EU-Maschinenverordnung: Einigung erzielt

Ratlose Figur zwischen Paragraph und Fragezeichen © fotomek - Fotolia.com

Rat und EU-Parlament haben sich politisch über eine neue Maschinenverordnung zur Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Robotern geeinigt.

Folgende Ziele werden mit der neuen Maschinenverordnung verfolgt:

  • Gewährleistung der Sicherheit von Maschinen und Stärkung des Vertrauens der Nutzer in neue Technologien
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für die Hersteller
  • Förderung der Rechtssicherheit
  • Wirksamere Marktüberwachung.

Im nächsten Schritt werden EU-Parlament und Rat die Verordnung formell verabschieden. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Ihr Geltungsbeginn ist 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Pressemitteilung der EU-Kommission