Normen und Standards in der Rechtsprechung

Die KAN setzt sich für die Anwenderfreundlichkeit und rechtliche Klarheit von Normen und normenähnlichen Dokumenten ein. Dazu zählt beispielweise:

  • sicherzustellen, dass Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um die Zielsetzung des Dokumentes zu erreichen, den Normungsregeln entsprechend vollständig in normativen und nicht (auch nicht teilweise) in informativen Textteilen wie zum Beispiel Vorwort, Einleitung, Anmerkungen, Fußnoten, informativen Anhänge, Literaturhinweisen enthalten sind;
  • bestimmte Passagen, die aus inhaltlichen oder formalen Gründen aus Sicht der Prävention nicht geeignet sind, zu ändern oder ganz zu streichen;
  • im Vorwort darauf hinzuweisen, dass ein Dokument etwa aufgrund von Inhalt, Status oder Form nicht dafür geeignet ist, in einem bestimmten Rechtsrahmen verwendet zu werden.

Die grundsätzliche Rolle technischer Normen und normenähnlicher Dokumente im öffentlichen Recht (zum Beispiel Sicherheits-, Umwelt-, Arbeitsschutzrecht), im Zivilrecht (betrifft zum Beispiel Verträge, Sorgfaltspflicht) wie auch im Strafrecht (betrifft zum Beispiel Verletzung von Schutzpflichten, Gefährdung von Personen) wurde und wird bereits in vielfältiger Weise untersucht und dokumentiert. So gibt es etwa:

  • Allgemeine Grundlagen auf den Webseiten (Normen und Recht) sowie Schulungsmaßnahmen von DIN zum Thema „Normung und Recht“;
  • Vertiefte rechtwissenschaftliche Grundlagen für die Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik: zum Beispiel Wilrich1, Neuser2;
  • Forschungsvorhaben angesichts neuer Entwicklungen: zum Beispiel „Legitimation der ISO zur Normung gesellschaftlicher Themen“3.

Ergänzend dazu hat das Rechtsgutachten "Rechtsprechung zu technischen Normen und normenähnlichen Dokumenten hinsichtlich ihrer Bedeutung für Sicherheit und Gesundheitsschutz"(pdf, nicht barrierefrei), das im Auftrag der KAN erstellt wurde, untersucht:

  • ob von Gerichten nur die normativen oder auch informative Inhalte herangezogen wurden;
  • ob es für das Gericht eine Rolle spielte, welche Kreise bei der Erarbeitung der Normen beteiligt waren;
  • weshalb ein Dokument als geeignet befunden wurde, die herangezogenen Rechtsvorschriften zu erfüllen.

Hier finden Sie einen Artikel zum Thema "Wie Gerichte mit und über Normen richten - Sind technische Standards nur Empfehlung und „informativ“ oder Mindeststandard und „normativ“? (pdf, nicht barrierefrei)" von RA Prof. Thomas Wilrich und Corrado Mattiuzzo. Aus: Ausgabe 1-2/2018, Seite 50-53, DGUV Forum  (http://www.dguv-forum.de)

1 "Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab - Mit 33 Gerichtsurteilen zu anerkannten Regeln und Stand der Technik, Produktsicherheitsrecht und Verkehrssicherungspflichten, von  Prof. Dr. Thomas Wilrich, Herausgeber: DIN, Beuth-Verlag Berlin, Oktober 2017, ISBN  978-3-410-25761-5

2 "Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen für die Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik“, Rechtsgutachten für den SFK-Arbeitskreis “Schritte zur Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik“ im Auftrag der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, Köln von Ass. jur. Uwe Neuser, Mitarbeiter am Fachgebiet Öffentliches Recht an der Universität Gesamthochschule Kassel, Kassel, April 2000

3 „Legitimation der ISO zur Normung gesellschaftlicher Themen; und effiziente Allokation von Themenfeldern im System des internationalen „Softlaw Making“; Antragsteller: FNS, vertreten durch AK Marktrelevanz Markus Reigl, Siemens, und Gisela Eickhoff, HARTING KGaA

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder brauchen Unterstützung? Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Meier.

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