KANBrief 2/12

Mehr Sicherheit beim Sägen und Spalten von Brennholz

Um die Zahl der Unfälle beim Bearbeiten von Brennholz weiter zu reduzieren, müssen auch die Normen für die dabei verwendeten Maschinen verbessert werden. Wie erreicht werden kann, dass Maschinenführer und ggf. mitarbeitende Personen nicht in den Säge- oder Spaltbereich hineingreifen, wurde in den Jahren 2009 bis 2011 in mehreren von der KAN-Geschäftsstelle moderierten Expertengesprächen diskutiert.

Mit Holzspaltern und Brennholzsägemaschinen ereignen sich zum Teil dramatische Unfälle mit besonders schwer wiegenden Verletzungen wie etwa Amputationen. Hauptursache hierfür sind unzureichend abgesicherte Spalt- bzw. Schnittbereiche. Das Schutzkonzept und die technischen Anforderungen für solche Maschinen in den aktuellen europäischen Normen EN 609-1:1999+A2:2009 „Land- und Forstmaschinen – Sicherheit von Holzspaltmaschinen – Teil 1: Keilspaltmaschinen“ und EN 1870-6:2002+A1:2009 „Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen – Kreissägemaschinen – Teil 6: Brennholzkreissägemaschinen und kombinierte Brennholz- und Tischkreissägemaschinen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme“ greifen zu kurz und konkretisieren die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht adäquat. Im Falle der EN 609-1 weist der Anhang ZB sogar explizit auf gravierende Lücken hin. Die KAN und die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) haben sich daher zum Ziel gesetzt, mit konkreten Verbesserungsvorschlägen die Überarbeitung dieser Normen auf den Weg zu bringen und dadurch künftig ein höheres und der Maschinenrichtlinie angemessenes Schutzniveau festzuschreiben.

Ansatzpunkte der Expertengruppe

Ein erheblicher Teil der Unfälle beim Bearbeiten von Brennholz ist darauf zurückzuführen, dass die Maschinen nicht nur von einer einzelnen Person benutzt werden, sondern gleichzeitig von mehreren Personen. Es ist unabdingbar, dass die Sicherheitskonzepte der Normen EN 609-1 und EN 1870-6 künftig diesen in der Praxis üblichen gleichzeitigen Gebrauch durch mehrere Personen uneingeschränkt berücksichtigen. Die Normen müssen darüber hinaus sicherstellen, dass die zu bearbeitenden Holzstücke schon konstruktionsbedingt ausreichend fixiert werden. Andernfalls werden die beteiligten Personen vor und während des Arbeitsvorgangs noch zusätzlich verleitet, in den Säge- oder Spaltbereich einzugreifen, um selbst für die nötige Stabilität zu sorgen. Für alle Maschinentypen sollten außerdem ergonomische Aspekte nicht mehr so stiefmütterlich behandelt werden wie bisher.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, mit denen Unfälle verhindert werden können. Bei Holzspaltern dürfen sich z.B. Zweihandschaltungen nicht leicht manipulieren lassen, da ansonsten der Maschinenführer erheblich gefährdet wird. Verkantete Holzstücke müssen sicher zu lösen sein und gefährliche Bewegungen des Spaltwerkzeugs schon beim Zuführen der Holzstücke verhindert werden. Gerade sehr leichte Brennholzsägemaschinen müssen standfest genug sein, da ein Umkippen bei laufendem Sägeblatt erhebliche Gefährdungen verursacht. Bei „kombinierten“ Sägemaschinen, die vom Brennholzbearbeitungs- zum einfachen Tischkreissägenmodus umgebaut werden können, muss die jeweils über ein vollkommen unterschiedliches Schutzkonzept erlangte Sicherheit dauerhaft gewährleistet sein.

Die entscheidenden Vorschläge betreffen jedoch den Zugriff in den Säge- oder Spaltbereich, der vorzugsweise durch Schutzeinrichtungen verhindert werden sollte. Durch die Mitarbeit einiger Hersteller konnten manche der diskutierten Vorschläge oder Zielvorstellungen an Prototypen erprobt werden, sodass die Arbeitsgruppe praktisches Anschauungsmaterial zur Risikoeinschätzung und Rückmeldungen zur Umsetzbarkeit bekam. Dadurch ergab sich unter anderem, dass die entsprechenden Anforderungen in der EN 609-1 nicht pauschal, sondern bezogen auf die vier wesentlichen Maschinenbauarten – liegende oder stehende Kurz- bzw. Langholzspalter – festgelegt werden sollten. Einige der begutachteten besonders innovativen Prototypen gingen ganz neue Wege und haben gezeigt, dass sich damit sehr hohe Schutzniveaus erreichen lassen. Es wäre wünschenswert, diese neuen Konzepte zur Serienreife zu bringen, sodass sie als Stand der Technik letztlich auch Eingang in die Normung finden können.

Normungsarbeit hat begonnen

In den CEN-TCs haben die Diskussionen zur Normüberarbeitung gerade begonnen. Deutschland bringt dort über einen Mitarbeiter des Spitzenverbands der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die in der KAN-Arbeitsgruppe vereinbarten Ergebnisse ein. Insbesondere im Falle der Holzspaltmaschinen könnte die Revision der Norm aber einige Zeit in Anspruch nehmen.

Corrado Mattiuzzo
mattiuzzo@kan.de