KI-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Computerchip mit Aufschrift „AI“ ©Kaikoro - stock.adobe.com

Die KI-Verordnung ist am 12. Juli 2024 als Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 1. August 2024, in Kraft.

Geltungsbeginn ist dann der 2. August 2026. Hiervon bestimmt Artikel 113 der Verordnung jedoch einige Ausnahmen:

  • Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und Kapitel II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) gelten ab dem 2. Februar 2025;
  • Kapitel III Abschnitt 4 (Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen), Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck), Kapitel VII (Governance) und Kapitel XII (Sanktionen) sowie Artikel 78 (Vertraulichkeit) gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme des Artikels 101 (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck);
  • Artikel 6 Absatz 1 zu den Bedingungen für die Einstufung als Hochrisiko-KI-Systeme und die entsprechenden Pflichten gemäß der KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.

Hier geht es zur Verordnung 2024/1689 (pdf, nicht barrierefrei)