KANBrief 4/25
Tätigkeiten in kniender Haltung belasten die Kniegelenke erheblich. Insbesondere im Baugewerbe und in handwerklichen Berufen sind die Risiken für gesundheitliche Schäden hoch. Die Ende 2024 überarbeitete Norm DIN EN 14404 deckt nunmehr ein breiteres Spektrum an Knieschutzvarianten ab und macht klare Vorgaben, um einen effektiven Schutz sicherzustellen.
Bis zu 70 Prozent der Arbeitszeit verbringen Estrich- oder Fliesenleger, Raumausstatter oder Beschäftigte in anderen handwerklichen Berufen in kniender Haltung. Dabei wirken große Belastungen auf Kniegelenke, Menisken, Gelenkkapseln, Bänder und Schleimbeutel. Erkrankungen wie Meniskusschäden und chronische Schleimbeutelentzündungen, die in Deutschland als Berufskrankheiten anerkannt werden, sind oftmals die Folge. Daneben können auch Verletzungen der Knie wie Schürf- und Stichwunden oder Hauterkrankungen sehr schmerzhaft sein und zu längeren Arbeitsausfällen führen.
Organisatorische Maßnahmen oder der Einsatz technischer Hilfsmittel sollen helfen, Arbeiten in kniender Haltung möglichst zu vermeiden. Sind dennoch Arbeiten im Knien erforderlich, muss geeigneter Knieschutz getragen werden, um die Belastung zu verringern.
Knieschutz ist in der DIN EN 14404 „Persönliche Schutzausrüstung – Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung“ genormt. Bei der jüngsten Überarbeitung haben die Fachleute im europäischen Normungsgremium entschieden, die Norm in sechs Teile zu gliedern, die verschiedene Prüfverfahren und vier Typen von Knieschutz für unterschiedliche Einsatzbereiche beschreiben:
Bei Knieschutz der Typen 1, 2 und 4 handelt es sich um Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der EU-Verordnung 2016/425. Knieschützer, die die verpflichtende Baumusterprüfung durch eine Prüf- und Zertifizierungsstelle erfolgreich bestanden haben und damit den Anforderungen der DIN EN 14404 Teil 2 bis 4 und Teil 6 genügen, sind mit dem CE-Zeichen, der Nummer dieser Norm sowie der Leistungsstufe für den Schutz gegen Durchstich zu versehen.
Teil 1 der Norm DIN EN 14404:2024 beschreibt Prüfverfahren für Knieschützer. Die Anforderungen für die verschiedenen Knieschutztypen sind in den Teilen 2 bis 6 dargelegt. Sie umfassen unter anderem die Materialunschädlichkeit, die Druckverteilung und das Dämpfungsvermögen bei Stößen. Ein wichtiger Aspekt ist auch der Schutz vor Durchstich, für den die Norm vier Leistungsstufen unterscheidet. Die neue Stufe 1U ergänzt die bisherigen Kategorien 0 bis 2 und gewährleistet – wie Stufe 2 – auch auf unebenen Flächen Schutz.
Des Weiteren werden Anforderungen an die Befestigung des Knieschutzes, die Ergonomie und an den Tragekomfort gestellt. Der Knieschutz soll beim Knien und beim Bewegen des Knies an der vorgesehenen Position bleiben. Zugleich dürfen die zur Befestigung verwendeten Bänder nicht den venösen Blutrückfluss im Bein beeinträchtigen. Weiterhin legt die Norm auch fest, wie Knieschützer zu kennzeichnen sind und welche Informationen der Hersteller zum sicheren und wirksamen Gebrauch zu liefern hat.
Parallel zur Norm wurde auch die DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ überarbeitet. Die neue Fassung, die in Kürze veröffentlicht wird, nimmt Bezug auf die neue Normenreihe und enthält viele praktische Hinweise und Erläuterungen für Benutzer von Knieschutz.
Nicola von der Bank
Nicola.Bankvonder@dguv.de
Olaf Mewes
olaf.mewes@dguv.de