Die neue Maschinenverordnung soll
Anhang I, der bisherige Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, enthält in Abschnitt A eine Liste von Hoch-Risiko-Maschinen, für die eine verpflichtende Prüfung und Zertifizierung durch Dritte vorgesehen ist – auch dann, wenn harmonisierte Normen vorhanden sind. Die Einigung sieht derzeit sechs Maschinenkategorien in Abschnitt A des Anhangs I vor, unterstützt durch strenge Verfahren, um weitere Kategorien zu ergänzen oder vorhandene zu streichen.
Die Bezüge zur zukünftigen KI-Verordnung wurden gestrichen, da absehbar war, dass die Diskussionen darüber noch länger andauern werden. Damit ist es möglich, das Verfahren zur Maschinenverordnung davon unabhängig zum Abschluss zu bringen.
Nun steht nur noch die offizielle Verabschiedung im Europäischen Rat und im Parlament aus. Die Sitzung des zuständigen Parlamentsausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) ist für den 1. März geplant, die Abstimmung im Plenum für April oder Mai. Der Rat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 23./24. März 2023 über die Verordnung entscheiden.
Nach der Verabschiedung wird die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Verpflichtend angewendet werden muss sie aber erst nach einer Übergangszeit von dreieinhalb Jahren.