KANBrief 1/09

Feuerwehr und Bildungswesen: wichtige Normungsthemen für die Unfallkassen

Von ihrem Beitritt zum Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa werden die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in hohem Maße profitieren. Zwar wurde die KAN bereits bei einzelnen Normungsvorhaben tätig, die den öffentlichen Bereich betrafen. Erst seit der Erweiterung ihres Aufgabenspektrums kann sie jedoch auch Normungsprojekte in den zentralen Bereichen Schule oder freiwillige Feuerwehr behandeln.

Schon bisher hat die Kommission Arbeitsschutz und Normung die Normungsspezialisten aus dem Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Einzelfällen unterstützt. Dies war möglich, wenn es um Normen ging, die auch für den gewerblichen Bereich relevant waren.

So konnte erreicht werden, dass nach einem schweren Unfall, bei dem ein ICE-Zug von einer Fahrzeughebebühne stürzte, sehr schnell die entsprechende europäische Norm geändert wurde. Eine ähnlich schnelle Reaktion erfolgte bei der Normung von Notduschen in Laboratorien. Nach den in der europäischen Norm enthaltenen Anforderungen hätte die in deutschen Laboratorien bereitzustellende Wassermenge verdoppelt werden müssen – ohne dass damit ein Sicherheitsgewinn verbunden gewesen wäre. Die Frisch- und Abwasserinstallation in vielen Laboratorien in Schulen und Universitäten hätte neu gebaut werden müssen. Durch einen Kompromiss konnte dies verhindert werden.

Unterstützung leistete die KAN ebenfalls bei der Normung von Forstmaschinen, Sterilisatoren in Krankenhäusern, Gartenhäckslern und Abfallsammelfahrzeugen.

Zukünftig breitere Unterstützung durch die KAN möglich

Die Schwerpunkte der Normungsarbeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand liegen allerdings in Bereichen, in denen die KAN bisher nicht tätig werden konnte. Dies ändert sich mit der Erweiterung des Aufgabenbereichs der KAN: Sie kann nun auch in diesen zentralen Bereichen Unterstützung leisten.

Fachgruppe Feuerwehr und Hilfeleistung

Wurden Anforderungen an Feuerwehrausrüstung und an die Ausrüstung von Schulen und Kindergärten bis vor kurzem eher national genormt, werden inzwischen neue Normen fast nur noch auf europäischer Ebene erarbeitet. Dies bedeutet, dass der Aufwand zur Mitarbeit größer wird und die zu beachtenden Regularien komplizierter sind.

Das System der freiwilligen Feuerwehren mit einem sehr umfassenden Einsatzgebiet existiert in fast keinem anderen Land außerhalb Deutschlands. In einigen Ländern bekämpfen Feuerwehren nur Brände und leisten zum Beispiel keine Hilfe bei Unfällen. Folglich gibt es unterschiedliche Anforderungen an Ausrüstung, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstung. Es ist leicht nachvollziehbar, dass dadurch Konflikte entstehen werden und die Interessen der Unfallversicherungsträger, bei denen die freiwilligen Feuerwehren versichert sind, stark in der Normung vertreten sein müssen. Bei einer solch heterogenen Interessenlage auf europäischer Ebene ist die Unterstützung durch die KAN in Zukunft unabdingbar.

Fachgruppe Bildungswesen

Auch im Bereich des Bildungswesens ist eine zunehmende Europäisierung der Normung zu beobachten. Schwerpunkte liegen bei der Normung von Sportplätzen, Sportgeräten und Schutzbekleidung für den Sport, aber auch bei Multisportgeräten, Kletteranlagen oder stationären Trainingsgeräten, die zunehmend auch in Schulen eingesetzt werden. Da der Sportunterricht einen Unfallschwerpunkt der Schülerunfallversicherung bildet, ist ein Engagement in der Normung in diesem Bereich besonders wichtig.

Ende 2008 haben die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in 80 Normungsgremien mitgearbeitet. Eine Unterstützung der Fachgruppenarbeit durch die KAN würde die Beratung der Mitarbeiter in Normungsgremien, die Vorbereitung von Stellungnahmen an Normenausschüsse und wenn erforderlich die Beteiligung an Einspruchssitzungen umfassen. Die Unterstützung würde auch die Einrichtung von Expertengremien zu speziellen Sachverhaltfragen sowie ggf. die Herbeiführung eines geschlossenen Votums der in der KAN vertretenen Kreise einschließen. Darüber hinaus kann die KAN über die internationale Verbreitung der KAN-Medien und die aktive Mitwirkung im europäischen Arbeitsschutznetzwerk EUROSHNET die Normungsarbeit der Aufsichtspersonen unterstützen und dadurch die Erfolgsaussichten in den europäischen und internationalen Normungsgremien erhöhen.

Thomas Kolbinger
thomas.kolbinger@dguv.de