Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist die EU-Maschinenverordnung 2023 als wichtigste Rechtsvorschrift für Maschinensicherheit in Kraft getreten. Sie löst die bisher geltende EG-Maschinenrichtlinie ab. Neue Verfahrensabläufe und Themen, wie z.B. Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit, machten eine Weiterentwicklung der Maschinenrichtlinie erforderlich. Die neue Maschinenverordnung hat unmittelbare Wirkung im EU-Mitgliedsraum.
Die europäische Normung im Bereich der Maschinensicherheit dient vorrangig der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenverordnung. Hierzu hat die KAN einige Analysen durchgeführt und Empfehlungen ausgesprochen, die grundlegende oder spezielle sicherheitstechnische Aspekte der europäischen Maschinensicherheitsnormung betreffen.
Additive Fertigung
Baumaschinen
Forstmaschinen
Landmaschinen
Lärm bei Maschinen
Vibrationen bei Maschinen
Vorhersehbare Fehlanwendung
Ergonomie bei Maschinen
Kommentierter Abgleich: Maschinen: Was ändert sich von der Richtlinie zur neuen Verordnung? (EUROGIP/ETUI, Dezember 2023)
KANBrief 3/23: Die neue Maschinenverordnung – Konsequenzen für die harmonisierte Normung
KANBrief 2/23: Neue europäische Maschinenverordnung löst Maschinenrichtlinie ab
KANBrief 2/23: Überarbeitung der EN ISO 10218 zu Sicherheitsanforderungen an Roboter