Konformitätsvermutung

In Kapitel 4.1.2.4 "Die Konformitätsvermutung" des Leitfadens für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU steht: 

"Harmonisierte Normen begründen eine Vermutung der Konformität mit den wesentlichen Anforderungen, die sie abdecken, wenn ihre Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind."

Anwender von Normen sollten sich jedoch nicht alleine auf den normativen Inhalt verlassen, sondern zusätzlich immer alle verfügbaren Informationen hinsichtlich der Vollständigkeit von Normen prüfen. Selbst die Veröffentlichung der Fundstelle einer Norm im Amtsblatt ist noch keine Gewähr für Vollständigkeit einer Norm. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein und damit unliebsame Überraschungen möglichst zu vermeiden, sollten Normanwender, insbesondere wenn dies von den gesetzlichen Vorschriften für das betreffende Produkt gefordert wird, zusätzlich eine Risikobeurteilung durchführen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Meier.

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