sowohl der EN 60825-1:2007 als auch der Richtlinie 2006/25/EG basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) aus den Jahren 1996 ( Health
klung von DMM spielt das Technical Committee „Human Simulation and Virtual Environments“ der International Ergonomics Association (IEA). Fachleute tauschen sich hier seit 2011 über neue Entwicklungen aus
“ hat diese Problematik erkannt und einen unterstützenden Leitfaden entwickelt. Da auch ein internationales Interesse bestand, wurde die Ausarbeitung des Leitfadens in die entsprechende ISO -Arbeitsgruppe
zu sichereren Baumaschinen Ein Vorstoß für bessere Zugänge zu Baumaschinen ISO 45001: Die neue internationale Norm zu Arbeitsschutzmanagementsystemen Vorschlag einer EU-Marktüberwachungsverordnung – Erste
Diese Vernetzung innerhalb der Produktion sowie über Betriebsgrenzen hinaus ist jedoch nur mit international gültigen Normen und Standards möglich – und mit gut qualifizierten Beschäftigten. Seit dem Jahr
und Regelungslücken aufzeigen. Fehlende Produktanforderungen können dann in europäischen oder internationalen Normen, fehlende Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz im Regelwerk von Staat oder
Anforderungen an die Maschinengestaltung. Human Factors, Ergonomie und Maschinensicherheit Die internationale Arbeitsgruppe "Human Factors, Ergonomie und Maschinensicherheit" (kurz: Human Factors) der IVSS
dadurch verbindlich werden. Sehr detailliert, aber weniger verbindlich, sind die Merkblätter des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC), die das Regelwerk ergänzen. In der Diskussion wurde deutlich, dass
Anlagen- und Komponentenhersteller, Prüfhäuser und Anwender die Normenausschüsse auf nationaler und internationaler Ebene. Daher appellieren wir mit Nachdruck an die Arbeitsschutzexperten, hier ebenfalls aktiv
insbesondere technische Normen von DIN (unabhängig davon, ob sie rein national erarbeitet oder von internationalen oder europäischen Normungsorganisationen übernommen sind) ähnlich wie unmittelbar geltendes Recht