KANBrief 1/17

Künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung – Arnsberger Roadmap setzt Meilensteine

Jedes Licht wirkt auf die Physiologie des Menschen. Da diese Wirkung sehr komplex ist, können für die relativ neue Technologie der künstlichen, biologisch wirksamen Beleuchtung bisher aus Arbeitsschutzsicht keine Anwendungsempfehlungen gegeben werden. An einigen Arbeitsplätzen wird diese Beleuchtung bereits eingesetzt. Die KAN hat im September 2016 alle beteiligten Kreise an einen Tisch gebracht, um eine Strategie für den sicheren Einsatz dieser Beleuchtung zu entwickeln.

Seit weniger als 20 Jahren wissen wir genauer, wie Licht die innere Uhr des Menschen steuert. Künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung kann diese innere Uhr unterstützen, sie kann aber auch einen gesunden Rhythmus aus dem Takt bringen. Es gibt bereits zahlreiche Studien und Untersuchungen in diesem Bereich. Auch die nationale, europäische und internationale Normung beschäftigt sich bereits mit dem Thema. Im Rahmen der internationalen Normungsarbeit soll zunächst der Status quo der wissenschaftlichen Erkenntnisse ermittelt werden. Danach wird das ISO-Komitee entscheiden, wie die Normung weiter fortgeführt werden soll. Da es noch viele offene Fragen zu Chancen und Risiken neuer Beleuchtungstechnologien gibt, hat die KAN sich in einem Positionspapier kritisch zur Normung künstlicher, biologisch wirksamer Beleuchtung geäußert. (HINWEIS der Redaktion: Die aktuelle Version des Positionspapiers können Sie hier herunterladen: KAN-Position Berücksichtigung nichtvisueller Wirkungen künstlicher Beleuchtung in der Normung, September 2022)

KAN-Workshop „Human-Centric Lighting“

Zahlreiche unterschiedliche Kreise wie Hersteller, Planer, Forscher, Sozialpartner und auch der Arbeitsschutz selbst sind auf diesem Gebiet aktiv, verfolgen aber zum Teil unterschiedliche Interessen. Um diese Positionen auszutauschen und alle Beteiligten auf einen gemeinsamen Wissensstand zu bringen, hat die KAN im September 2016 den KAN-Workshop „Human-Centric Lighting“ bei einem Beleuchtungshersteller in Arnsberg organisiert. Ziel war auch, sich auf eine gemeinsame Strategie für das weitere Vorgehen im Bereich der künstlichen, biologisch wirksamen Beleuchtung zu einigen, die den Arbeitsschutz angemessen berücksichtigt.

Eine besondere Qualität erhielt der Informationsaustausch dadurch, dass bereits an Arbeitsplätzen eingesetzte Anwendungsbeispiele vorgestellt wurden. Allen Teilnehmenden wurde bewusst: Ein Handeln ist schnell erforderlich, denn diese Beleuchtungskonzepte sind keine Zukunftsmusik mehr, sondern haben bereits den Weg in die Praxis gefunden.

Die Diskussion ergab, dass noch wesentliche Fragen unbeantwortet sind, z.B.:

  • Wie gewinnt man einen Überblick über bestehende Erkenntnisse zu Chancen und Risiken der künstlichen, biologisch wirksamen Beleuchtung?
  • Wie können langangelegte Feldstudien auf den Weg gebracht werden?
  • Wer trägt die Verantwortung für eventuelle gesundheitliche Folgen durch eine falsche Beleuchtung, wenn es noch keine konkreten Empfehlungen für den Einsatz gibt? Wo muss daher was geregelt werden?
  • Wer erstellt Referenzpapiere, auf die sich z.B. Planer oder Arbeitgeber beziehen können?

„Arnsberger Roadmap

In der „Zukunftswerkstatt“ haben die Teilnehmenden erste Lösungsansätze gesammelt. Welche Meilensteine müssen sich die interessierten Kreise setzen, welche Stolpersteine stehen im Weg und welche Vision haben wir von der Beleuchtung der Zukunft?

Das wesentliche Anliegen der so entstandenen „Arnsberger Roadmap“ besteht darin, die mit dem Workshop begonnene offene Kommunikation weiterzuführen, Informationen zu veröffentlichen, den Istzustand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu ermitteln und weitere Forschung auch im Bereich des Arbeitsschutzes zu fördern.

Als erstes Ergebnis der Arnsberger Roadmap hat die KAN in enger Abstimmung mit dem DGUV-Sachgebiet Beleuchtung eine Literaturrecherche in Auftrag gegeben. Hintergrund ist, dass die bekannten Studien bei der Bewertung der Beleuchtung teilweise widersprüchlich sind. Auch die (vorläufigen) Ergebnisse der Normungsarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene werden in diese Literaturrecherche miteinbezogen. Sie soll möglichst umfassend arbeitsschutzrelevante Erkenntnisse zusammentragen und Hinweise für Präventionsmaßnahmen und offene Forschungsfragen liefern.

Für Anfang 2018 plant die KAN einen Folgeworkshop, um den erfolgreich begonnenen Dialog weiter zu fördern. Zudem wird im Frühjahr 2017 das aktualisierte KAN-Positionspapier zum Thema künstliche, biologisch wirksame Beleuchtung in der Normung veröffentlicht.

Anna Dammann                          Katharina von Rymon Lipinski
dammann@kan.de                  vonrymonlipinski@kan.de