Die KAN (17 Mitglieder) vereint die in Deutschland für den Arbeitsschutz relevanten Institutionen.
Sie setzt sich zusammen aus je fünf Vertretern
sowie je einem Vertreter
Ständiger Gast ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Damit sind alle Unfallversicherungsträger in die Facharbeit der KAN einbezogen.
Der Vorsitz der KAN wechselt in zweijährigem Turnus zwischen den Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und des Staates.
Die im Kern drittelparitätische Zusammensetzung trägt der Forderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Art. 7 Abs. 4) Rechnung, die Beteiligung der Sozialpartner an der Normung zu verbessern. Um dieser Anforderung nachzukommen, wurde darüber hinaus in der Geschäftsstelle der KAN je ein Sozialpartnerbüro für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eingerichtet.
Die Arbeit der KAN wird von einer Geschäftsstelle (mit derzeit 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) unterstützt. Die KAN-Geschäftsstelle verfügt über je ein Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Zudem unterhält die KAN-Geschäftsstelle eine Europavertretung in Brüssel.
Die KAN-Geschäftsstelle ist eine Dienstleistungseinrichtung, die die Arbeit der KAN unterstützt, indem sie
Darüber hinaus wendet sie sich auch an die interessierte Öffentlichkeit und
Die Europavertretung der KAN-Geschäftsstelle in Brüssel
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