KANBrief 1/09

Sicherheit in Kanallägern mit Satellitenfahrzeugen

Zur Erhöhung der Lagerkapazität beziehungsweise der Lagerdichte werden immer häufiger Kanalläger mit Satellitenfahrzeugen eingesetzt. In diesen Lägern treten aufgrund der automatisch ablaufenden Ein- und Auslagerung von Paletten Gefährdungen für Personen auf. Mögliche Maßnahmen zur Reduzierung dieser Gefährdungen hat der Fachausschuss Förder- und Lagertechnik gemeinsam mit Herstellern und Marktaufsicht erarbeitet.

Kanalläger mit Satellitenfahrzeugen bieten eine Platz sparende Möglichkeit für die Lagerung von Waren. Die Ware wird üblicherweise auf Paletten eingelagert, die in einer langen Reihe hintereinander in speziellen Regalschienen (Kanälen) stehen. Ein Regal besteht aus mehreren Kanälen, die ohne Zwischengänge übereinander und nebeneinander angeordnet sind. Der Zugriff auf die Paletten ist somit nur an den beiden Enden eines jeden Kanals möglich. Innerhalb eines Kanals können die Paletten mit Hilfe eines Satellitenfahrzeugs bewegt werden.

Zum Einlagern wird eine Palette von einem Gabelstapler (meist Schubmaststapler oder Gegengewichtsstapler) an einem Ende in den Kanal gestellt. Von dort wird sie von dem Satellitenfahrzeug, auch Shuttle genannt, aufgenommen und automatisch entlang des Kanals bis zum Lagerplatz transportiert. Das Satellitenfahrzeug fährt in den einzelnen Kanälen auf speziellen Führungen. Zur Aufnahme wird eine Palette von dem gesamten Satellitenfahrzeug oder von dessen Lastaufnahmemittel unterfahren und angehoben. Die Hubhöhe beträgt üblicherweise nur wenige Zentimeter, ausreichend zum Freiheben einer Palette. Die Antriebsenergie beziehen die Satelliten aus mitgeführten Akkus.

Das Satellitenfahrzeug selbst wird mit einem Gabelstapler zu dem entsprechenden Kanal transportiert und in diesen eingesetzt. Dort löst sich der Satellit vom Stapler und fährt in der Regel automatisch in den vorgesehenen Kanal hinein. Das Startsignal erhält das Satellitenfahrzeug über eine Funkfernbedienung, die sich üblicherweise auf dem Gabelstapler befindet und von dessen Fahrer bedient wird. Das Ein- und Auslagern selbst läuft automatisch ab, das heißt in der Regel ohne weitere Überwachung des Ablaufs durch den Gabelstaplerfahrer.

An den Fachausschuss Förder- und Lagertechnik bei der Berufsgenossenschaft Handel- und Warendistribution (BGHW) in Mannheim werden in letzter Zeit verstärkt Fragen herangetragen, wie Personen geschützt werden müssen, die sich – bestimmungsgemäß oder nicht – in einem Satellitenlager und damit möglicherweise auch im Gefahrenbereich der in diesem Lager automatisch fahrenden Satellitenfahrzeuge aufhalten.

Befinden sich Personen in der Umgebung des Regals, weil zum Beispiel ihr Arbeitsplatz dort ist oder weil Verkehrswege daran vorbeiführen, können sie bewusst oder unbewusst in das Regal gelangen. Für diese Personen bestehen im unteren Bereich des Regals (bis ca. 2,5 m Höhe) Quetsch- und Schergefahren zwischen dem Satellitenfahrzeug und dem Regal bzw. den eingelagerten Paletten. Personen, die Störungen, wie zum Beispiel Funktionsstörungen des Gerätes selbst (leere Batterie, defekte Elektronik, blockierte Mechanik et cetera) oder verrutschte Ladung in dem Regal beseitigen müssen, können solchen Gefahren im gesamten Regalbereich ausgesetzt sein.

In der Fachwelt gibt es unterschiedliche Auffassungen, welche Schutzmaßnahmen für derartige Läger erforderlich sind und nach dem derzeitigen Stand der Technik installiert werden können. Der Fachausschuss Förder- und Lagertechnik hat daher diese Frage gemeinsam mit Herstellern von Satellitenfahrzeugen und entsprechenden Lägern, der Marktaufsicht und Vertretern mehrerer Berufsgenossenschaften beraten. Die Ergebnisse wurden in einer Tabelle festgehalten, in der die ermittelten Gefährdungen, das vorhandene Risiko und Beispiele für Schutzmaßnahmen aufgeführt sind. Auf Grundlage dieser Tabelle hat der Fachausschuss Förder- und Lagertechnik die Broschüre „Kanalläger mit Satellitenfahrzeugen: Handlungshilfe zur Risiko- und Gefährdungsbeurteilung“ erarbeitet, die Herstellern von Satellitenfahrzeugen und Herstellern von Kanallägern, in denen Satellitenfahrzeuge eingesetzt werden, bei der Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie helfen kann. Weiterhin kann die Broschüre auch als Hilfsmittel bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben, die solche Läger betreiben, verwendet werden.

Dr. Hans-Peter Kany
hp.kany@bghw.de
Ansprechpartner bei Fragen zur Sicherheit in Kanallägern mit Satellitenfahrzeugen
im Fachausschuss Förderund Lagertechnik bei der BGHW.
Tel.: +49 621 1835910