Beleuchtung

Die Beleuchtung von Arbeitsstätten betrifft häufig den Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes. Entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen sind in diesem Bereich prinzipiell keine Normen vorgesehen. Dennoch werden und wurden Normen zur Beleuchtung von Arbeitsstätten erstellt. Aus Sicht der KAN muss in diesen Fällen bei europäischen Normen im nationalen deutschen Vorwort klargestellt werden, dass über die Norm hinausgehende nationale Vorgaben für die Beleuchtung von Arbeitsstätten bestehen. Hinweise an dieser Stelle auf die Arbeitsstättenverordnung sowie auf einschlägige Vorschriften und Regeln des Staates und der Unfallversicherungsträger helfen dem Normanwender, die nationalen Vorschriften und Regeln einzuhalten.

KAN-Gutachten zum Vergleich der Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten aus dem Arbeitsschutzregelwerk und der Normung

Die DIN EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten –Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ enthält unter anderem umfassende Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz, z. B. Grenzwerte für die Beleuchtung von diversen Arbeitsstätten. Gleichzeitig werden im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten gestellt, insbesondere in der ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten) „Beleuchtung“. Die Überschneidungen und Abweichungen sowie Verknüpfungen mit dem nationalen Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern stellen in der Praxis Personen, die z. B. die Lichtplanungen durchführen, vor Herausforderungen.

Für die weiteren Entscheidungen in Richtung eines kohärenten Regelwerks war es notwendig zu klären, in welchen Punkten die Dokumente des Arbeitsschutzes und die Norm in ihren Anforderungen und den sich daraus ergebenden Auswirkungen für die Praxis übereinstimmen und wo sie voneinander abweichen. Um diesen Sachverhalt genauer zu beleuchten, hat die KAN-Geschäftsstelle ein Gutachten vergeben. Innerhalb von zwei Treffen mit Fachleuten wurden die Ergebnisse diskutiert und Empfehlungen abgeleitet. Das KAN-Gutachten "Vergleich der Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger mit den Anforderungen in der Normung" wurde 2023 veröffentlicht.

Nichtvisuelle Wirkungen von Licht

Das Licht hat für den Menschen zwei Funktionen: Einerseits ermöglicht Licht das Sehen. Auf der anderen Seite hat es nichtvisuelle Wirkungen auf den Menschen. Nichtvisuelle Wirkungen des Lichts beeinflussen die Physiologie, die Stimmung und das Verhalten. So kann Licht z.B. zu kurzzeitiger erhöhter Wachsamkeit führen und darüber hinaus auch unsere "innere Uhr" und somit unsere Tagesrhythmik (circadianer Rhythmus) beeinflussen.

Diese nichtvisuellen Wirkungen erzielt Tageslicht, sie können aber auch durch spezielle künstliche Beleuchtung erreicht werden - wobei das Tageslicht den natürlichen Taktgeber unserer individuellen inneren Uhr darstellt. Künstliche Beleuchtung kann dem Tageslicht ähneln, es aber in seiner Gesamtheit nicht ersetzen.

Die KAN hat 2015 ein Positionspapier zu den nichtvisuellen Wirkungen von Licht und Normung veröffentlicht. Da zwischenzeitlich weitere Erkenntnisse gewonnen und Abstimmungsgespräche zwischen den betroffenen Kreisen geführt wurden, wurde das Positionspapier (pdf) 2022 zuletzt aktualisiert und neu veröffentlicht.

Für die Planung von künstlicher Beleuchtung in Arbeitsstätten sind zur Berücksichtigung der nichtvisuellen Wirkungen von licht die folgenden Dokumente veröffentlicht worden:

Weitere Informationen:

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Dammann.