In der Normung zum Thema "Klima" ist der Arbeitsschutz unter anderem dort betroffen, wo die Belastung des Arbeitnehmers durch kaltes oder warmes Umgebungsklima behandelt wird. Messmethoden, Begriffe oder Erträglichkeitsbereiche werden festgelegt, Expositionszeiten und Ruhepausen vorgeschlagen. Die KAN beobachtet dieses Normungsfeld, damit keine Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge oder zur Festschreibung der Erholungszeiten in der Normung getroffen werden, da diese in den nationalen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen.