In einer Studie hat die KAN untersuchen lassen, ob und inwieweit ausgewählte und aus Sicht der Prävention besonders bedeutsame Anforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Normen für forstliche Großgeräte umgesetzt sind.
Untersucht wurden die Normen zu selbstfahrenden Forstmaschinen, Winden und Buschholzhackern. Für viele Maschinenarten gleichermaßen relevante Problemfelder sind zum Beispiel die Sicht oder die Verwendung von Fernsteuerungen.
Die KAN hat in der Studie empfohlen einen dauerhaften Spiegelausschuss für die Forstmaschinen einzurichten, um unter anderem die Studienergebnisse in die Normung einfließen zu lassen. Dieser Ausschuss wurde beim Normenausschuss Kommunale Technik eingerichtet und hat seine Arbeit aufgenommen.
Mehrere Projektgruppen innerhalb des Normenausschusses befassen sich mit Themen der KAN-Studie:
Darüber hinaus wird in diesem Ausschuss auch die Überarbeitung der europäischen Norm EN 609-1 zu Holzspaltmaschinen gespiegelt. Ziel der KAN ist, die Ergebnisse einer KAN-Arbeitsgruppe, die zu diesem Thema intensive Vorarbeit geleistet hatte, so vollständig wie möglich in die überarbeitete Norm einfließen zu lassen.