Entwurf der Produktsicherheitsverordnung beschlossen

Richterhammer mit unscharfen europäischen Flagge Hintergrund ©Ralf - adobe.stock.com

Am 30. März stimmte das EU-Parlament mit großer Mehrheit dem Vorschlag für die Produktsicherheitsverordnung zu. Diese soll die Rechte der Verbraucher weiter stärken und insbesondere Sicherheitsrisiken, die mit neuen Technologien und dem Online-Handel zusammenhängen, bekämpfen.

Die Verordnung umfasst u.a. folgende Änderungen:

  • Gefährdete Verbrauchergruppen, z.B. Kinder sollen besser geschützt werden.
  • Online-Marktplätze sind verpflichtet, mit den Marktaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Risiken, die im Zusammenhang mit neuen technischen Produkten stehen, zu mindern. Gefährliche Produkte müssen auf Anordnung der Behörden sofort bzw. innerhalb einer vorgegebenen Frist aus dem Angebot entfernt werden.
  • Bei Produktrückrufen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher direkt informiert werden. Sie haben das Recht auf eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung.

Die Verordnung über die Produktsicherheitsvorschriften soll sicherstellen, dass alle Produkte, unabhängig von ihrer Herkunft oder Vertriebsart, die im Europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, sicher sind. 

Im nächsten Schritt muss der Rat dem Text zustimmen, bevor dieser im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft treten kann.

Pressemitteilung des EU-Parlaments