert, inwieweit sie die Maschinenrichtlinie hinreichend umsetzen. Die Veröffentlichung des Berichtes stieß einen nationalen Normüberprüfungsprozess an. Bei der Überarbeitung unterstützte die KAN die Arbeitsschutzexperten durch abgestimmte Stellungnahmen zu den einzelnen Entwürfen.
Aktuell steht das Thema Gelenkwellen an Land- und Forstmaschinen im Fokus der KAN. 2021 hat die KAN ein Gutachten durchführen lassen, um den Stand von Wissenschaft und Technik von Gelenkwellen zu erfassen. Die im Gutachten formulierten Empfehlungen zur Anpassung der Normen wurden im Dezember 2021 bei einem KAN-Fachgespräch diskutiert und sollen in die Normung eingebracht werden.