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Demnach sind Arbeitsplätze „Bereiche, in den Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind“ (§ 2Absatz 4 ArbStättV) und zwar unabhängig von Häufigkeit und Dauer der Nutzung.
Weitere Informationen zur Definition des Begriffs „Arbeitsplatz“ in der ASR auf der Webseite der BAuA.