Elektrotechnische Normen werden vor allem auf internationaler Ebene bei IEC erarbeitet. Auch die internationalen Leitfäden stellen den Rahmen für die europäische und deutsche Normung dar.
Weitergehende Informationen finden Sie in der KAN-Studie "Nicht elektrische Gefährdungen in der Normung zur Niederspannungsrichtlinie (pdf, nicht barrierefrei)".
Im Bereich der Elektrotechnik wurden seit jeher in Normen sowohl Beschaffenheits- als auch Betriebsvorschriften geregelt. 1985 hat die Europäische Gemeinschaft jedoch eine Rechtsgrundlage geschaffen, die neue Eckpunkte für das Zusammenwirken von Arbeitsschutz und Normung setzt: Während Beschaffenheitsanforderungen an Produkte im Rahmen des europäischen Binnenmarktes vollständig vereinheitlicht werden und europäische Normen dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, werden für den betrieblichen Arbeitsschutz (Betriebsvorschriften) auf europäischer Ebene lediglich Mindestanforderungen gestellt, über die die Mitgliedstaaten je nach Stand ihrer nationalen Regelungen hinausgehen dürfen. Einheitliche europäische Normen sind deshalb hierfür kontraproduktiv. Der Rahmen für ihre Erarbeitung wird im Memorandum der Europäischen Kommission zur Normung im Bereich von Artikel 153 (ex 137) erläutert.
Harmonisierte Normen für elektrische Maschinen müssen mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen sowohl der „Niederspannungsrichtlinie“ als auch der „Maschinenrichtlinie“ übereinstimmen. Für diese Maschinen ist in der Vergangenheit ein heterogenes Normenwerk entstanden, in dem Arbeitsschutzaspekte nicht einheitlich berücksichtigt werden. Ein Mandat der Europäischen Kommission fordert CEN und CENELEC auf, die bestehenden Normen entsprechend zu überarbeiten.