KANBrief 2/12

Europäische Arbeitsgruppe Normung bringt Staat und Sozialpartner näher zusammen

2011 wurde auf Initiative des Arbeitgeberbüros der KAN-Geschäftsstelle beim Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz der Europäischen Kommission die ‚Arbeitsgruppe Normung’ eingerichtet. Auf europäischer Ebene gibt es damit nun ein spezielles Gremium, in dem sich Staat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu normungspolitischen Fragen austauschen.

Mit der Konkretisierung von Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien kommt der Normung im Arbeitsschutz eine wichtige Rolle zu. Die neu eingerichtete Arbeitsgruppe Normung soll Sozialpartnern und Regierungsvertretern auf normungspolitischer Ebene stärker Gehör verschaffen. Sie steht in Kontakt mit den europäischen Normungsorganisationen und wird von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission betreut.

Das Mandat der Arbeitsgruppe wurde in der Plenarsitzung des Beratenden Ausschusses am 2. Dezember 2010 in Luxemburg einstimmig angenommen. Ihre wesentlichen Aufgaben bestehen in der Bewertung

• arbeitsschutzrelevanter Normungstätigkeiten,
• arbeitsschutzbezogener Normungsaufträge (Mandate) der Europäischen Kommission,
• der Rolle von Normen bei der Durchsetzung der Arbeitsschutzvorschriften.

Sie soll sich außerdem um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC bemühen. Wichtiger Ansprechpartner ist insbesondere SABOHS, das Strategische Beratungsgremium für Arbeitsschutz des CEN.

Die mehrmals pro Jahr tagende Arbeitsgruppe setzt sich tripartistisch aus je vier Vertretern der Mitgliedstaaten, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie zwei Vertretern der Europäischen Kommission zusammen. Die Funktionen des Vorsitzenden, Stellvertreters und Berichterstatters werden im regelmäßigen Wechsel von den drei vertretenen Interessengruppen wahrgenommen. Deutsches Mitglied der Arbeitsgruppe ist der Leiter des Arbeitgeberbüros der KAN-Geschäftsstelle.

Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

In der konstituierenden Sitzung am 21. September 2011 hat die Arbeitsgruppe die Schwerpunkte ihrer künftigen Arbeit festgelegt. Die Generaldirektion Unternehmen und Industrie stellte ihre Rolle im Normungsprozess sowie den Entwurf der Normungsverordnung vor. Die Arbeitgeberseite bat darum, die Sozialpartner in der Verordnung explizit als an der Normung interessierte Kreise aufzuführen. Die Gewerkschaftsseite regte an, dass sich die Arbeitsgruppe gezielt mit Normen beschäftigt, die wichtige sicherheitsrelevante Richtlinienanforderungen nicht oder nur unzureichend abdecken.

Im Mittelpunkt der folgenden Sitzungen standen die Vorstellung von SABOHS sowie die Probleme, die neue Standardisierungsprodukte wie CEN Workshop Agreements für den Arbeits- und Gesundheitsschutz aufwerfen (fehlender Konsens, fehlende öffentliche Umfrage etc.). Zudem befasste sich die Arbeitsgruppe eingehend mit dem Thema Dienstleistungsnormung.

Kritisch diskutiert wurde die Behandlung von Sachverhalten in Normen, die nach Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten oder der Tarifparteien vorbehalten sind. Als Beispiel nannte die schwedische Seite die EN 16082 „Flughafen- und Luftsicherheitsdienstleistungen“, die beispielsweise als feste Vertragsbestandteile Bestimmungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zu Abläufen im Falle von Arbeitsunfällen und zum Urlaubsanspruch fordert. Da diese und andere Punkte im schwedischen Arbeitsschutzgesetz verbindlich geregelt sind, enthält die schwedische Fassung der Norm nationale Abweichungen von der europäischen Norm (A-Abweichung).

Die Arbeitsgruppe wird sich auch ausführlich mit der Beteiligung der Sozialpartner an der Normung auseinandersetzen. In Deutschland hat sich die KAN als Institution bewährt, die alle am Arbeitsschutz interessierten Kreise zusammenbringt. Welche Erfahrungen die anderen in der Arbeitsgruppe vertretenen Länder bei der Einbindung der Sozialpartner in den Normungsprozess gemacht haben, war Gegenstand der jüngsten Sitzung am 14. Juni 2012.

In den bisherigen Sitzungen wurde der Grundstein für eine kontinuierliche Weiterarbeit der Arbeitsgruppe gelegt. Insbesondere durch den engen Kontakt zu SABOSH ergibt sich die Möglichkeit, der Europäischen Kommission arbeitschutzbezogene Normungsthemen und Probleme näherzubringen.

Eckhard Metze
Mitglied des Beratenden Ausschusses und der Arbeitsgruppe Normung auf Arbeitgeberseite
metze@kan.de