Warnhinweis zur Pedelec-Norm veröffentlicht

Fahrradkurier auf einem gelben Lastenfahrrad

Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie. Hersteller müssen daher die entsprechenden Anforderungen zur Minderung und Angabe von Vibrationen erfüllen.

Dass dieses Thema in der harmonisierten Norm EN 15194:2017 „Fahrräder – Elektromotorisch unterstütze Räder – EPAC“ bisher allerdings nicht behandelt wurde, hat nicht nur die KAN wiederholt bemängelt, sondern auch der HAS-Consultant während der Prüfung der Norm. Im KANBrief 4/22 wurde über die Bemühungen der KAN für einen Warnhinweis im EU-Amtsblatt zur EN 15194 berichtet. Mit diesem Warnhinweis soll die Vermutungswirkung für die Vibrationsanforderungen aufgehoben werden.

Im Januar 2023 wurde der geforderte Warnhinweis im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zwar befand sich bereits eine Änderung zur Norm mit Anforderungen hinsichtlich der Vibrationen in der öffentlichen Umfrage, aber auch diese erfüllte die Forderungen der KAN nicht. Hier muss das Normungsgremium noch nacharbeiten und Anforderungen zu Vibrationen ergänzen.