Fahrräder werden vor allem im privaten Bereich genutzt. Es gibt jedoch mehr Berufsgruppen, die regelmäßig das Fahrrad nutzen, als man denkt: Postzusteller, Fahrradkuriere und Fahrradpolizisten verbringen unter Umständen mehrere Stunden täglich auf dem Fahrrad – immer häufiger sieht man sie auch auf Pedelecs (steht für Pedal Electric Cycle).
Beim Pedelec unterstützt der Motor, mit einer Nenndauerleistung von max. 0,25 kW, den Fahrer nur solange dieser in die Pedale tritt, und dies bis maximal 25 km/h. Im Alltag spricht man häufig von E-Bikes, wobei die meisten elektromotorisch unterstützten Fahrräder Pedelecs sind. Pedelecs sind nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Fahrrädern gleichgestellt. Für die Nutzung im Straßenverkehr gibt es keine rechtlichen Unterschiede, so dürfen Fahrradwege genutzt werden und es besteht keine Helmpflicht.
Für Hersteller und das Inverkehrbringen gilt allerdings für Pedelecs ein anderer Rechtsrahmen. Pedelecs fallen unter die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Somit müssen Pedelecs deren grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Deutlich wird dieser Unterschied z. B. bei den Vibrationen. Pedelecs müssen nach der Maschinenrichtlinie so konstruiert und gebaut sein, dass Risiken durch Vibrationen gemindert werden. Darüber hinaus müssen Hersteller Angaben über die von der Maschine auf die oberen Gliedmaßen oder auf den gesamten Körper übertragenen Vibrationen zur Verfügung stellen. Dies gilt sowohl für die Betriebsanleitung als auch für Verkaufsprospekte, in denen Leistungsdaten des Pedelecs angegeben werden. Diese Anforderungen müssten daher auch in der jeweiligen Produktnorm beschrieben werden. Für Fahrräder ohne elektromotorische Unterstützung fehlt eine solche rechtliche Grundlage. Die Vibrationsangaben können Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung heranziehen.
Die KAN setzt sich dafür ein, dass in den jeweiligen Normen zu Pedelecs auch die Gefährdung durch Vibrationen berücksichtigt werden. Weiteres zu Vibrationen an Pedelecs finden Sie im Artikel "Durchgeschüttelt auf dem Pedelec" im KANBrief 1/20 .