EuGH-Urteil: Kostenlose Einsicht in EN-Normen kann beantragt werden

Richterhammer mit unscharfen europäischen Flagge Hintergrund ©Ralf - adobe.stock.com

Im März 2024 hat der EuGH sein Urteil im sogenannten Malamud-Gerichtsfall bekannt gegeben: Die europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI sind verpflichtet, harmonisierte Europäische Normen (hEN) kostenfrei zugänglich zu machen, sofern ein öffentliches Interesse an deren Verbreitung besteht.

Die kostenlose Einsicht in hEN kann nun direkt bei der Europäischen Kommission beantragt werden. Von dort wird man auf die zuständige nationale Normungsorganisation (NSO) weitergeleitet.

Die Kosten für die Erarbeitung der Normungsdokumente werden überwiegend privatwirtschaftlich getragen und zum Teil über ihren Verkauf finanziert. Daher fallen bei den NSO erhebliche Kosten an, wenn sie die bei ihnen erarbeiteten Normungsdokumente nun kostenfrei verfügbar machen müssen.

Völlig ungelöst ist bisher, wie das Urheberrecht von ISO und IEC auf ihre Normen kompensiert wird, denn viele hENs sind europäisch übernommene internationale Normen. IEC ist hiervon noch stärker als ISO betroffen, da es seine Normungsdokumente nicht nur über die Nationalen Normungsorganisationen, sondern auch direkt vertreibt.

DIN hat daher bisher nur einige der hENs zugänglich gemacht, die nicht auf internationalen Normen basieren.

Eine Einigung zwischen den europäischen Normungsorganisationen und der EU-Kommission ist bisher noch nicht in Sicht.