EU-Maschinenverordnung auf der Zielgeraden

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Die geplante EU-Maschinenverordnung hat die nächsten Hürden genommen. Nachdem sich Vertreter der Kommission, des Rates und des Parlaments im Dezember 2022 auf die endgültige Fassung geeinigt hatten, hat am 25. Januar 2023 auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) dem Text zugestimmt. Am 2. März wurde der Text im zuständigen Parlamentsausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) mit deutlicher Mehrheit verabschiedet.

Die neue Maschinenverordnung soll

  • die Sicherheit von Maschinen gewährleisten und das Vertrauen der Nutzer in neue Technologien stärken, z.B. in Roboter und Maschinen, die maschinelles Lernen verwenden
  • Verwaltungsaufwand und Kosten für Hersteller verringern
  • die Rechtssicherheit fördern
  • die Marktüberwachung wirksamer machen

Anhang I, der bisherige Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, enthält in Abschnitt A eine Liste von Hoch-Risiko-Maschinen, für die eine verpflichtende Prüfung und Zertifizierung durch Dritte vorgesehen ist – auch dann, wenn harmonisierte Normen vorhanden sind. Die Einigung sieht derzeit sechs Maschinenkategorien in Abschnitt A des Anhangs I vor, unterstützt durch strenge Verfahren, um weitere Kategorien zu ergänzen oder vorhandene zu streichen.

Die Bezüge zur zukünftigen KI-Verordnung wurden gestrichen, da absehbar war, dass die Diskussionen darüber noch länger andauern werden. Damit ist es möglich, das Verfahren zur Maschinenverordnung davon unabhängig zum Abschluss zu bringen.

Nun steht nur noch die offizielle Verabschiedung im Europäischen Rat und im Parlament aus. Vorläufiges Datum für die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist der 17. April 2023.

Nach der Verabschiedung wird die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Verpflichtend angewendet werden muss sie aber erst nach einer Übergangszeit von dreieinhalb Jahren.