KANBrief 1/19
Bei der Arbeit mit Baumaschinen werden oft unterschiedliche Werkzeuge am Greifarm benötigt. Schnellwechsel-Einrichtungen (SWE) ermöglichen es dem Maschinenbediener, diese zu wechseln ohne seinen Platz zu verlassen. Leider passieren in der Praxis immer wieder schwere oder tödliche Unfälle mit herunterfallenden Werkzeugen, die nicht korrekt am Schnellwechsler verriegelt sind. Die KAN hilft, die relevanten Normen zu verbessern und die SWE sicherer zu gestalten.
Hydraulische Schnellwechsel-Einrichtungen werden vor allem an Baggern genutzt. Sie sind am Baggerarm befestigt und ermöglichen es, die für den Arbeitsvorgang benötigten Werkzeuge wie Tieflöffel, Meißel oder Rohrgreifer innerhalb weniger Sekunden aufzunehmen. Dazu werden die Werkzeuge auf einer Seite eingehakt und auf der anderen Seite verriegelt – meist durch Bolzen der Schnellwechseleinrichtung, die in Löcher oder unter eine Achse am Werkzeug fahren. Ist dieser Vorgang korrekt abgeschlossen, ist das Werkzeug fest am Bagger angebracht und kann genutzt werden.
Die Verriegelung geschieht bei den meisten Systemen auf der dem Bediener abgewandten Seite. Der Bediener kann dann nicht sehen, ob die Bolzen korrekt ausgefahren sind, also durch die Löcher oder außerhalb der Löcher greifen. Manche Systeme haben auf der Bedienerseite einen Stift, der ausgefahrene Bolzen anzeigt oder arbeiten mit Sensoren, die am Bedienerplatz zeigen, ob die Verriegelung korrekt ist. Wenn das Werkzeug fehlerhaft verriegelt ist, muss das nicht sofort auffallen. Klemmen die Bolzen zum Beispiel das Werkzeug lediglich fest ohne richtig einzurasten, ist eine Bewegung des Werkzeugs möglich, aber unter Belastung löst es sich dann und fällt meist ab.
Die Hersteller empfehlen in der Benutzerinformation eine Methode, um die Verriegelung zu testen. Allerdings ist vorhersehbar, dass dieser Test in der Praxis häufig vernachlässigt wird. Die Unfallzahlen belegen dies: Nach Informationen der BG BAU kam es zwischen 2010 und Mitte 2018 so zu 8 tödlichen und 45 schweren Unfällen. Die Ursache war in den meisten Fällen eine fehlerhafte Verriegelung. Hier zeigt sich, dass die Einbindung der willensabhängigen, menschlichen Komponente in das Schutzkonzept nicht funktioniert. Die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung muss nach der europäischen Maschinenrichtlinie in der Risikoanalyse berücksichtigt werden; dies ist hier nicht ausreichend geschehen.
Die derzeit gültige harmonisierte Norm zu Erdbaumaschinen, EN 474-1:2006+A5:2018, stellt im Anhang B Anforderungen an Schnellwechseleinrichtungen. Diese Anforderungen wurden überarbeitet und werden in Kürze durch einen Bezug auf die internationale Norm ISO 13031 „Schnellwechsler“ abgelöst. Obwohl einige Anforderungen verbessert wurden, bleibt der Test durch die Bedienperson ein Bestandteil des Schutzkonzepts.
Arbeitsschutzinstitutionen und Marktaufsichtsbehörden mehrerer europäischer Länder sind der Meinung, dass der Stand der Technik weiter fortgeschritten ist als in den Normen beschrieben. Auf dem Markt sind Schnellwechseleinrichtungen erhältlich, die dem Bediener konkrete Informationen über den Verriegelungszustand geben. Zudem gibt es konstruktive Lösungen, die bei fehlerhafter Verriegelung die Wahrscheinlichkeit des Herabfallens des Werkzeugs minimieren. Dabei kann der Bediener den Fehler rechtzeitig erkennen und gegensteuern.
Die Arbeitsgruppe Erdbaumaschinen der europäischen Koordinierung der Marktaufsichtsbehörden für Maschinen (AdCo) hat daher Eckpunkte formuliert, welche Änderungen in der Norm vorgenommen werden müssen, damit Schnellwechseleinrichtungen sicherer und konform zur Maschinenrichtlinie werden. Eine direkte Einarbeitung in die europäische Norm wird aus Zeitgründen favorisiert.
Im CEN-Normungsgremium wurde eine Gruppe eingesetzt, die die Bedenken diskutieren soll. Nach einigen Treffen wurde die Arbeit allerdings angehalten, um die Ergebnisse der Diskussionen der Maschinenarbeitsgruppe der Europäischen Kommission abzuwarten. Obwohl sich die Arbeit an diesem wichtigen Thema dadurch verzögert, ist es gut, dass die Meinung der EU-Mitgliedstaaten so direkt in die Neufassung der Normanforderungen einfließen kann. AdCo und die Maschinenarbeitsgruppe sind aufgerufen, die eingebrachten Vorschläge zügig zu diskutieren und an CEN weiterzuleiten.
Der gesamte Markt sollte außerdem Anstrengungen unternehmen, um auch Bestandsgeräte zu verbessern. Die Arbeit auf den Baustellen wird so in einem weiteren Punkt sicherer.
Dr. Michael Thierbach
thierbach@kan.de