Jahresbericht 2023


1 Editorial

Das KAN-Jahr 2023 war geprägt durch vielfältige Themen in der Facharbeit und strukturelle Weiterentwicklungen. So haben sich die in der KAN vertretenen Kreise auf ein gemeinsames Selbstverständnis verständigt und damit Leitplanken für ihr Handeln definiert. Darüber hinaus hat die KAN die Überarbeitung ihrer Geschäftsordnung angestoßen.

Im Bereich der europäischen und internationalen Vernetzung ist insbesondere das im Frühjahr 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz konstituierte Deutsche Strategieforum für Standardisierung hervorzuheben. Hier vertritt die KAN die Interessen des Arbeitsschutzes. Das nationale Gremium spiegelt unter anderem die Arbeiten eines bei der EU-Kommission eingerichteten High level forum on European standardisation.

Eine wichtige Grundlage für die Zukunft der europäischen Zusammenarbeit in Arbeitsschutz und Normung ist der Abschluss einer „Gemeinsamen Erklärung zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes“. Neben der KAN für Deutschland haben sich dieser Gemeinsamen Erklärung Arbeitsschutzinstitutionen aus Finnland, Frankreich, Polen und Spanien angeschlossen.

Normung ist für eine hohe Produktsicherheit wichtig und damit für den Arbeitsschutz ein sehr hilfreiches Präventionsinstrument. Gleichzeitig gibt es Grenzen der Normung. Was überhaupt genormt werden soll und welche Aspekte explizit ausgenommen sind, regelt nun erstmals auch die DIN 820-1. Ziel ist es, ein widerspruchsfreies Regelwerk in Deutschland sicherzustellen und „nicht-normierbare“ Inhalte und Themen aufzuzeigen. Die KAN hat in die Überarbeitung der Norm die Sicht des Arbeitsschutzes eingebracht.

Das fachliche Fundament für das Tun und Wirken der KAN bildet die Arbeit der KAN-Geschäftsstelle: Das Team prüft, flankiert durch die Sozialpartnerbüros in der KAN-Geschäftsstelle und mit systematischer Einbindung der KAN-Kreise, Normentwürfe und stimmt mit den KAN-Kreisen Stellungnahmen hierzu ab. Oder es organisiert Fachgespräche, um zu einzelnen Themen die Position des Arbeitsschutzes und möglichen Handlungsbedarf auszuloten.

Unterstützt werden all diese Aktivitäten durch die Öffentlichkeitsarbeit, die die Arbeitsergebnisse und KAN-Positionen dem Fachpublikum und weiteren Interessengruppen zugänglich macht und für die Bedeutung von Arbeitsschutz und Normung sensibilisiert.

Ich wünsche eine spannende Lektüre.

Angela Janowitz
Geschäftsführerin der KAN


2 Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Normung ist ein Werkzeug zur Unterstützung des Arbeitsschutzes. Die KAN vertritt die Interessen des Arbeitsschutzes in der Normung. Sie ist ein Projekt des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) und wird finanziell durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Mitglieder des VFA sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Auftrag und Struktur

In der KAN bündeln die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, des Bundes und der Länder sowie der gesetzlichen Unfallversicherung ihre Interessen und diskutieren diese mit DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.). Die KAN befasst sich mit Normen und anderen Arbeitsergebnissen von Normungs- und ggf. auch weiteren Standardisierungsorganisationen, die die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen unmittelbar oder mittelbar berühren. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören zum Beispiel die Produktsicherheit sowie der technische und der organisatorische Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die KAN bringt ihre gemeinsame Arbeitsschutzposition in alle zuständigen Ausschüsse und Gremien ein und informiert die Öffentlichkeit. Die Arbeitsschutzkreise nutzen die KAN als akzeptiertes gemeinsames Sprachrohr und profitieren davon, dass die gebündelte Position der KAN größere Wirkung hat als die der einzelnen Kreise.

Ausführliche Informationen zu Aufgaben, Struktur und Arbeitsgebieten der KAN enthält die Website der KAN unter www.kan.de.

Organisation der KAN

Die fünf Kreise der KAN haben insgesamt 17 Sitze, die sich wie folgt verteilen:
(Vorsitz Frühjahr 2022–2024: Arbeitnehmer)

2023 fanden Vorstandssitzungen am 9. März und am 17. Oktober sowie KAN-Sitzungen am 25./26. April und am 8./9. November statt.

Der Vorstand hat in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle 2023 das Selbstverständnis der KAN definiert, das die KAN in der Sitzung 2/23 verabschiedet hat. Das Dokument (siehe Anhang) bildet ein gemeinsames Verständnis der Mitglieder der KAN ab und ermöglicht es, ein kohärentes Bild der KAN nach außen zu kommunizieren.

Seit 1. September 2023 ist die KAN Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V. (Basi). Zu den 86 Mitgliedern der Basi zählen Bund/Länder, Sozialpartner, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die gesetzliche Krankenversicherung, Hochschulen und weitere Institutionen und Fachverbände, die für die KAN wertvolle Kontakte und Multiplikatoren darstellen.

Die KAN-Geschäftsstelle

Die Arbeit der KAN wird von ihrer Geschäftsstelle unterstützt. Sie ist für das operative Geschäft zuständig und in vier Bereiche aufgeteilt: „Facharbeit“, „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“, „Europavertretung Brüssel“ und „Verwaltung, Finanzen und Gremien“.

Um auch im Sinne des Auftrags der europäischen Gesetzgebung, wie z.B. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, eine unmittelbare Beteiligung der Sozialpartner an der Normung sicherzustellen, ist in der Geschäftsstelle je ein Sozialpartnerbüro der Arbeitgeber und Arbeitnehmer integriert. Diese Einbindung ermöglicht schon frühzeitig eine sozialpolitisch abgestimmte Vorgehensweise.

3 Europäische und internationale Vernetzung

Deutsches Strategieforum für Standardisierung beim BMWK

Mit dem Ziel, die Rolle und Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten in der europäischen und internationalen Normung zu stärken und auszubauen, hat sich im Frühjahr 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Deutsche Strategieforum für Standardisierung konstituiert.

Das hochrangig besetzte Gremium unter der Leitung der Parlamentarischen Staatsekretärin Dr. Franziska Brantner soll Normungsthemen und -projekte mit strategischer Relevanz für die deutsche Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit in Zukunftsfeldern identifizieren und insbesondere in diesen Feldern zu einer starken Beteiligung deutscher Expertinnen und Experten und fachlicher Anforderungen in europäischen und internationalen Normungsgremien beitragen.

Die Beratung des BMWK in Normungsfragen, zum Beispiel bezüglich der Aus- und Weiterbildung der Fachleute oder Förderfragen, sowie die Spiegelung des Europäischen „High Level Forum on Standardisation“ gehören zu den weiteren Aufgaben des Strategieforums. Die Interessen des Arbeitsschutzes werden durch Personen aus dem BMAS und der Geschäftsführung der KAN vertreten.

CEN-Sektorforum für Arbeitsschutz

Das europäische Komitee für Normung CEN lässt sich durch sogenannte Sektorforen beraten, die für bestimmte Normungsfelder eingerichtet werden. Das frühere CEN-Beratungsgremium SABOHS (Strategic advisory board on occupational health and safety), das zeitweise ruhte, wird seit 2022 in Form des Sector Forum Occupational Health and Safety (SECT/SF OHS) weitergeführt. Die Geschäftsführerin der KAN hat den Vorsitz dieses für den europäischen Arbeitsschutz strategisch sehr relevanten Gremiums inne; das Sekretariat ist bei DIN angesiedelt. Das neu aufgestellte Gremium, in dem eine Vielzahl der CEN-Mitglieder (nationale Normungsorganisationen), die EU-Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und Kleine und mittlere Unternehmen und Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration), weitere europäische Institutionen sowie CEN vertreten sind, hat seinen Auftrag definiert. Ein Ziel ist die frühzeitige Information über neue europäische und internationale Normungsprojekte, die insbesondere den betrieblichen Arbeitsschutz berühren. Ein sogenanntes Early information system, das wesentlich durch die KAN-Geschäftsstelle unterstützt wird, informiert das CEN SECT/SF OSH, damit die Mitglieder auf dieser Grundlage frühzeitig über ihre jeweiligen Kanäle inhaltlich auf die arbeitsschutzrelevanten Projekte einwirken können. Das Gremium etabliert sich zunehmend als Beratungsgremium für den Aspekt des Arbeitsschutzes bei CEN.

Verbunden mit dem Vorsitz ist auch die Rolle des CEN-Rapporteurs „Arbeitsschutz“ sowie der Gaststatus im CEN-Sektorforum „Maschinen“.

CEN-Sektorforum Maschinen

Nach Verabschiedung der neuen EU-Maschinenverordnung im Juli 2023 ist das CEN-Sektorforum Maschinen aktuell sehr stark damit befasst, die Normungsarbeit zu koordinieren. Mehr als 800 Normen stehen auf dem Arbeitsprogramm der Technischen Komitees zur Überarbeitung oder Neuerarbeitung an. Hier kann die Geschäftsführerin der KAN als Vermittlerin von Positionen aus dem CEN SECT SF/OHS heraus wirken und Informationen in das CEN-Sektorforum Maschinen hinein transportieren.

Gemeinsame Erklärung zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes

Die im Jahr 2022 von KAN-Geschäftsstelle und EUROGIP begonnene Überarbeitung der „Gemeinsamen Erklärung zur Normungspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes“ wurde im Berichtsjahr abgeschlossen. Eine erste Erklärung dieser Art hatten die französischen Arbeitsschutzinstitute EUROGIP und INRS sowie die KAN 2014 als „Bonner Erklärung“ verabschiedet; 2016 schloss sich das polnische Arbeitsschutzinstitut CIOP-PIB an.

Der Entwurf für die Aktualisierung der Erklärung, welche vor allem um neue Themen in der Normung erweitert wurde, ist weiteren europäischen Arbeitsschutzinstitutionen zur Kommentierung und Mitarbeit vorgelegt worden. Die Aspekte Digitalisierung und künstliche Intelligenz wurden daraufhin noch einmal intensiver diskutiert und die Erklärung dahingehend erweitert. Der finale Entwurf war
zur Jahresmitte 2023 ausformuliert. Nach Zustimmung der politischen Entscheidungsträger der einzelnen Institutionen wurde das Dokument im Dezember 2023 unterzeichnet.

Die Gemeinsame Erklärung wurde verabschiedet von CIOP-PIB (Polen), EUROGIP (Frankreich), FIOH (Finnland), INRS (Frankreich), INSST (Spanien) und der KAN. Die Zahl der zeichnenden Institutionen hat sich damit von vier auf sechs und die der mitwirkenden Länder von drei auf fünf erhöht. Perspektivisch sollen weitere europäische Arbeitsschutzinstitutionen zur Unterzeichnung aufgerufen werden.

Text der Gemeinsamen Erklärung

Kooperation mit ANEC

ANEC (The European consumer voice in standardisationwww.anec.eu) ist die europäische Stimme der Verbraucher in der Normung. Sie ist eine der vier Annex-III-Organisationen nach der europäischen Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012, deren Beteiligung an der Normung von der Europäischen Kommission gefördert wird. ANEC vertritt das Verbraucherinteresse bei der Schaffung technischer Standards auf europäischer Ebene.

Sowohl für die KAN als Vertreter des Arbeitsschutzes als auch für ANEC, die sich gleichsam für den Verbraucherschutz einsetzt, ist die Sicherheit von Produkten von höchster Bedeutung. Aufgrund dieser grundlegenden Gemeinsamkeit hat die KAN-Geschäftsstelle im Frühjahr 2023 einen ersten Kontakt zum Austausch mit ANEC aufgenommen. Diesem folgte ein virtuelles Treffen im September 2023 mit dem Generaldirektor von ANEC und dessen Stellvertreterin. Bereits in diesem Gespräch wurde deutlich, dass es viele Schnittmengen gibt, bei denen beide Organisationen die gleichen Ziele verfolgen.

Im Rahmen der KAN-Sitzung am 8. November 2023 in Stuttgart stellte das deutsche Mitglied der ANEC-Generalversammlung den KAN-Mitgliedern die Struktur und Wirkungsweise von ANEC vor und berichtete von aktuellen Entwicklungen sowie ANEC-Aktivitäten auf europäischer Ebene.

ANEC-Porträt im KANBrief 4/23

EUROSHNET

Gemeinsam mit ihren Partnerinstitutionen des EUROSHNET-Netzwerks (European Occupational Safety and Health Network) hat die KAN 2023 Vorbereitungen für die 8. Europäische Konferenz zu Normung, Prüfung und Zertifizierung im Arbeitsschutz getroffen. Unter dem Titel „World in transition – Europe in adaptation – OSH under pressure“ wird die Konferenz am 13./14. Juni 2024 unter Federführung des polnischen Arbeitsschutzinstituts CIOP-PIB in Krakau stattfinden.

Die europäische Politik und Gesetzgebung werden ständig fortgeschrieben – nicht zuletzt als Reaktion auf globale Entwicklungen. Vortragende und Teilnehmende der Konferenz werden erörtern, welche Auswirkungen diese Veränderungen auf den Arbeitsschutz und seine Präventionsinstrumente Normung, Prüfung und Zertifizierung haben werden. Im Fokus stehen die neuen politischen und regulatorischen Handlungsfelder der EU wie der Grüne Deal, die Kreislaufwirtschaft, die digitale Dekade, die KI-Verordnung, die Cyberresilienz-Verordnung und die Maschinenverordnung aus Sicht des Arbeitsschutzes. Auf dieser Grundlage soll diskutiert werden, wie sich die jüngsten Entwicklungen auf die Gestaltung, Leistung und Sicherheit neuer und innovativer Produkte, aber auch auf Managementsysteme und neue Arbeitsformen auswirken. Nähere Informationen sind unter www.euroshnet.eu/conference-2024 abrufbar.

Das EUROSHNET-Netzwerk wurde 2004 von der KAN, der DGUV und Arbeitsschutzinstitutionen in Frankreich, Polen, Spanien, Finnland und dem Vereinigten Königreich ins Leben gerufen, um den persönlichen Austausch zwischen Arbeitsschutzfachleuten zu fördern, die in Normung, Prüfung und Zertifizierung tätig sind.

KAN-Session bei der Konferenz HCI International

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) und die KAN-Geschäftsstelle haben gemeinsam zwei Sessions unter dem Titel „Digital Human Modeling and Applications in Health, Safety, Ergonomics and Risk Management“ auf der Konferenz HCI International 2023 (Human-Computer Interaction) in Kopenhagen vorbereitet und moderiert.

Die Vorträge beschäftigten sich unter anderem mit Gestaltungsanforderungen an mobile, intelligente Geräte oder mit der Frage, ob Smart Glasses im Bereich der Kommissionierung effizient eingesetzt werden können. Außerdem wurde thematisiert, wie Augmented-Reality-Feedback Schulungen im Bereich der Ergonomie verbessern kann und wie Virtual Reality zur Prävention von Rutsch-, Stolper- und Sturzunfällen eingesetzt werden kann. Die Firma BioMath hat die Herausforderungen für standardisierte ergonomische Beurteilungen durch digitale Menschmodelle vorgestellt. Basis für diesen Konferenzbeitrag war das von BioMath durchgeführte KAN-Projekt zur digitalen Ergonomie (siehe Abschnitt „KAN-Projekt Digitale Ergonomie“, S. 17). Des Weiteren wurden Forschungsarbeiten zur digitalen Transformation der Büro- und Wissensarbeit aus der Sicht des Arbeitsschutzes oder menschliche Faktoren bei der Schnittstellengestaltung von elektronischen Steuerungssystemen für mechanische Geräte in der Bühnen- und Studio­automation vorgestellt.

4 Normungspolitik

Aktuelles zu Normungsgrundsätzen (DIN 820)

Im November 2022 wurde die aktualisierte Version der DIN 820-1 „Normungsarbeit – Teil 1: Grundsätze“ veröffentlicht. Bei der Überarbeitung des Kapitels 7 wurde ein neuer Abschnitt über die Grenzen der Normung eingefügt, welcher zuvor breite Zustimmung in der öffentlichen Kommentierung erfahren hatte. Demnach soll u.a. dort, wo es bereits Gesetze und Verordnungen oder ein Regelwerk von gesetzlich eingerichteten Kammern und Organen der Selbstverwaltung gibt, keine Normung stattfinden. Zwar haben diese von Natur aus bereits Vorrang vor Normen, jedoch ist es insbesondere für Anwendende hilfreich, wenn es keine parallelen Regelungsversuche gibt, die nur zu Verwirrungen führen. So können beispielsweise auch Widersprüche von Normen mit DGUV Vorschriften verhindert werden.

Diese neuen Vorgaben haben darüber hinaus Unstimmigkeiten hervorgerufen, sodass der aus Sicht der KAN sehr begrüßenswerte Abschnitt bereits kurz nach der Veröffentlichung der DIN 820-1 wieder infrage gestellt wurde. Die KAN-Geschäftsstelle hat sich für den Erhalt des neuen Abschnitts eingesetzt, da dieser die Kohärenz des gesamten Arbeitsschutzregelwerkes verbessert. Die Diskussion darüber dürfte in den Folgejahren noch anhalten.

TBINK-Arbeitskreis zur Beratung von Anträgen auf Verzicht der deutschen Sprachfassung bei Normen

Zwischen den Geschäftsführungen von DIN und DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) wurde im Jahr 2011 folgende Vorgehensweise zum Verzicht auf die deutsche Sprachfassung von Normen festgelegt:

Zu Beginn des Jahres 2012 wurde im TBINK (Technischer Beirat Internationale und Nationale Koordinierung der DKE) ein Arbeitskreis eingerichtet, der über Anträge auf Verzicht der deutschen Sprachfassung berät und entscheidet. In dem Gremium ist neben dem BMAS und dem BMWK auch die KAN-Geschäftsstelle vertreten. Die Zustimmung der öffentlichen Hand ist grundsätzlich zwingend erforderlich. In Bereichen, in denen Normen im Bezug zu Rechtvorschriften stehen, kann nicht auf die deutsche Sprachfassung verzichtet werden.

Nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen (u.a. kein Bezug zu europäischem oder nationalem Recht, klar begrenzter Anwendendenkreis mit gesichertem englischem Fachwortschatz, Gefahr von Übersetzungsfehlern von Protokollen der Informations- und Kommunikationstechnik) stimmt die KAN zu. Ihre Aufgabe in dem Arbeitskreis der DKE ist, in jedem Einzelfall diese engen Kriterien zu überprüfen und erforderlichenfalls gegenüber der Normung einzufordern.

Im Jahr 2023 hat die KAN in Abstimmung mit dem BMAS bei allen 71 Anträgen einem Verzicht auf Erstellung der deutschen Sprachfassung zugestimmt. Die Anzahl an Anträgen war in diesem Jahr deutlich höher als in den Vorjahren. Dies liegt daran, dass 2023 viele komplette Normenreihen überarbeitet worden sind.

5 Fachthemen

KAN-Workshop zum Klimawandel

Es werden aufgrund des Klimawandels viele neue Normen und Überarbeitungen von bestehenden Normen erwartet, die auch den Arbeitsschutz behandeln. Auf der KAN-Sitzung 2/23 wurden die Auswirkungen auf die Arbeiten der KAN genauer betrachtet. Zunächst wurden die Schnittmenge zwischen dem Klimawandel und den Aufgaben der KAN (Arbeitsschutz in Bezug auf Normung) herausgearbeitet. Auf dieser Basis wurde diskutiert, ob die Folgen des Klimawandels neue Aktivitäten der KAN erfordern.

Insgesamt wurde bestätigt, dass die Arbeitsweise der KAN bereits die Voraussetzungen dafür bietet, die durch den Klimawandel aufkommenden Themen aufzugreifen. Im Rahmen eines Workshops/Fachgesprächs sollen weitere arbeitsschutzrelevante Themen im Zusammenhang mit dem Klimawandel identifiziert, mit dem Selbstverständnis der KAN sowie dem Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz abgeglichen und schließlich priorisiert werden.

EU-Bauprodukteverordnung und Acquis

Die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO, Nr. 305/2011) entspricht nicht mehr den Bedürfnissen des Marktes und muss angepasst werden. Die KAN hat diesen Prozess seit 2020 eng begleitet und sich bei der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und nationalen und europäischen Einrichtungen der Sozialpartner dafür eingesetzt, die Produktsicherheit in der neuen Verordnung breit zu verankern. Parallel hierzu wurde das BMAS um Unterstützung des Anliegens im Bund-Länder-Arbeitskreis des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gebeten. Dieser Arbeitskreis vertritt die deutsche Position zur EU-Bauprodukteverordnung in der europäischen Ratsarbeitsgruppe.

Grundlage der jüngeren Arbeiten der Geschäftsstelle ist eine im August 2022 verabschiedete Position der KAN zum EU-Verordnungsvorschlag über Bauprodukte. Das hierin festgelegte Ziel, für Bauprodukte ein Sicherheitsniveau zu erreichen, das mit dem anderer Produkte im EU-Binnenmarkt vergleichbar ist, konnte nicht erreicht werden. In der neuen BauPVO sollen Anforderungen an die Produktsicherheit in Normen nur dann umgesetzt werden, wenn diese Anforderungen zuvor in einem delegierten Rechtsakt, gegliedert in einzelne Produktfamilien, festgelegt wurden. Lediglich die Bedienungs- bzw. Gebrauchsanleitung und Informationen zur Produktsicherheit müssen dem Produkt in jedem Fall beigefügt werden.

Als Fortschritt gegenüber der EU-BauPVO 305/2011 ist zu werten, dass nun erstmals ein ausführlicher Katalog inhärenter Produktsicherheitsanforderungen (Anhang I.3.2) aufgeführt wird, der rechtssystematisch fest in die Verordnung und den begleitenden Rechtsrahmen eingebunden ist. Zudem werden u.a. Arbeitnehmer erstmals als zu schützender Personenkreis benannt. Neu ist ebenfalls die vorgesehene breite Nutzung von digitalen Datenformaten (digitaler Produktpass, spezifische Produktdatenbank für Bauprodukte etc.) zur Übermittlung und Speicherung von Daten zu Bauprodukten. Um sicherzustellen, dass diese Übermittlungswege auch Informationen zum Arbeitsschutz (GISCODE, UFI-Code, Sicherheitsdatenblatt etc.) enthalten, hat sich die KAN-Geschäftsstelle ab 2022 aktiv an der Erarbeitung entsprechender Dokumente des DIN beteiligt.

Acquis

Mit Blick auf die angestrebten Änderungen in der EU-Bauprodukte­verordnung hat die KAN-Geschäftsstelle 2021 in Abstimmung mit dem BMAS, dem BMWSB und dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) die Vertretung des deutschen Arbeitsschutzes im Acquis-Prozess übernommen. In diesem Verfahren der EU-Kommission werden alle Normungsaufträge unter der EU-Bauprodukten­verordnung von einer europäischen Expertengruppe (CPR Acquis Group) überarbeitet. Die KAN hat 2023 über das DIBt und in Abstimmung mit den betroffenen Unfallversicherungsträgern umfangreiche Aufstellungen mit Anforderungen an die Produktsicherheit für die Normungsaufträge zu Betonfertigteilen und zu Stahlprodukten eingebacht. Für den Bereich Türe und Tore wurde 2023 eine Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) und dem NA 005-09-52 AA „Automatiktüren“ angestoßen.

EU-Maschinenverordnung

Im Juni 2023 wurde die Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht. Ab dem 20. Januar 2027 ist sie vollständig anzuwenden. Die KAN-Geschäftsstelle informierte zu verschiedenen Anlässen über die Inhalte der Maschinenverordnung und insbesondere über die neu eingeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Deren Auswirkungen auf die Normung werden gemeinsam mit den Arbeitsschutzfachleuten analysiert und die Ergebnisse in die entsprechenden ­Diskussionen eingebracht.

Mehr zum Thema Sicherheit von Maschinen und zur neuen Verordnung

KAN-Fachgespräch „Arbeitsschutzrelevante KI-Normung“

Das Normungsgeschehen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) hat sich seit dem KAN-Fachgespräch „Beteiligung der Arbeitsschutzkreise in Normung und Standardisierung zu KI“ (2020) deutlich weiterentwickelt und konsolidiert. Insbesondere der auf die zukünftige KI-Verordnung ausgerichtete Normungsauftrag der EU von 2023 machte ein weiteres Fachgespräch notwendig. Bei der eintägigen Online-Veranstaltung im Herbst 2023 wurde Fachleuten aus den Kreisen der KAN sowie Teilnehmenden aus der Forschung ein Ausblick auf die zu erwartenden Entwicklungen in Bezug auf den Normungsauftrag gegeben. Des Weiteren wurde über Positionen und Haltungen zur arbeitsschutzrelevanten KI-Normung diskutiert. Für den Arbeitsschutz besonders relevante Themen, etwa die Schnittstelle von KI-Normung und der Normung von Arbeitsmitteln (z.B. Maschinen), wurden intensiv besprochen. So wurde unter anderem die Rolle von KI für die funktionale Sicherheit beleuchtet. Als ein Ergebnis des Fachgesprächs hat sich aus dem Teilnehmerkreis eine Arbeitsgruppe gebildet, die die existierende KI-Normungsarbeit aus Arbeitsschutzsicht priorisieren und versuchen soll, einen grundlegenden Anforderungskatalog des Arbeitsschutzes an KI-Normen zu formulieren.

Therapieliegen: 3. Fachgespräch und europäischer Normungsantrag

In der Vergangenheit kam es durch die elektrische Höhenverstellung von Therapieliegen zu Quetschungen, Frakturen und sogar zum Tod von Beschäftigten. Die KAN brachte daher bereits 2019 und 2020 die beteiligten Kreise – Unfallversicherungsträger, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Länder, Betreiber, Sozialpartner, Normung – in zwei Fachgesprächen „Sichere Gestaltung von Therapieliegen“ zusammen. Die Teilnehmenden diskutierten über Wege hin zu sichereren Liegen. Es wurden viele Aktivitäten angestoßen und bereits einige Hürden bewältigt. So wurde eine nationale Vornorm speziell für Liegen erarbeitet und über unterschiedliche Wege wurden Betreibern und Herstellern Informationen zur Verfügung gestellt.

Im Oktober 2023 fand das 3. KAN-Fachgespräch mit etwa 30 Personen statt.
Zu Beginn des Gesprächs wurden die Teilnehmenden auf den aktuellen Wissensstand gebracht. Anschließend behandelten intensive Diskussionen u.a. Fragen der Marktüberwachung, z.B. was Betreiber machen müssen, wenn Hersteller nicht mehr greifbar sind oder wann Nachrüstungen den Betreiber möglicherweise zum Hersteller machen. Die bestehende nationale Vornorm spielt im europäischen Binnenmarkt für Medizinprodukte und Maschinen insbesondere für Anbieter außerhalb Deutschlands keine Rolle, was die Bedeutung des geplanten europäischen Normungsprojekts unterstreicht. Die Umfrage zum europäischen Normungsantrag wurde Ende 2023 gestartet und läuft bis Anfang 2024.

Mehr zur Sicherheit von Therapieliegen

KAN-Gutachten zum Vergleich der Anforderungen an die Beleuchtung von ­Arbeitsstätten aus dem Arbeitsschutzregelwerk und der Normung

Die DIN EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ enthält unter anderem umfassende Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz, z. B. Grenzwerte für die Beleuchtung von diversen Arbeitsstätten. Gleichzeitig werden im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten gestellt, insbesondere in der ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten) „Beleuchtung“. Die Überschneidungen und Abweichungen sowie Verknüpfungen mit dem nationalen Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern stellen in der Praxis Personen, die z. B. die Lichtplanungen durchführen, vor Herausforderungen.

Für die weitere Entwicklung in Richtung eines kohärenten Regelwerks war es notwendig zu klären, in welchen Punkten die Dokumente des Arbeitsschutzes und die Norm in ihren Anforderungen und den sich daraus ergebenden Auswirkungen für die Praxis übereinstimmen und wo sie voneinander abweichen. Um diesen Sachverhalt genauer zu beleuchten, hat die KAN-Geschäftsstelle ein Gutachten vergeben. In zwei Treffen mit Fachleuten wurden die Ergebnisse diskutiert und Empfehlungen abgeleitet. Das KAN-Gutachten „Vergleich der Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger mit den Anforderungen in der Normung“ wurde 2023 veröffentlicht und ist unter www.kan.de/publikationen/kan-studien abrufbar.

KAN-Gutachten zur Kohärenz des Regelwerks des nationalen Bauordnungs- und Arbeitsstättenrechts und dessen Bedeutung für die Normung

Im September 2023 wurde das „KAN-Gutachten zur Kohärenz des Regelwerks des nationalen Bauordnungs- und Arbeitsstättenrechts und dessen Bedeutung für die Normung“ vergeben. Gegenstand ist ein juristisches Gutachten, welches das Spannungsfeld zwischen der Normung im Bereich des nationalen Bauordnungsrechts und dem nachgeordneten Regelwerk des nationalen Arbeitsstättenrechts einschließlich der dafür relevanten Normen erörtert. Dargelegt werden soll insbesondere, welche rechtlichen Folgen sich für die Normanwendende (z.B. Arbeitgeber/Bauherren, Architekten/Planer) ergeben, wenn Bauordnungsnormen mit nationalen Arbeitsschutzregeln (wie z.B. ASR) oder Normen, die Anforderungen an Arbeitsstätten beinhalten, kollidieren. Das Gutachten soll das Rechtsgutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht um einen detaillierten Fokus auf die Normung ergänzen. Das finale Gutachten soll auf der KAN-Sitzung 1/24 vorgestellt werden.

KAN-Projekt Digitale Ergonomie

Die KAN hat im Juli 2023 den Bericht zur Studie „Recherche und Auswertung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich der digitalen Ergonomie“ veröffentlicht.

Im Rahmen des Projekts wurden wissenschaftliche Publikationen erfasst und ausgewertet. Ziel war es, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf digitale Menschmodelle und die digitale Erfassung, Bewertung und Darstellung von biomechanischen Daten herauszuarbeiten. Der Aspekt der Datenformate und Schnittstellen stand hierbei im Fokus. Außerdem wurden für die Forschung weiterführende arbeitsschutzrelevante Fragestellungen aufgezeigt.

Die Ergebnisse der Studie wurden in der KAN-Sitzung 1/23 vorgestellt. Die KAN hat zu dem Bericht Empfehlungen veröffentlicht, u.a. dass der Bericht als Vorschlag für einen DIN/TR (Technischer Report) bei DIN eingereicht werden soll.

KAN-Studie zur Digitalen Ergonomie

Fachliche Aktualisierung KANPraxis Module: Ergonomie lernen

Die Foliensätze für das KANPraxis-Angebot Module: Ergonomie lernen. wurden durch das Institut ASER inhaltlich aktualisiert und in Bezug auf die Barrierefreiheit optimiert. Eine neue Folienaufteilung führt zu mehr Übersichtlichkeit. Das Angebot wird außerdem um Podcasts erweitert, die die Inhalte der einzelnen Module aufgreifen.

Die Module sind unter https://ergonomie.kan-praxis.de kostenlos abrufbar.

Anforderungen an Fahrzeugaufbauten

Im Dezember 2023 hat die KAN-Geschäftsstelle einen Workshop der BG Verkehr zu grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Fahrzeugen moderiert und begleitet. Die Mitarbeit der KAN ermöglichte es den Fachleuten, sich auf die inhaltlichen Fragen zu fokussieren. Insbesondere das Thema maschinelle und nicht-maschinelle Aufbauten auf Fahrzeugen wurde im Zusammenhang mit der Neugestaltung der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ diskutiert. Die KAN-Geschäftsstelle unterstützte die Teilnehmenden außerdem bei der Überlegung zu einem möglichen Normvorhaben im Bereich maschineller Fahrzeugaufbauten.

Absturzsicherung an Autotransportwaggons

Für den Transport von Kraftfahrzeugen kommen bei Eisenbahnen vielfach doppelstöckige Autotransportwagen zum Einsatz. Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Be- und Entladung dieser Autotransportwagen sind mit Absturzgefahren verbunden. Eine mögliche Absturzgefährdung der Beschäftigten besteht bei Tätigkeiten zur Befestigung und beim Besteigen der Fahrzeuge, da die seitlichen Absturzsicherungen an den Waggons nicht die Standardhöhen nach dem Arbeitsschutzrecht aufweisen.

Die KAN-Geschäftsstelle setzt sich gemeinsam mit dem Sachgebiet „Bahnen (Spurgeführte Verkehrssysteme)“ der DGUV, der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen und dem Eisenbahn-Bundesamt dafür ein, auf das Absturzrisiko bei Tätigkeiten auf offenen Autotransportwagen hinzuweisen und die Gefährdungen für die Beschäftigten zu reduzieren. Das Sachgebiet hat hierfür ein „Fachbereich AKTUELL“ (www.dguv.de/publikationen, Suche: FBVL-011) veröffentlicht, welches die Unternehmen beim Transport von Kraftfahrzeugen mit Eisenbahnfahrzeugen dabei unterstützen soll, wirksame Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz gemeinsam festzulegen.

Normen-Bestandsanalyse: Lüftungsanforderungen für Bedienerkabinen zum Schutz vor Gefahr- und Biostoffen bei mobilen Maschinen

Mobile Maschinen sind oft mit Kabinen ausgestattet, aus denen die Maschinen gesteuert werden (häufig als „Bedienerkabinen“ oder „Fahrerkabinen“ bezeichnet). Diese geschlossenen Kabinen dienen als Arbeitsplatz und haben auch den Zweck, durch ihre Gestaltung die Bedienperson z. B. vor Hitze, Lärm, Gefahrstoffen und Biostoffen zu schützen.

Anforderungen an die Lüftung solcher Kabinen sind in Normen unterschiedlich verankert: entweder als Abschnitt innerhalb einer Produktnorm (z. B. bei Flurförderzeugen oder bei Kabinen von Traktoren) oder auch hinsichtlich einzelner Aspekte (Lüftung, Prüfverfahren für Luftqualität) in separaten Normen. Im Rahmen einer Stellungnahme zur Norm DIN EN ISO 23875 „Bergbau – Luftqualitätskontrollsysteme für Bedienerkabinen – Leistungsanforderungen und Prüfverfahren“ hatte die KAN-Geschäftsstelle 2022 im Gespräch mit Fachleuten festgestellt, dass jeder Bereich eigene Leistungs- und Gestaltungsanforderungen für Luftqualitätskontrollsysteme festlegt.

Normung zu Lüftungsanforderungen findet zudem in verschiedenen Normenausschüssen statt, und die mitarbeitenden Fachleute sind in der Regel nicht untereinander vernetzt. Um Arbeitsschutzbelange besser in Normen mit Lüftungsanforderungen einzubringen, hatten die an der Stellungnahme beteiligten Fachleute der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) darauf hingewiesen, dass es hilfreich wäre, durch eine Bestandsanalyse alle Normungsdokumente zu identifizieren, in denen Kabinen genormt werden und bei denen die Lüftung und damit der Schutz vor Bio- und Gefahrstoffen eine Rolle spielt.

DIN Software wurde deshalb beauftragt, einen Überblick über das Wissen bzw. die Anforderungen zu diesem Aspekt zu erstellen, die in der Normung vorhanden sind . Die Ergebnisse liegen seit Ende 2023 vor. Geplant ist, dass in einem anschließenden Folgeprojekt eine fachkundige Auswertung der Datenlage erfolgt sowie Empfehlungen für die Normung gegeben werden.

Normen-Bestandsanalyse: Lüftungsanforderungen für Bedienerkabinen zum Schutz vor Gefahr- und Biostoffen bei mobilen Maschinen

Mobile Maschinen sind oft mit Kabinen ausgestattet, aus denen die Maschinen gesteuert werden (häufig als „Bedienerkabinen“ oder „Fahrerkabinen“ bezeichnet). Diese geschlossenen Kabinen dienen als Arbeitsplatz und haben auch den Zweck, durch ihre Gestaltung die Bedienperson z. B. vor Hitze, Lärm, Gefahrstoffen und Biostoffen zu schützen.

Anforderungen an die Lüftung solcher Kabinen sind in Normen unterschiedlich verankert: entweder als Abschnitt innerhalb einer Produktnorm (z. B. bei Flurförderzeugen oder bei Kabinen von Traktoren) oder auch hinsichtlich einzelner Aspekte (Lüftung, Prüfverfahren für Luftqualität) in separaten Normen. Im Rahmen einer Stellungnahme zur Norm DIN EN ISO 23875 „Bergbau – Luftqualitätskontrollsysteme für Bedienerkabinen – Leistungsanforderungen und Prüfverfahren“ hatte die KAN-Geschäftsstelle 2022 im Gespräch mit Fachleuten festgestellt, dass jeder Bereich eigene Leistungs- und Gestaltungsanforderungen für Luftqualitätskontrollsysteme festlegt.

Normung zu Lüftungsanforderungen findet zudem in verschiedenen Normenausschüssen statt, und die mitarbeitenden Fachleute sind in der Regel nicht untereinander vernetzt. Um Arbeitsschutzbelange besser in Normen mit Lüftungsanforderungen einzubringen, hatten die an der Stellungnahme beteiligten Fachleute der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) darauf hingewiesen, dass es hilfreich wäre, durch eine Bestandsanalyse alle Normungsdokumente zu identifizieren, in denen Kabinen genormt werden und bei denen die Lüftung und damit der Schutz vor Bio- und Gefahrstoffen eine Rolle spielt.

DIN Software wurde deshalb beauftragt, einen Überblick über das Wissen bzw. die Anforderungen zu diesem Aspekt zu erstellen, die in der Normung vorhanden sind . Die Ergebnisse liegen seit Ende 2023 vor. Geplant ist, dass in einem anschließenden Folgeprojekt eine fachkundige Auswertung der Datenlage erfolgt sowie Empfehlungen für die Normung gegeben werden.

Warnhinweis und Änderung A2 zur Pedelec-Norm EN 15194

Pedelecs fallen unter die Maschinenrichtlinie. Hersteller müssen daher die entsprechenden Anforderungen zur Minderung und Angabe von Vibrationen erfüllen. Die KAN hat mehrfach bemängelt, dass die harmonisierte Norm EN 15194:2017 „Fahrräder – Elektromotorisch unterstütze Räder – EPAC“ bisher das Thema Vibrationen nicht adressiert.

Im Januar 2023 wurde der schon lange geforderte Warnhinweis zur EN 15194:2017 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Anfang 2022 befand sich die Änderung A2 zur EN 15194 in der öffentlichen Umfrage. Mit dieser Änderung sollten die Anforderungen der Maschinenrichtlinie hinsichtlich der Vibrationen aufgenommen werden. Jedoch war auch diese A2 aus Sicht der KAN nicht hinreichend. Die KAN hat daher eine weitere Stellungnahme eingereicht, die der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) anschließend bekräftigt hat.
Auch der HAS-Consultant, der die Übereinstimmung von harmonisierten Normen mit den
Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinie oder Verordnung prüft, bemängelte
daraufhin die gleichen Punkte wie die KAN und ETUC bezüglich der
Vibrationen.

Auf europäischer Ebene wurde die A2 entsprechend den Kritikpunkten des HAS-Consultants angepasst. Der Entwurf der A2 stand Ende 2023 kurz vor der Schluss­abstimmung. Da die Positionen von KAN und ETUC bezüglich der Vibrationen an Pedelecs übereinstimmen, unterstützt aktuell die KAN-Geschäftsstelle ETUC im zuständigen europäischen Normungsgremium im Rahmen des ETUC-Mandats zur Vertretung gewerkschaftlicher Interessen nach Anhang III der EU-Normungsverordnung.

Mehr zur Sicherheit von Pedelecs

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Start DGUV-Regel Krankenkraftwagen

Die KAN-Geschäftsstelle begleitet seit mehreren Jahren die Fortschreibung der DIN EN 1789 „Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen“. In dieser Norm werden grundlegende Anforderungen an die Gestaltung der Fahrzeugausbauten festgelegt. In diesem Zuge hatte die KAN-Geschäftsstelle 2018 in einem Arbeitskreis bestehend aus Anwendenden, Herstellern von Fahrzeugaufbauten, Fahrzeugherstellern, Prüfeinrichtungen und Vertretern der BG Verkehr einen umfangreichen Katalog von Anforderungen an die Gestaltung sicherer Krankenkraftwagen erarbeitet. Da nicht alle Vorschläge in die DIN EN 1789 übernommen wurden, hat die KAN vorgeschlagen, eine DGUV Regel zu erstellen. Diesen Gedanken hat der DGUV Fachbereich Verkehr und Landschaft aufgegriffen und die Anforderungen Ende 2023 in ein Projekt „Sicherer Arbeitsplatz Krankenkraftwagen (im Einsatz)“ überführt. Die KAN-Geschäftsstelle ist an der Erarbeitung dieser Publikation aktiv beteiligt. Ziel ist es, Anwendenden Regeln für die sichere Gestaltung und Nutzung des Arbeitsplatzes „Krankenkraftwagen“ an die Hand zu geben und auf diesem Wege auch eine Orientierung für die Beschaffung geeigneter Fahrzeuge in Deutschland zu geben. Diese werden in einzelnen Bereichen dann über die Anforderungen der DIN EN 1789 hinausgehen.

DIN SPEC Brandbegrenzungsdecken

Mit der Spezifikation DIN SPEC 91489 „Anforderungen an Brandbegrenzungsdecken für den Einsatz bei Elektrofahrzeugen“ ist das erste Mal der Fall eingetreten, dass ein DIN-SPEC-Projekt gestartet werden soll, das von der KAN-Geschäftsstelle und dem DIN-Vorstand als „unmittelbar arbeitsschutzrelevant“ eingestuft wurde. Die Decken werden von Beschäftigten präventiv bei einem Unfall und damit drohenden Brand oder im akuten Brandfall eines Elektrofahrzeugs eingesetzt, um die Ausbreitung eines Feuers oder auch des Rauchgases deutlich zu begrenzen. Nach der Vereinbarung zwischen der KAN und DIN dürfen DIN-SPEC-Projekte, die als „unmittelbar arbeitsschutzrelevant“ eingestuft werden, nur im Einvernehmen mit der KAN starten. Die KAN wurde zu diesem Projekt befragt und hat ihm unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt. So dürfen z.B. nur Anforderungen an das Produkt aufgestellt werden und nicht an den Betrieb. Eine öffentliche Umfrage ist zwingend durchzuführen und es ist schnellstmöglich eine Weiterentwicklung in eine Norm anzustreben. 

75 kg: Neue Entwicklungen zu Körpergewichtsangaben in Normen

Die KAN hat zum Thema „Angaben zum Personengewicht in Normen und Regeln“ Kontakt mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgenommen, um die Möglichkeiten der Einflussnahme auf Regelungen der EU und UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) auszuloten. In diesen wird ebenso wie in Normen oftmals 75 kg pauschal als Körpergewicht von Menschen zugrunde gelegt, obwohl dies nicht mehr der Realität entspricht. Das Ministerium war sich der
Problematik bewusst, sah aber aktuell keine Möglichkeiten der Einflussnahme
Deutschlands auf die Regelungen. Es verwies auf vergangene Diskussionen, aus denen
sich kein Bedarf für Änderungen ergab:

Eine Anhebung des durchschnittlichen Personengewichtes von 75 kg wurde in internationalen Arbeitsgruppen zur Entwicklung kraftfahrzeugtechnischer Vorschriften verworfen, auch da dies im Hinblick auf deren Zielsetzung als nicht notwendig angesehen wurde. Die KAN wird nun in den Austausch mit anderen Interessengruppen (z.B. ANEC) gehen, um weitere Möglichkeiten zu prüfen, die EU- und UNECE-Regelungen doch noch zu beeinflussen.

Mehr zum Thema Anthropometrie/Körpermaßdaten

Glasreinigerleitern

Abstürze von Leitern sind häufige Arbeitsunfälle am Bau und bei Gebäude- und Glasreinigern. Besonders oft treten dabei beispielsweise Fersenbeinbrüche auf. Daher sind Leitern nur unter bestimmten Bedingungen als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz geeignet. Auch um Arbeitgeber zu unterstützen, diese Bedingungen zu ermitteln, wurde Ende 2018 die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ verabschiedet.

Bei DIN wurde 2021 die Bearbeitung der nationalen Normenreihe DIN 4567 „Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch“ abgeschlossen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes und der Benutzerfreundlichkeit ist wichtig, dass die Festlegungen dieser Normen kohärent mit den Regeln der neuen TRBS sind. Insbesondere bei einer rein nationalen Norm heißt das: Ihre Anforderungen an Beschaffenheit und Gebrauchsanleitung müssen es den Anwendenden von künftig in Verkehr gebrachten Leitern erleichtern, die Anwendungsregeln der TRBS möglichst problemlos umzusetzen.

Ein herausforderndes Projekt stellt die Norm DIN 4567-2 für Glasreinigerleitern dar. Anfänglich wurde im DIN-Normenausschuss insbesondere die Forderung des Arbeitsschutzes nach Stufen statt Sprossen unvereinbar diskutiert. Das Projekt wurde eingestellt und auf die europäische Ebene verlagert. Auf Initiative der Arbeitnehmerbank der KAN wurde über den Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) ein Experte für die Mitarbeit im europäischen Normungsgremium mandatiert, der dort die Arbeitnehmerinteressen im Sinne des Arbeitsschutzes vertritt. Auch auf europäischer Ebene wurden unvereinbare Standpunkte sichtbar, sodass das Projekt dort ebenfalls eingestellt wurde. Nun wurde es auf DIN-Ebene reaktiviert, und der Entwurf wird mit verbessertem Inhalt – u. a. Stufen statt Sprossen und damit kongruent zur TRBS – für die öffentliche Umfrage vorbereitet.

Betriebliche Arbeitsschutzaspekte in Normen zur Wasseraufbereitung

Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes sollen nur in Ausnahmefällen in Normen geregelt werden. Deshalb setzt sich die KAN dafür ein, solche Belange aus einer Reihe von europäischen Normen zu streichen, die Produkte für die Wasseraufbereitung beschreiben. Konkret geht es etwa um Anforderungen zur Ersten Hilfe und um Maßnahmen bei Freisetzung bestimmter Stoffe. Solche Maßnahmen müssen in Deutschland im Rahmen einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber festgelegt werden. Eine Norm kann nie alle möglichen Einsatzszenarien berücksichtigen, zumal die betriebliche Arbeitsschutzgesetzgebung in der EU nicht vollständig harmonisiert ist. Deshalb ist es aus Sicht der KAN besser, in dieser Normenreihe zur Wasseraufbereitung auf die Gefährdungen hinzuweisen, statt Maßnahmen vorwegzunehmen. So werden Normanwendende sensibilisiert. Zusätzlich wird vermieden, Maßnahmen zu beschreiben, die möglicherweise nicht in allen EU-Ländern und Einsatzszenarien sinnvoll sind.

Die KAN hat zu einer Vielzahl von Entwürfen dieser Normenreihe bereits Stellungnahmen eingereicht. Da sich die Position der KAN bisher im europäischen Normungsgremium nicht durchsetzen konnte, hat die KAN-Geschäftsstelle im Oktober 2023 dem deutschen Spiegelgremium ihre Argumente detailliert vorgestellt. In der Folge ist angedacht, mit dem europäischen Gremium in Austausch zu treten und hier für eine Verbesserung der Situation zu werben.

Neben dieser europäischen Normenreihe hat die KAN 2023 auch Normen für Anlagen kommentiert, die der Wasseraufbereitung dienen. Auch hier ging es um betrieblichen Arbeitsschutz.

Planung, Bau und Betrieb von Laboratorien

Zur aktuellen Strategie des nationalen chinesischen Normungsinstituts SAC gehört eine stetig wachsende Anzahl von Normungsanträgen aus China bei den internationalen Normungsorganisationen ISO (International Organization for Standardization) und IEC (International Electrotechnical Commission). So kam es trotz einiger Widerstände – auch aus Deutschland – auf Antrag Chinas zur Gründung des neuen technischen ISO-Komitees ISO/TC 336 „Laboratory Design“. Deutschland ist stimmberechtigtes Mitglied (P-member) im neuen ISO/TC 336.

Aus Arbeitsschutzsicht konnte der Antrag nicht befürwortet werden, da der Anwendungsbereich sehr umfassend ist und auch Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes einschließt. So geht es nicht nur darum, für alle Arten von Laboratorien Grundlagen für Planung und Bau zu normen (z.B. Standortwahl, Grundrisse, Energieversorgung etc.), sondern auch den Betrieb und Aspekte hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Laboratorien zu standardisieren. Hierzu gibt es in Deutschland u.a. mit der Biostoffverordnung, der Gefahrstoffverordnung, deren untergeordneten technischen Regelwerken sowie den Laborrichtlinien der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850) ein gut ausgearbeitetes Vorschriften- und Regelwerk.

Die KAN-Geschäftsstelle arbeitet deshalb sowohl im nationalen Spiegelgremium als auch teilweise auf internationaler Ebene mit – zusammen mit einem Vertreter der BG RCI. 2023 wurde im Spiegelgremium ein Dokument zum Umgang mit Arbeitsschutzaspekten aus deutscher Sicht verabschiedet und dem ISO-Gremium zur Verfügung gestellt.

Ziel ist es, für Laboratorien eine Managementnorm mit Fragen für Planer zu erstellen, die keine technischen oder gar organisatorischen Detaillösungen enthält. Inwiefern das mit den chinesischen Vorstellungen kompatibel ist, wird sich zeigen, zumal aus China zusätzlich noch viele einzelne Projektvorschläge zu Speziallaboren vorliegen (z.B. Kohle-Labore, Milch-Labore, aufblasbare mobile Viruslabore, Smart Labs). Als erste Arbeitsgruppe des ISO/TC 336 hat nun 2023 die WG 1 zu „Terms and Definitions“ die Arbeit aufgenommen, damit erst einmal über Definitionen ein gemeinsames Verständnis geschaffen wird. Die KAN-Geschäftsstelle arbeitet in der ISO Drafting Group „Health and safety“ der WG 1 mit.

Begutachtung neuer DIN- und VDE-SPEC-Projekte

Zwischen DIN und der KAN besteht seit einigen Jahren eine Vereinbarung, die der KAN verschiedene Möglichkeiten gibt, Einfluss auf den Prozess der DIN-SPEC-Erstellung zu nehmen. Der erste Schritt hierbei ist eine Prüfung des DIN-SPEC-Antrags durch die KAN-Geschäftsstelle. Eine solche Ersteinschätzung beinhaltet die Einordnung des Antrags nach den vorliegenden Informationen in „nicht arbeitsschutzrelevant“, „mittelbar arbeitsschutzrelevant“ und „unmittelbar arbeitsschutzrelevant“. Arbeitsschutzrelevante Themen sollten möglichst nicht im DIN-SPEC-Format, sondern in einem Normenausschuss behandelt werden. Die Bewertung der KAN-Geschäftsstelle kann nach Gesprächen mit DIN und den Initiatoren der DIN SPEC noch angepasst und in „nicht arbeitsschutzrelevant“ geändert werden. Bei manchen Projekten wird der Geschäftsplan mit der Bitte kommentiert, Arbeitsschutzaspekte im Anwendungsbereich auszuklammern. In Einzelfällen arbeiten Arbeitsschutzfachleute bei Projekten mit Arbeitsschutzbezug im entsprechenden Konsortium mit. Bei anderen Projekten wird das geplante DIN-SPEC-Projekt aufgrund der Kommentare der KAN nach der internen Umfrage erst gar nicht gestartet.

Im Fall der DIN SPEC 91489 zu Brandbegrenzungsdecken wurde erstmals ein DIN-SPEC-Projekt gestartet, das von beiden Seiten, der KAN-Geschäftsstelle und dem DIN-Vorstand, als „unmittelbar arbeitsschutzrelevant“ eingestuft wurde. Details zu diesem Projekt sind im Abschnitt „DIN SPEC Brandbegrenzungsdecken (S. 21) zu finden.

Auch mit der DKE hat die KAN eine Vereinbarung, VDE SPEC (Spezifikationen des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) prüfen und bewerten zu können. Anfang 2023 informierte die DKE die KAN-Geschäftsstelle über ein neues VDE-SPEC-Projekt, bei dem ein Leitfaden zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Niederspannungs-Gleichstromnetzen erarbeitet werden soll. Gleichstrominstallationen finden Anwendung in den Bereichen industrieller Energieverteilung in den Produktionshallen von Unternehmen, in Rechenzentren, öffentlichen Ladeparks oder in privaten Installationen in Gebäuden und weisen Vorteile gegenüber dem bisher verwendeten Wechselstromsystem auf (z. B. geringere Leitungs- und Umwandlungsverluste). Gemeinsam mit Fachleuten der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) befand die KAN-Geschäftsstelle, dass der Leitfaden-Charakter der zukünftigen VDE SPEC 90024 deutlicher betont werden sollte. So würde klarer herausgestellt werden, dass die VDE SPEC keine eigenen und damit neuen Anforderungen an Schutzmaßnahmen aufstellen wird. Im Kick-Off zum VDE-SPEC-Projekt konnte gemeinsam mit dem Konsortium der Text für den Anwendungsbereich formuliert werden. Der Leitfaden ist an alle Fachleute gerichtet und zeigt auf, welche Lösungen und Betriebsmittel für Gleichstromanwendungen bereits existieren und welche Normen an welcher Stelle greifen und anzuwenden sind.

Monitoring von Gründung/Anträgen von ISO TCs und PCs

Seit Mitte des Jahres 2022 hat die KAN-Geschäftsstelle die Möglichkeit, die bei ISO laufenden Anträge zur Gründung neuer Normungskomitees, also der technical committees (TCs) und der project committees (PCs), einzusehen. Über eine von ISO betriebene interne Website werden verschiedene Informationen zu den Neueinrichtungen von Gremien seit 2017 bereitgestellt. Zu den einsehbaren Informationen gehören

  • die angenommenen Anträge und eingerichtete Komitees (seit 2017)
  • abgelehnte Anträge (seit 2017)
  • laufende Anträge und Übersicht, in welcher Phase sich diese befinden, mitsamt der Fristen
  • Titel bzw. fachliche Ausrichtung der beantragten Komitees
  • Informationen zu Antragssteller und Übernahme von Sekretariaten

Es ist ersichtlich, dass immer mehr Normungsarbeit auf internationaler Ebene geleistet wird. Das spiegelt sich in der Zahl der derzeit über 260 aktiven Normungskomitees bei ISO wider. Die Tendenz dieser Anzahl ist weiter steigend. Allein in den letzten sechs Jahren gab es über 60 Anträge zur Neugründung von TCs oder PCs.

Wesentlich und interessant für die KAN ist vor allem die Arbeitsschutzrelevanz der Anträge und der neuen Komitees, die die KAN-Geschäftsstelle seit Beginn des Berichtsjahres laufend einzuschätzen versucht. Die Aktivitäten von Komitees mit potenziell arbeitsschutzrelevanten Inhalten können somit von Beginn an beobachtet werden und bei Konflikten kann zu einem frühen Zeitpunkt interveniert werden.

Grundsatz „Gefährdungen statt Maßnahmen“ in Prüfnormen in CEN/CENELEC-Geschäftsordnung

Warnhinweise in Normen haben eine wichtige Funktion und Relevanz, da sie an prominenter Stelle Gefährdungen für Gesundheit, Sicherheit oder auch Umwelt, die sich aus der Anwendung einer Norm ergeben können, hinweisen. Sie sind besonders häufig bei Normen zu Mess- und Prüfmethoden zu finden. Da in Entwürfen zu Mess- und Prüfnormen im Zusammenhang mit Warnhinweisen oftmals Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz gestellt werden, beobachtet die KAN-Geschäftsstelle solche Entwürfe genau. Dabei wurden in einer zunehmenden Zahl von Normentwürfen Warnhinweise gefunden, welche solche Maßnahmen beinhalten.

Die Nennung von Maßnahmen wirkt dem Zweck von Warnhinweisen jedoch teilweise entgegen. Anwendende sollen durch diese nämlich dazu bewegt werden, sich mit der Gefährdung auseinanderzusetzen. Entsprechende Maßnahmen sollen nach Analyse der Tätigkeit, weiterer Umgebungsfaktoren und einschlägiger Arbeitsschutzvorschriften abgeleitet werden. Zudem sorgt nicht jede Maßnahme in jedem Kontext für das gleiche Schutzniveau. In der EU sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Zudem haben einige Länder weitere Vorgaben aus der Gesetzgebung. Werden Maßnahmen durch die Warnhinweise vorweggenommen, so können diese potenziell sogar im Widerspruch zur Gesetzgebung stehen.

Die KAN-Geschäftsstelle hat im Berichtsjahr deshalb Vorbereitungen getroffen, um auf eine Änderung der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung Teil 3 hinzuwirken. Darin werden Warnhinweise behandelt. Wenngleich darin festgelegt wird, dass Warnhinweise die Aufmerksamkeit des Anwendenden auf die Risiken lenken sollen, werden Maßnahmen darin nicht ausgeschlossen. Hierauf zielt der ausformulierte Änderungsvorschlag der KAN-Geschäftsstelle ab. Der Vorschlag mit Begründung wurde den zuständigen Normungsgremien auf nationaler Ebene vorgelegt und wird von dort nun auf die europäische Ebene gebracht.

Arbeitsschutzmanagement

Im Berichtsjahr gab es einige Entwicklungen in der Arbeitsschutzmanagementnormung. Zunächst wurden zwei neue Standards in Verantwortung des ISO/TC 283 „Occupational health and safety management“ veröffentlicht. Hierbei handelt es sich zum einen um ISO 45002, die wiederum ein Anwendungsleitfaden für die ISO 45001, die Hauptnorm für Arbeitsschutzmanagement, ist. Zum anderen wurde mit ISO 45006 ein Leitfaden für Organisationen herausgebracht, der beim Umgang mit Infektionskrankheiten helfen soll.

Außerdem hat das CEN BT (Technical Board) beschlossen, die zertifizierbare ISO 45001 als europäische Norm zu übernehmen. Dies bedeutet in Deutschland zwar kaum eine Veränderung, da die Norm bereits als DIN ISO 45001 national übernommen wurde. Jedoch existiert auf europäischer Ebene bei CEN kein zuständiges Gremium, welches sich um thematische Belange und Überarbeitungen kümmern könnte. Dies ist nicht nur kritisch, da 2024 die erste Überarbeitung der ISO 45001 avisiert ist, sondern auch, weil die entsprechende EN so ohne Beratung angenommen wurde.

Zuletzt können immer wieder Bestrebungen einer kleinteiligeren Regelung weiterer Spartenthemen durch zusätzliche Normen im Arbeitsschutzmanagement wahrgenommen werden. Die KAN hat sich in Abstimmung mit ihren Kreisen dafür eingesetzt, dass es hier zu keiner Zerfaserung des Systems und unübersichtlichen Anforderungen für Anwendende kommt. Das derzeitige Angebot ist mit DIN ISO 45001, dem Leitfaden aus ISO 45002 und den Arbeitsschutzmanagementsystemen der gesetzlichen Unfallversicherung mindestens auf nationaler Ebene gut und ausreichend. Dies zeigt sich auch daran, dass weitere Spezialnormen von DIN nicht übernommen werden.

 

6 Öffentlichkeitsarbeit

Der Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, koordiniert und evaluiert die Kommunikationsaktivitäten der KAN. Die KAN-Geschäftsstelle unterstützt damit das 2018 verabschiedete Entwicklungsziel, die Bekanntheit zu steigern und damit ihre Schlagkraft als Institution zu verstärken. Die KAN versteht sich als Forum, in dem verschiedene Akteure auf Augenhöhe kommunizieren. Das ist ein wichtiges Merkmal in der öffentlichen Positionierung. Thematisch ist sie die Interessenvertretung des Arbeitsschutzes in der Normung. Normung ist ein Werkzeug zur Unterstützung des Arbeitsschutzes.

Der Schwerpunkt der Kommunikationsaktivitäten liegt auf der Fachkommunikation mit etablierten Formaten wie der Website, Messestandaktivitäten oder weiteren Veranstaltungen sowie dem KANBrief. Hinzu kommen erst in den vergangenen Jahren eingeführte Formate wie Podcasts und eine intensivere Pressearbeit in Richtung Fachmedien. Auf der KAN-Website veröffentlicht die Redaktion Nachrichten zu Fachthemen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung sowie zu Aktivitäten der KAN. Ergänzt wird diese Fachkommunikation um Aktivitäten in sozialen Medien. Nachfolgend werden diese Handlungsfelder und Maßnahmen auszugsweise skizziert.

KAN-Website

Die KAN bietet einen mehrsprachigen Internetauftritt. In der deutschen und englischen Version stehen alle Inhalte in vollem Umfang zur Verfügung. In der französischen Fassung sind neben dem KANBrief ausgewählte Nachrichten sowie die KAN-Studien abrufbar, da diese jeweils eine französische Kurzfassung beinhalten. Auf Italienisch und Polnisch steht der KANBrief als PDF zum Download bereit.

Die deutsche Version hatte mit 72 Prozent erwartungsgemäß die meisten Seitenaufrufe. Danach folgen die französische und englische Version mit jeweils dreizehn Prozent. Jeweils ein Prozent der Aufrufe entfielen auf die italienische und polnische Version (siehe Abb.).

Für die Analyse, welche Inhalte der Website im Berichtszeitraum besonders auf Interesse gestoßen sind, wird die Webstatistiksoftware Matomo genutzt. Matomo erfasst keine Besucherinnen und Besucher mehr, die eine Do-not-Track-Einstellung in ihren Geräten eingestellt haben. Vergleichende Aussagen zu den ­Vorjahren werden daher nicht mehr gemacht. Die tatsächlichen Zugriffszahlen liegen höher als die erfassten, lassen sich aber aus den genannten technischen Gründen nicht genau beziffern.

Die KAN-Publikationen sowie weitere externe Dokumente werden als PDF-Download angeboten. Im Berichtszeitraum nutzten die Besucherinnen und Besucher dieses Angebot mehr als 4.500 Mal. Ihr Interesse galt dabei, wie in den Jahren zuvor, vor allem dem KANBrief – er liegt mit 38 Prozent der Downloads an der Spitze. Danach folgen die unter Sonstige zusammengefassten Downloads externer PDF und Grafiken mit 31 Prozent und die KAN-Studien mit neun Prozent.

Unter den KAN-Studien verzeichnete die „Recherche und Auswertung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich der digitalen Ergonomie“ im abgelaufenen Jahr die meisten Zugriffe. Am zweithäufigsten wurde das im Juli 2023 veröffentliche KAN-Gutachten „Vergleich der Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger mit den Anforderungen in der Normung“ heruntergeladen.

Bei den 27 Arbeitsgebieten stießen vor allem die Themen Maschinen, Psychische Belastungen und Normungspolitik auf Interesse.

Um sicherheitstechnisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, wurden alle notwendigen Updates durchgeführt.

Nachrichten

Auf der Startseite der KAN-Website erscheinen regelmäßig Nachrichten zu aktuellen Themen aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung sowie aus den verschiedenen Arbeitsgebieten und Schwerpunkten der KAN. 2023 wurden insgesamt 125 Nachrichten veröffentlicht (2022: 128).

Die statistische Auswertung der Zugriffszahlen zeigt, dass fast jeder sechste Seitenaufruf der KAN-Website auf die Nachrichtenseiten führt. 2022 war es noch jeder zehnte Seitenaufruf. Die Nachrichten sind damit ein wesentlicher Informationskanal für die Zielgruppen der KAN. 

TOP-Nachrichten 2023 nach Zugriffszahlen:

Wie bereits 2022 belegt die Nachricht zum neuen Vertrag für die HAS-Consultants Platz 1 der meistgelesenen Nachrichten 2023. Des Weiteren gehören die neue EU-Maschinenverordnung sowie die Produktsicherheitsverordnung zu den am häufigsten abgerufenen KAN-Nachrichten. Somit stoßen vornehmlich die EU-Themen mit Schwerpunkt Normung auf besonders großes Interesse.

KANMail

Alle sechs Wochen als Newsletter versendet, greift die KANMail neben den Themen der jeweils aktuellen KANBrief-Ausgabe ausgewählte Nachrichten der KAN-Website auf. 2023 hat die KAN-Geschäftsstelle insgesamt acht Ausgaben der deutschsprachigen KANMail versendet. Auf diese Weise erfahren Themen aus der Arbeit der KAN, aus Arbeitsschutz und Normung, neue Veröffentlichungen und Berichte von Veranstaltungen eine weitere Verbreitung. Interessierte wiederum erhalten einen zusammengefassten Einblick in die Arbeit der KAN und werden zu aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsschutz und Normung informiert.

Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten der KAN-Website

Beispielhaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 zeigt die Grafik unten, dass der Versand der KANMails, die inhaltlich ausschließlich Nachrichten der KAN-Website aufgreifen – so geschehen am 10. Februar und 11. Mai – hohe Zugriffszahlen auf die Nachrichtenseiten auslösen. KANMails zum KANBrief, die jeweils nur 4 bis 6 weitere Nachrichten enthalten, erzeugen dagegen hohe Zugriffszahlen auf die jeweiligen KANBrief-Artikel und damit geringere Zugriffsquoten auf die Nachrichten:

Zurzeit haben 2170 Personen die deutsche KANMail abonniert. 2023 sind knapp 200 neue Abonnenten dazu gekommen. Insbesondere nach Messestandauftritten steigt die Abonnentenzahl. 2023 lag die durchschnittliche Öffnungsrate bei knapp 42 Prozent. Eine Öffnungsrate von ca. 25 Prozent entspricht laut einer Studie von Newsletter2go dem Durchschnitt. Damit wird die KANMail überdurchschnittlich gut genutzt. Tatsächlich liegt die Zahl noch höher, da hier iOS-Geräte nicht mitgezählt werden; Apple verhindert mit seiner Funktion „Mail Privacy Protection“ das Tracking von Öffnungen.

Die fremdsprachigen KANMails erscheinen jeweils viermal pro Jahr und beinhalten die Themen der aktuellen KANBrief-Ausgabe.

KANBrief

Vier Mal pro Jahr informiert die kostenlose Informationsschrift KANBrief über aktuelle Themen und Positionen aus der Arbeit der KAN und beleuchtet nationale, europäische und internationale Entwicklungen in Arbeitsschutz, Normung und Normungspolitik. Die Themen und Schwerpunkte der Ausgaben des Jahres 2023 sind im Anhang aufgeführt.

 

Der KANBrief erscheint als dreisprachige Printversion auf Deutsch, Englisch und Französisch, im Internet zusätzlich auf Italienisch und Polnisch. Damit spricht er nicht nur Arbeitsschutzfachleute in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene an.

Auflage und Empfängergruppen

Rund 5200 Printexemplare jeder Ausgabe werden an etwa 4700 Abonnentinnen und Abonnenten versandt. Damit ist die Auflage 2023 gegenüber dem Vorjahr um etwa 200 gesunken. Demgegenüber stehen fast 300 neue Abonnements der elektronischen Versionen (alle Sprachen) per KANMail, die diesen Rückgang mehr als ausgleichen.

Knapp 30 Prozent der Printexemplare werden ins Ausland versandt und erreichen Personen in 60 Ländern. Dabei stellen die EU-Mitgliedstaaten mit 20 Prozent den größten Anteil, von dem wiederum etwa ein Fünftel auf Frankreich entfällt. In der Gruppe „Europa außer EU“ sind das Vereinigte Königreich, die Schweiz und die Türkei am stärksten vertreten.

46 Prozent aller Printexemplare gehen an Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die damit die größte Empfängergruppe darstellen. 13 Prozent erreichen die für die Regelsetzung wichtigen Ministerien/Behörden, mehr als ein Drittel davon im Ausland. Weitere größere Abonnentengruppen sind Unfallversicherungsträger, Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Normungsinstitutionen.

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Das Magazin tema des Bundesverbands höherer Berufe der Technik, Wirtschaft und Gestaltung e.V. sowie die Zeitschrift Hygiène et sécurité du travail des französischen Arbeitsschutzinstituts INRS übernehmen in fast jeder ihrer Ausgaben einen Artikel aus dem KANBrief und tragen so zusätzlich zur Verbreitung bei.

KANBrief elektronisch

Neben den PDF-Gesamtausgaben in allen fünf Sprachen sind auf Deutsch, Englisch und Französisch sämtliche Artikel auch einzeln auf der KAN-Website abrufbar. 2600 Personen – über 10 Prozent mehr als im Vorjahr – werden per KANMail über das Erscheinen jeder neuen Ausgabe informiert. Sie können in der jeweiligen Sprache direkt per Link auf die PDF-Gesamtdatei oder gezielt auf einzelne Artikel zugreifen.

Die Zahl der Online-Zugriffe auf KANBrief-Seiten war 2023 mit rund 60000 ebenso wie die PDF-Downloads mit etwa 1700 unverändert hoch. Da nur noch Zugriffe von Personen gezählt werden, die in ihren Browsereinstellungen das Tracking nicht unterbinden, dient diese Zahl als grobe Orientierung. Die tatsächlichen Zugriffszahlen sind höher.

In allen Sprachen besonders nachgefragt waren die zwei Artikel zur neuen Maschinenverordnung und zu deren Auswirkungen auf die Normung mit fast 1700 Zugriffen. Auf großes Interesse stießen auch die Beiträge zum Leitfaden für die Auswahl von Schutzhandschuhen, zum Personengewicht in Normen, zu delegierten Rechtsakten und zur Überarbeitung der ISO-Norm für Sicherheitsanforderungen an Roboter.

Social Media

Ende 2020 startete die KAN ihre Aktivitäten auf verschiedenen Social-Media-Plattformen. Neben dem KAN-Twitter-Kanal, den es bereits seit 2011 gibt, hat die KAN ihre Aktivitäten im vergangenen Jahr weiter ausgeweitet – insbesondere der LinkedIn-Kanal profitiert hier von einem hohen Zulauf und verzeichnete Ende 2022 mehr als 400 Follower (43 Prozent mehr als 2021). Dem Instagram-Profil folgten im vergangenen Jahr 185 Personen (26 Prozent mehr als 2021). Twitter bleibt mit 729 Followern (drei Prozent mehr als 2021) der reichweitenstärkste Kanal der KAN. Facebook hingegen spielt mit knapp 40 Followern eher eine untergeordnete Rolle, wird aber ohne Mehraufwand in der Zweitverwertung einbezogen und beobachtet. Über alle Netzwerke hinweg betrachtet haben die Posts der KAN 85.000 Impressionen erzielt und 11.000 Personen erreicht.

Themen auf Social-Media sind Arbeitsschutz, Normung und Regelsetzung, die den Followern auf einfache Art und Weise präsentiert werden. Während über den LinkedIn-Auftritt und das Twitter-Profil vor allem die bestehende Community erreicht wird, sollen auch vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen durch Instagram perspektivisch neue Zielgruppen erschlossen werden. Ein Großteil wird dabei durch in der KAN-Geschäftsstelle erstellte Inhalte (Bilder, Grafiken, Videoclips) abgedeckt. Ziel ist unter anderem, Arbeitsschutz und Normung und auch die KAN selbst verstärkt in den Fokus zu rücken.

Veranstaltungen/Messestandauftritte

Regionale und internationale Fachveranstaltungen mit begleitender Ausstellung bieten der KAN-Geschäftsstelle eine ausgezeichnete Plattform, sich unterschiedlichen Kreisen zu präsentieren und ihre Arbeit vorzustellen. Dabei stoßen insbesondere allgemeine Informationen zur Arbeit der KAN, der KANBrief und das KANPraxis-Angebot „Ergonomie lernen“ regelmäßig auf großes Interesse.

Die Recherche nach Auftrittsmöglichkeiten erfolgt vor allem zielgruppenorientiert. In der Rubrik „KAN unterwegs“ im Servicebereich der KAN-Website sind alle kommenden und vergangenen Messestand­aktivitäten der letzten zwei Jahre gelistet.

Nachfolgend eine Auswahl der Messestandauftritte:

  • Das DGUV-Fachgespräch Normung in Köln, eine Veranstaltung zur Vernetzung von Normungsfachleuten der Unfallversicherungsträger und der Institute der DGUV, in der u.a. die Bedeutung der Normung für den Arbeitsschutz aus Sicht der an der Normung beteiligten Kreise dargestellt wurde. Die KAN beteiligte sich auch mit einem Workshop.
  • Die Konferenz zur neuen EU-Maschinenverordnung in Köln, die auf die zu erwartenden Änderungen im Anwendungsbereich der EU-Maschinenverordnung verglichen mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fokussierte.
  • Die Arbeitsschutzkonferenz der IG Metall in Reutlingen, bei der es u.a. um Themen im Bereich Ergonomie ging. Auf reges Interesse stießen auch die praxisbezogenen Themen aus den KANBrief-Ausgaben 2/23 und 1/23.
  • Der jährlich vom Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz (LAK) organisierte Arbeitsschutzkongress „Gesünder Arbeiten in Niedersachsen“, der die Schwerpunktthemen Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz und Künstliche Intelligenz in der neuen Arbeitswelt behandelte.
  • Die A+A 2023 in Düsseldorf: Die KAN beteiligte sich mit einer Anlaufstelle auf dem DGUV-Gemeinschaftsstand und präsentierte auf der DGUV-Live-Bühne das Thema „Genormter Mensch – Körpermaße im Wandel“ im Rahmen der Sprech-Stunde Sicherheit und Gesundheit.

Die Messestandauftritte bieten immer wieder gute Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit dem interessierten Fachpublikum. Zur Steigerung des Bekanntheitsgrads der KAN ist diese Art von Marketing unerlässlich.

Podcast

Der Podcast bietet Interessierten einen verständlichen Einstieg in die Themenwelt der KAN. Expertinnen und Experten aus den Bereichen Arbeitsschutz und Normung berichten in den KAN-Podcasts über ihre Themen, moderiert durch eine Referentin der KAN-Geschäftsstelle.

2023 wurden drei Folgen des KAN-Podcasts veröffentlicht:

  • Folge 14: „Normung, Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen: Sichere Medizinprodukte“
  • Folge 15: „Die Basi – Kongress und Fachmesse A+A und was sonst noch zu tun ist“
  • Folge 16: „Diese Themen hat die KAN im Fokus: Von A wie allgemeine Produktsicherheit bis Z wie Zugangsöffnungen“

Der KAN-Podcast wurde 2023 ca. 1300 Mal heruntergeladen oder gestreamt.

Weiterbildung

Die KAN hat im Jahr 2023 verschiedene Weiterbildungsformate angeboten.

Das Seminar „Grundlagen der Normungsarbeit im Arbeitsschutz“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) fand im Oktober 2023 nach coronabedingter langer Pause wieder vor Ort in Dresden statt. Themen des Seminars sind u. a. der Normungsablauf und Möglichkeiten, Normen zu beeinflussen. Es geht außerdem viel um Austausch und Ausprobieren. Beim Schreiben eines Normungsantrags und den Anfängen einer Norm konnten die Teilnehmenden Normung direkt in der Praxis kennenlernen. Sie lernten den Aufbau einer Norm kennen, bekamen Hinweise, wie sie Normen finden können und welche Informationen zu Normen weiterhelfen. Außerdem lernten sie die Arbeit des deutschen Normungsinstituts DIN kennen. Die Teilnehmenden konnten durch die Vor-Ort-Veranstaltung wieder im Praxisfeld Metall des IAG direkt an Maschinen Anforderungen, die in Normen stehen, „live erleben“.

Die KAN-Geschäftsstelle führte außerdem zwei Kurz-Schulungen zum Thema Normung und Arbeitsschutz online durch. Hier bekommen die Teilnehmenden an einem Tag eine kurze Übersicht über die Arbeit der KAN und Wissen rund um die Normung vermittelt.

Für Mitarbeitende des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration bzw. der zugehörigen Regierungspräsidien hat die KAN-Geschäftsstelle 2023 eine eintägige Online-Schulungsveranstaltung angeboten. Informiert wurde über die Rolle der Normung in Europa, den Ablauf des Normungsprozesses und die Einflussmöglichkeiten des Arbeitsschutzes.

Auch 2023 hat die KAN-Geschäftsstelle wieder Lehraufträge zum Thema Normung angenommen. Die Teilnehmenden werden über den Stellenwert der Normung im europäischen Kontext, den Normungsprozess und die Einflussmöglichkeiten auf die Normerstellung unterrichtet. Neben interaktiven Elementen werden auch aktuelle Aktivitäten der KAN-Geschäftsstelle in die Weiterbildung eingebunden.

  • Im berufsbegleitenden Studiengang „Management Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ an der Dresden International University (DIU) erwerben die Studierenden den Abschluss „Master of Science“. Das Thema Normung ist Bestandteil des Moduls „Organisation von Sicherheit und Gesundheit“. Die Vorlesung wurde nach längerer Zeit wieder in Präsenz durchgeführt und von den Teilnehmenden sehr gut angenommen.
  • Die Westsächsische Hochschule Zwickau startete 2022 den Masterstudiengang „Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement“. Schon im zweiten Semester konnte die KAN-Geschäftsstelle den ersten Studierendenjahrgang für Normung sensibilisieren und auf berufliche Berührungspunkte mit Normung vorbereiten.
  • Im Rahmen des Lehrgangs „Geprüfter Fachberater für Persönliche Schutzausrüstungen“ des Verbandes Technischer Handel (VTH) lag der Fokus des von der KAN-Geschäftsstelle übernommenen Moduls auf der Struktur der Normungsorganisationen im Bereich Persönlicher Schutzausrüstungen.

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