Arbeitsschutz ist im Bereich Transport und Verkehr besonders wichtig, da das Augenmerk oft eher auf zu befördernde Passagiere oder Güter gerichtet ist und nicht auf die Arbeitsplätze der Beschäftigten. Zudem sind für diese Arbeitsplätze weder das Arbeitsstättenrecht noch die Betriebssicherheitsverordnung anwendbar, da Transportmittel in den Anwendungsbereichen der übergeordneten europäischen Richtlinien ausgenommen sind. Auch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EU nimmt im Anwendungsbereich sowohl Kraftfahrzeuge als auch Beförderungsmittel für die Beförderung in der Luft, auf dem Wasser und auf Schienennetzen aus.
Im Bereich "Transport und Verkehr" beschäftigt sich die KAN mit folgenden Bereichen: