KANBrief 1/09

Unfallkassen neu an Bord der KAN

Die Mitglieder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben Ende November 2008 den Weg dafür frei gemacht, dass künftig nicht mehr nur die gewerblichen Berufsgenossenschaften, sondern auch die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ihre Interessen über die KAN in der Normung vertreten können.

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) wird vom Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.V. (VFA) getragen. Die Finanzierung erfolgt zu 51 % durch den VFA und zu 49 % durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mitglieder im VFA waren bislang einzig die gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Eine neue Situation entstand am 1. Juni 2007 durch die Verschmelzung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) mit dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) zu einem neuen Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dies bedeutete, dass nicht alle Mitglieder des Spitzenverbands der gesetzlichen Unfallversicherung auch Mitglieder des VFA waren. Daher war es nur folgerichtig, dass sich der VFA den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand öffnete.

Die Mitgliederversammlung der DGUV fasste dazu am 27.-28. November 2008 in Fulda den Beschluss, dass die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand dem Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa (VFA) beitreten. Die Organe und Gremien des VFA werden nach dem Beitritt personenidentisch zur DGUV besetzt. Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweils zuständigen Organe der einzelnen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, bildet jedoch die Grundlage dafür, dass nun auch diese von der Arbeit der KAN profitieren können.

Zusammenarbeit ist schon erprobt

Zu den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gehören 20 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn- Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes. Sie versichern Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Schüler, Studierende und weitere Versichertengruppen wie ehrenamtliche Helfer (z.B. freiwillige Feuerwehrleute) oder Kinder in der Tagespflege. Bereits in der Vergangenheit hat die KAN die Fachgruppen des BUK in einer Reihe von Fällen unterstützt. So wurden beispielsweise zu den Themen Notduschen, Hebebühnen für Eisenbahnzüge, sicherheitstechnische Anforderungen in Bädern, Sterilisatoren in Krankenhäusern, Abzüge in Laboratorien, Forstmaschinen und Kettensägen gemeinsam Stellungnahmen erarbeitet. Die Unterstützung durch die KAN war jedoch nur möglich, weil in diesen Fällen Themen behandelt wurden, die gleichzeitig auch die gewerblichen Berufsgenossenschaften betrafen.

Neue Aufgaben für die KAN

Nach der Erweiterung des VFA kann die KAN nun auch auf weiteren Gebieten tätig werden, etwa bei Themen, die in die Zuständigkeit der Fachgruppen „Bildungswesen“ oder „Feuerwehr und Hilfeleistungen“ fallen. Diese decken zusammen mehr als die Hälfte der Normungsaktivitäten der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ab.

Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände haben nun die Möglichkeit, über die KAN Stellungnahmen in die europäische und internationale Normung einzubringen. Wenn sie zu Normungsthemen Informations- und Handlungsbedarf sehen, können sie sich mit ihrem Anliegen an das DGUV-Referat „Betriebssicherheit und Normung“ oder an die KAN-Geschäftsstelle wenden.

Hans Gerd von Lennep
hg.vonlennep@kommunen-in-nrw.de