30 Meilensteine der KAN

Das „Neue Konzept“ der EU markiert die Abkehr von der vollständigen Harmonisierung in Rechtsvorschriften hin zu einem zweistufigen Konzept: Richtlinien und Verordnungen legen grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen fest; die technischen Details werden in Normen beschrieben. Die Bedeutung der europäischen Normung nimmt damit enorm zu.

Die 1989 verabschiedeten EU-Richtlinien zu Maschinen und Persönlicher Schutzausrüstung fordern die Beteiligung der Sozialpartner an der Normung ein. In Artikel 5 der Maschinenrichtlinie heißt es „(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß geeignete Maßnahmen getroffen werden, um den Sozialpartnern auf nationaler Ebene eine Einflußmöglichkeit bei der Erarbeitung und der weiteren Verfolgung harmonisierter Normen zu eröffnen.“ Dies war ein wesentlicher Grund dafür, dass in Deutschland die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) ins Leben gerufen wurde.

Die europäische Normung bekommt mehr Bedeutung und stößt dabei auch in den Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes vor. Der 1993 verabschiedete Gemeinsame Deutsche Standpunkt stellt eine grundlegende Orientierung für die Arbeit der 1994 gegründeten KAN dar. Er konkretisiert in Deutschland die Rahmenbedingungen, die in Europa das Verhältnis von Normung und betrieblichem Arbeitsschutz prägen und 2003 im Vertrag von Nizza erneut bekräftigt wurden. Dies bedeutet, dass für den betrieblichen Arbeitsschutz auch in absehbarer Zeit keine vollständige Harmonisierung vorgesehen ist und der GDS weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit behält. (aus: KANBrief 1/04)

Der Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa (VFA) verfolgt laut seiner Satzung den Zweck, "die Arbeitssicherheit dadurch zu fördern, dass er alle geeigneten Maßnahmen ergreift oder unterstützt, um sicherzustellen, dass die im Rahmen der Harmonisierung in Europa erforderlichen Spezifikationen, insbesondere im Bereich der Normung, in voller Übereinstimmung mit den Rechtsakten und Beschlüssen der Europäischen Union geplant, erstellt, ausgeführt und überwacht werden." Mitglieder des VFA sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Organe des VFA (Vorstand und Mitgliederversammlung) entsprechen denen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) ist ein Projekt des VFA. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert die Arbeit der KAN über eine Projektförderung mit.

Am 11. Februar 1994 findet die erste Sitzung der KAN statt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • 5 Arbeitgebervertreter
  • 5 Arbeitnehmervertreter
  • 3 Vertreter der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder
  • 2 Vertreter des BMA (Arbeitsministerium, jetzt BMAS)
  • 1 Vertreter des DIN
  • 1 Vertreter des HVBG (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, heute DGUV)

Thema der ersten KAN-Studie ist die Stärkung des Arbeitsschutzes in der Normung.

In den ersten beiden Jahren ihres Bestehens hat die KAN 15 Studien zu aus Sicht des Arbeitsschutzes besonders relevanten Normungsfeldern wie Maschinen, PSA, Ergonomie, Lärm, Vibrationen oder Strahlung extern in Auftrag gegeben.

Einspruch zu Entwurf DIN IEC 65A/179/CDV „Funktionale Sicherheit – Sicherheitssysteme“.

Die KAN-Geschäftsstelle prüft neu erschienene Norm-Entwürfe daraufhin, ob der Arbeitsschutz ausreichend berücksichtigt wird. Ggf. formuliert sie eine Stellungnahme, stimmt diese mit den in der KAN vertretenen Kreisen ab und sendet sie an DIN. Dadurch, dass in der KAN alle am Arbeitsschutz interessierten Kreise vertreten sind, haben KAN-Stellungnahmen mehr Gewicht als Stellungnahmen eines einzelnen Kreises.

Das DIN-Präsidium fasst einen für die KAN wichtigen Beschluss zur Auslegung der DIN 820 „Normungsarbeit“ in besonderen Fällen: „Zur Wahrung der im öffentlichen Interesse liegenden Ziele des Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- oder Verbraucherschutzes und der Bauwerkssicherheit können die an diesem Schutzziel wesentlich interessierten Kreise jeweils gebündelt ihre Meinung in die Normungsarbeit einbringen. Die konsolidierten Meinungen werden für den Arbeitsschutz von der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) […] eingebracht.“

Durch diesen Beschluss wird der KAN die besondere Bedeutung beigemessen, für den Arbeitsschutz in Deutschland mit einer Stimme in der Normung zu sprechen.

In der KAN-Sitzung 1/98 wird über Aufbau und Inhalt der vorläufigen KAN-Homepage, die im Internet unter der Adresse www.kan.de eingerichtet wurde, berichtet: „Darüber hinaus ist vorgesehen, die Zusammensetzung des KAN-Beirats in einem Organigramm unter dem Punkt „Organisationsstruktur" darzustellen. Von hier aus soll der Benutzer auf eine nächste Ebene gelangen können, auf der die Mitglieder des KAN-Beirats und ihre Stellvertreter namentlich genannt werden, einschließlich der jeweiligen Institution, der sie angehören.“

Aus der Ausgabe 1/98: „Der KANBrief soll dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen den Arbeitsschutzexperten in der Normung und der KAN zu verbessern.“

Der KANBrief informiert viermal pro Jahr über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich Arbeitsschutz und Normung. Die gedruckte Version erscheint auf Deutsch, Englisch und Französisch. Alle Inhalte des KANBrief sind auch online verfügbar.

Mit dem Newsletter KANMail werden regelmäßig auf Deutsch, Englisch und Französisch Informationen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung und aus der Arbeit der KAN verschickt. Die KANMail hat im Jahr 2024 über 2600 Abonnentinnen und Abonnenten.

Seit 2000 finden jedes Jahr ein bis zwei Seminare zu den Grundlagen der Normungsarbeit im Arbeitsschutz in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV statt.

In Kooperation mit dem französischen Arbeitsschutzinstitut INRS fand 2012 auch ein internationales Seminar statt, um die europäische Zusammenarbeit von Arbeitsschutzfachleuten in der Normung zu fördern.

Zudem gibt es aktuell die Möglichkeit, die KAN im Rahmen von einer Hospitation kennenzulernen oder in Online-Kurzschulungen Grundkenntnisse in der Normung zu erwerben.

Unter dem Dach des Maison Européenne de la Protection Sociale ist die KAN ab 2000 auch in Brüssel erreichbar. Das Büro wird zunächst nur für Sitzungen verwendet. Seit Ende 2020 ist es dauerhaft mit einer Person besetzt.

Zu den Aufgaben der Europavertretung zählen:

  • Pflege und Ausbau der Vernetzung der KAN in Europa
  • Monitoring und Berichterstattung zu den Entwicklungen bei den EU-Institutionen und anderen relevanten Einrichtungen
  • Stakeholder Mapping
  • Strategieentwicklung für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen
  • Sensibilisierung der EU-Entscheider für Interessen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit, um mit Hilfe der Informationen und Expertise der KAN im besten Falle mögliche Defizite und Verbesserungsvorschläge aufzuzeigen

Mit der ersten Konferenz zu “Standardization, testing and certification – A contribution to occupational safety and health” in Dresden fällt der Startschuss für EUROSHNET, ein länderübergreifendes Netzwerk von Arbeitsschutzfachleuten, die in Normung, Prüfung und Zertifizierung tätig sind.

Es wurde vor dem Hintergrund zunehmender Internationalisierung der Normung einerseits und knapper werdender Ressourcen des Arbeitsschutzes andererseits gegründet. Das Netzwerk soll den Kontakt zwischen Arbeitsschutzexperten erleichtern, die Diskussion gemeinsam interessierender Fragen fördern und arbeitsschutzrelevante Informationen verbreiten. Getragen von CIOP-PIB (Polen), EUROGIP, INRS (Frankreich), FIOH (Finnland) INSST (Spanien), DGUV und der KAN organisiert das Netzwerk bis heute regelmäßig europäische Konferenzen zu Normung, Prüfung und Zertifizierung im Arbeitsschutz.

Nach der Bundestagswahl 2002 wurden die Ressorts Wirtschaft und Arbeit in einem Bundesministerium vereint. Somit war automatisch auch das Wirtschaftsressort in der KAN vertreten.

Diese Zusammenlegung endete 2005 wieder. Da die Zuständigkeit für die Normungspolitik beim Bundeswirtschaftsministerium, die Zuständigkeit für die für den Arbeitsschutz relevanten Rechtsakte aber im Bundesarbeitsministerium blieb, sind seit dieser Zeit zwei Bundesministerien in der KAN vertreten.

Mit einem Kolloquium zum Thema „Europäischer Binnenmarkt – Beteiligung des Arbeitsschutzes an der Normung” begeht die KAN ihr 10-jähriges Jubiläum.

Aus dem KANBrief 2/04: „Viel Anerkennung hat in diesen zehn Jahren das Organisationsprinzip der KAN gefunden, und es wurde einhellig festgestellt, dass die Sozialpartner in Deutschland dadurch ihren Einfluss auf die Normung erheblich vergrößern konnten.“

Nach zehn Jahren hat die KAN-Geschäftsstelle 15,3 Planstellen. Die KAN hat in den ersten zehn Jahren 324 Beschlüsse gefasst.

Die Forderung der vorherigen Fassung der Maschinenrichtlinie, die Sozialpartner am Normungsprozess zu beteiligen, wird bekräftigt.

Die KAN gibt 2008 einen kommentierten Vergleich zwischen alter und neuer Maschinenrichtlinie heraus, der mehrfach neu aufgelegt wird. Bis 2023 wurden mehrere tausend gedruckte Exemplare verteilt. Hinzu kommen tausende Downloads der PDF-Fassung.

Gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung organisiert die KAN in München die europäische Konferenz „Neue Maschinenrichtlinie – Erwartungen der Prävention an die Normung“ mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Normen aus dem Bereich der Ergonomie können die Gestaltung von Produkten und Arbeitsplätzen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit verbessern. Damit Ingenieure und Konstrukteure in stärkerem Maß als bisher Normen aus diesem Bereich anwenden, muss sie schon in der Ausbildung über deren Existenz und Inhalte ausreichend informiert werden.

Beratungen mit Hochschullehrern der Fachrichtung Konstruktionslehre hatten schon 2006 bestätigt, dass der Aspekt der Ergonomie in der Ausbildung von Ingenieuren und insbesondere von Konstrukteuren nur am Rande behandelt wird. Deshalb hat die KAN im Rahmen eines Projekts durch Experten der Ergonomie und der Konstruktionslehre Vorlesungsmodule erarbeiten lassen.

Seit 2008 stehen die Ergonomie-Lehrmodule online kostenfrei zum Download zur Verfügung und wurden über die Jahre mehrfach erweitert und aktualisiert.

Im Krakauer Memorandum haben Arbeitsschutzinstitutionen mehrerer europäischer Länder sechs Grundsätze zur Normung, Prüfung und Zertifizierung sowie zur normungsbegleitenden Forschung verabschiedet. Zu jedem Grundsatz wurden Vorschläge erarbeitet, wie die formulierten Ziele erreicht werden können.

Das Memorandum wendet sich an die europäischen Arbeitsschutzkreise, die Normungsorganisationen und die Europäische Kommission und wurde anlässlich der 3. EUROSHNET-Konferenz zu Normung Prüfung und Zertifizierung im Arbeitsschutz in Krakau offiziell verabschiedet.

Ziel des Memorandums ist es, dazu beizutragen, dass die bewährten Instrumente des Neuen Ansatzes weiterentwickelt und Fehlentwicklungen korrigiert werden.

Zur Feier anlässlich "15 Jahre KAN" fand ein Kolloquium zum Thema „Beteiligung des Arbeitsschutzes an der Normung“ in Berlin statt.

Was 2009 noch geschah:

  • Die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben Ende November 2008 den Weg dafür frei gemacht, dass künftig nicht mehr nur die gewerblichen Berufsgenossenschaften, sondern auch die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ihre Interessen über die KAN in die Normung einbringen können. Ab 2009 traten nach und nach alle Unfallkassen dem KAN-Trägerverein VFA bei. 
  • Der Arbeitsschutz hat in der europäischen Normung außerdem einen neuen Fürsprecher bekommen: Mit SABOHS hat CEN ein strategisches Beratungsgremium für Arbeitsschutz eingerichtet, das künftig den CEN-Rapporteur Arbeitsschutz beraten und die Technischen Normungskomitees in Arbeitsschutzfragen unterstützen wird. Die KAN stellt über viele Jahre den Vorsitzenden des Gremiums.

Aus KANBrief 4/12: Die Europäische Kommission hatte 2011 einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, mit der das Normungssystem besser an die Herausforderungen unserer Zeit angepasst werden soll. Nach intensiven Verhandlungen und einigen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag haben das Europäische Parlament und der Rat dem ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2013.

Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung stellt die wesentlichen Grundpfeiler und bewährten Strukturen der europäischen Normung nicht in Frage. Beispielsweise wird trotz der gestärkten Förderung der interessierten Kreise auf europäischer Ebene hervorgehoben, dass deren Beteiligung besonders auf nationaler Ebene weiter gefördert werden muss.

Zur Feier von 20 Jahren KAN findet die Strategiekonferenz „Wie viel Politik braucht die Normung?“ in Bonn statt.

Gemeinsam mit ihren französische Partnern INRS und EUROGIP verabschiedet die KAN dort die „Bonner Erklärung“ zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes. Normen sind ein wichtiger Baustein der Präventionsarbeit und tragen zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen bei. Sie werden auf europäischer und zunehmend internationaler Ebene erarbeitet und legen technische Produktanforderungen sowie Messverfahren für Emissionen wie Lärm, Schwingungen, Strahlung und Gefahrstoffe fest. Normen dringen aber auch zunehmend in nichttechnische Bereiche wie Arbeitsschutzmanagementsysteme, Dienstleistungen, Gesundheitswesen und Qualifizierungen vor. Vor diesem Hintergrund haben sich die Unterzeichnenden auf eine Reihe von gemeinsamen normungspolitischen Positionen verständigt.

Die Erklärung wurde 2023 überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Mit CIOP-PIB, FIOH und INSST haben sich auch Arbeitsschutzinstitutionen aus Polen, Finnland und Spanien der Gemeinsamen Erklärung angeschlossen.

Am 23. Oktober 2014 hat sich eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geleitete Arbeitsgruppe auf ein neues Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz verständigt (Gemeinsames Ministerialblatt 2015, S.1). Es konkretisiert die in Deutschland anzuwendenden Rahmenbedingungen, enthält Vorgaben für die Initiierung und Begleitung von Normen in diesem Bereich und gibt Hinweise für die Verwendung von Normen im Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern. Das Grundsatzpapier bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeit der KAN.

Um den Normungsablauf und die Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes auf die Normung spielerisch zu vermitteln, hat die KAN 2015 das Brettspiel KANelot entwickelt, das von Michael Hüter illustriert wurde.

Begleiten Sie die Arbeitsschutzritter und -damen von KANelot und die Ritter der Normungsrunde. Trotzen Sie Drachen und anderen Fallstricken auf dem Weg von der Idee bis zur harmonisierten Europäischen Norm.

Sie können das Spiel auch online spielen.

Seit 25 Jahren setzt sich die KAN erfolgreich für die Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in der Normung ein. Das feierten 160 Gäste aus acht Ländern am 4. Dezember im Haus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen stand die Frage, wie Normung und Regelsetzung auf Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und die sich immer schneller entwickelnde Technik reagieren können.

Die erste Folge des KANPodcast erscheint

In ihrem Podcast lädt die KAN Expertinnen und Experten zum Gespräch über aktuelle Themen rund um Arbeitsschutz, Normung und Regelsetzung. Bis Mitte 2024 wurden rund 20 Folgen veröffentlicht.

Social Media

Die KAN ist auf den Social-Media-Plattformen Facebook, Instagram und LinkedIn vertreten.

Ein Erklärfilm über die KAN erscheint 2021.

Die Corona-Pandemie verändert die Arbeit der KAN-Geschäftsstelle: Über Monate arbeitet das gesamte Team im Homeoffice, KAN-Veranstaltungen werden online durchgeführt. Auch die KAN-Sitzung findet rein virtuell statt.

Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Themen, mit denen sich die KAN befasst, immer wieder geändert. Stand zu Beginn das gerade neu entstehende, umfassende Normenwerk zu EU-Binnenmarktrichtlinien nach dem Neuen Konzept im Mittelpunkt, kamen später auch neue Bereiche wie Dienstleistungen, Managementnormen und immer stärker auch normungspolitische Themen hinzu.

2023 hat die KAN ein gemeinsames Selbstverständnis dazu verabschiedet, in welchen Bereichen die KAN tätig wird und welche Kreise sie dabei im Blick hat und einbezieht.

Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht, in der auch Anwender und Betreiber von KI-Systemen angesprochen werden - ein Paradigmenwechsel, zielten doch bisherige Produktsicherheitsrichtlinien und -verordnungen auf die Pflichten der Hersteller ab. Die Auswirkungen von KI auf die Arbeitswelt führen zu sicherheitstechnischen, ergonomischen, psychischen sowie sozialpolitischen Herausforderungen. Im Interesse der KAN ist es, dass die Verordnung geeignete und kohärente rechtliche Vorgaben und dementsprechende Normungsaufträge hervorbringt. Normen sollten als spezifizierendes Instrument genutzt werden, um Risiken zu erkennen und zu reduzieren.

Aus Anlass ihres 30-jährigen Bestehens veranstaltet die KAN am 12./13. November 2024 in Berlin ein Symposium zum Thema „Arbeitsschutz und Normung zwischen globaler Harmonisierung und nationalen Interessen“. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Normung in den kommenden Jahren zu erwarten sind und welche Auswirkungen dies auf die Arbeitsweise und das Themenspektrum der KAN hat.