Die KAN setzt sich für die Anwenderfreundlichkeit und rechtliche Klarheit von Normen und normenähnlichen Dokumenten ein. Dazu zählt beispielweise:
Die grundsätzliche Rolle technischer Normen und normenähnlicher Dokumente im öffentlichen Recht (zum Beispiel Sicherheits-, Umwelt-, Arbeitsschutzrecht), im Zivilrecht (betrifft zum Beispiel Verträge, Sorgfaltspflicht) wie auch im Strafrecht (betrifft zum Beispiel Verletzung von Schutzpflichten, Gefährdung von Personen) wurde und wird bereits in vielfältiger Weise untersucht und dokumentiert. So gibt es etwa:
Ergänzend dazu hat das Rechtsgutachten "Rechtsprechung zu technischen Normen und normenähnlichen Dokumenten hinsichtlich ihrer Bedeutung für Sicherheit und Gesundheitsschutz"(pdf, nicht barrierefrei), das im Auftrag der KAN erstellt wurde, untersucht:
Hier finden Sie einen Artikel zum Thema "Wie Gerichte mit und über Normen richten - Sind technische Standards nur Empfehlung und „informativ“ oder Mindeststandard und „normativ“? (pdf, nicht barrierefrei)" von RA Prof. Thomas Wilrich und Corrado Mattiuzzo. Aus: Ausgabe 1-2/2018, Seite 50-53, DGUV Forum (http://www.dguv-forum.de)
1 "Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab - Mit 33 Gerichtsurteilen zu anerkannten Regeln und Stand der Technik, Produktsicherheitsrecht und Verkehrssicherungspflichten, von Prof. Dr. Thomas Wilrich, Herausgeber: DIN, Beuth-Verlag Berlin, Oktober 2017, ISBN 978-3-410-25761-5
2 "Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen für die Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik“, Rechtsgutachten für den SFK-Arbeitskreis “Schritte zur Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik“ im Auftrag der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, Köln von Ass. jur. Uwe Neuser, Mitarbeiter am Fachgebiet Öffentliches Recht an der Universität Gesamthochschule Kassel, Kassel, April 2000
3 „Legitimation der ISO zur Normung gesellschaftlicher Themen; und effiziente Allokation von Themenfeldern im System des internationalen „Softlaw Making“; Antragsteller: FNS, vertreten durch AK Marktrelevanz Markus Reigl, Siemens, und Gisela Eickhoff, HARTING KGaA