Was im Sinne betrieblicher Arbeitsschutzvorschriften genau unter dem Begriff „Arbeitsplatz“ zu verstehen ist, kann auch für die Normungsarbeit bedeutsam sein. Nun wurden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten die Erkenntnisse des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) zur Definition des Begriffs „Arbeitsplatz“ neu gefasst.
Demnach sind Arbeitsplätze „Bereiche, in den Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind“ (§ 2Absatz 4 ArbStättV) und zwar unabhängig von Häufigkeit und Dauer der Nutzung.
Weitere Informationen zur Definition des Begriffs „Arbeitsplatz“ in der ASR auf der Webseite der BAuA.