Demnach soll allen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen mithilfe von „readibility platforms“ Zugang zu harmonisierten europäischen Normen gewährt werden, deren Fundstellen im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind. Die Generaldirektorin kündigte zudem an, dass die ersten Plattformen bereits innerhalb der kommenden vier Wochen eingerichtet würden.
Der EuGH hatte in dem Urteil entschieden, dass harmonisierte europäische Normen aufgrund ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts seien und an ihrer Verbreitung daher ein überwiegendes Interesse bestehe. Dies begründe einen Anspruch auf Zugang zu den von den Klägern angeforderten harmonisierten Normen.
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Ankündigung von Generaldirektorin Kerstin Jorna auf LinkedIn