Der Gerichtshof stellt fest, dass aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und dem freien Zugangs zum Gesetz, ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der in Rede stehenden harmonisierten Normen besteht. Deshalb, und da diese Vorschriften Teil des Unionsrechts sind, ist der Zugang zu diesen Normen für alle natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat gerechtfertigt.
Sein Urteil begründet der Gerichtshof damit, dass harmonisierte Normen die dem Einzelnen eingeräumten Rechte sowie die ihm obliegenden Pflichten näher bestimmen. Um überprüfen zu können, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung tatsächlich die rechtlichen Anforderungen erfüllt, können Bürgerinnen und Bürger deshalb auf die Kenntnis dieser Normen angewiesen sein.
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Das Urteil wird erhebliche Auswirkungen auf die Normungsarbeit in Europa haben. Dies betrifft nicht nur ihre Finanzierung, sondern bspw. auch ihre Zusammenarbeit mit den Normungsorganisation ISO und IEC auf internationaler Ebene.