KANBrief 3/11

Moderne Forstwirtschaft erfordert Normen auf dem neuesten Stand

Bei der Arbeit mit großen Forstmaschinen ist es in der Vergangenheit zu teils schweren Unfällen gekommen. Die KAN hat dies zum Anlass genommen, in einer Studie (KAN-Bericht 48 „Sicherheit von Forstmaschinen) untersuchen zu lassen, ob und inwieweit bestimmte grundlegende Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in den Normen für Forstmaschinen umgesetzt wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass die bestehenden Normen in verschiedenen Punkten überarbeitet und verbessert werden müssen.

Schwerpunkt der Studie waren die Normen der forstlichen Großgerätetechnik. Dazu zählen selbstfahrende Forstmaschinen (E DIN EN ISO 11850; DIN EN 14861) wie Harvester (Vollernter), Skidder (Zangenschlepper) und Forwarder (Rückezüge), mit denen Bäume gefällt, zugeschnitten und abtransportiert werden. Auch zwei Normen für Seilwinden (DIN EN 14492-1 und ISO 19472) sowie eine Norm zu Buschholzhackern (DIN EN 13525) wurden untersucht.

Sichtfeld, Not-Halt und Fernsteuerung im Fokus

Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) als Projektnehmer zeigte in der Studie auf, wo die Normen die untersuchten Anforderungen der Maschinenrichtlinie ausreichend konkretisieren und an welcher Stelle sie aus Sicht der Prävention ergänzt werden müssen.

Ein großes Problemfeld ist die Sicht auf den Gefahrenbereich. Insbesondere für selbstfahrende Forstmaschinen müssen Anforderungen an die Sicht vom Fahrerplatz erarbeitet und in die Normung eingebracht werden. Alternativ könnte eine eigene Sichtnorm für alle Arten von Forstmaschinen erstellt werden.

Auch die Themen Not-Halt und Fernsteuerungen sind nicht oder in nicht ausreichendem Maße behandelt. Bei Buschholzhackern gibt es derzeit nur einen Schaltbügel, der allerdings keinen Not-Halt darstellt. Es sollte geprüft werden, ob ein Not-Halt zusätzliche Sicherheit für den Benutzer bietet. Fernsteuerungen werden gerade bei Winden immer häufiger eingesetzt und bergen zum Beispiel durch die Entfernung des Bedieners von der Maschine neue Risiken, die zukünftig in den Normen abgedeckt werden müssen.

Auch die Ergonomie kommt in den untersuchten Normen zu kurz. So fehlen in einer Windennorm Anforderungen an die Ergonomie ganz. In anderen Normen wird zu diesem Thema auf Normen verwiesen, die zum Teil veraltet sind. Hier sollten spezielle Anforderungen in die Normen aufgenommen oder die Verweise zumindest aktualisiert werden.

Struktur des Normenwerks

Zurzeit werden alle selbstfahrenden Forstmaschinen in einer einzigen übergreifenden Norm für diese Produktgruppe behandelt, der demnächst erscheinenden EN ISO 11850. Um die besonderen Gefährdungen der spezifischen Maschinen eingehend zu behandeln, sollten ergänzend Produktnormen erstellt werden, zum Beispiel für Harvester, Forwarder und Skidder.

Eine unglückliche Situation ergibt sich aus den zwei parallel existierenden Windennormen, die unterschiedliche Anforderungen stellen. Um Klarheit zu schaffen, müssten sie zusammengeführt und ergänzt werden, wobei alle Windengruppen (Traktionshilfswinden, Kippmastseilgeräte, Windenaggregate) gesondert zu behandeln sind.

Spezifische Anforderungen für Seilgeräte fehlen in der Normung. Daher wird sich die KAN dafür einsetzen, dass der bei CEN gestellte Antrag auf Erarbeitung einer entsprechenden Norm von deutscher Seite unterstützt wird.

Nebenprodukt der Studie war die Feststellung, dass Chokerketten und -seile, mit denen Baumstämme am Boden transportiert werden, zurzeit nicht in Normen behandelt werden. Die KAN empfiehlt, Anforderungen an diese Anschlagmittel für den Bodenzug normativ zu regeln.

Die Norm für Buschholzhacker bezieht sich aktuell nur auf Maschinen mit Handbeschickung. Da in der professionellen Hackschnitzelproduktion auch Maschinen mit Kranbeschickung eingesetzt werden, müssen diese in den Anwendungsbereich der Norm aufgenommen werden.

Spiegelausschuss für Forsttechnik soll Normung dauerhaft begleiten

Die KAN hat beim DIN die Einrichtung eines ständigen Spiegelausschusses für die Normung von Forsttechnik beantragt, der sich unter anderem mit der Umsetzung der Studienergebnisse befassen soll. Bislang erfolgt die Abstimmung auf nationaler Ebene in einer bei Bedarf zusammengerufenen Ad-hoc-Gruppe. Das neue Spiegelgremium soll die europäische und internationale Normung aktiv verfolgen und die Studienergebnisse in Form abgestimmter nationaler Positionen in die Normung einbringen.

Katharina von Rymon Lipinski
vonRymonLipinski@kan.de