KANBrief 4/13
An vielen Arbeitsplätzen sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsschutzmaßnahmen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung ist dabei in besonderem Maße von den Gegebenheiten bei der Benutzung am Arbeitsplatz und den dort einwirkenden Gefährdungen abhängig – dies muss auch in der Normung berücksichtigt werden.
Der Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und seine 11 Sachgebiete beraten und unterstützen Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen, Unternehmen, Versicherte, Hersteller und andere interessierte Kreise branchenübergreifend in Fragen zu persönlichen Schutzausrüstungen und erstellen Regeln und Leitlinien für den richtigen Umgang mit PSA.
Mitglieder des Fachbereichs und insbesondere die Experten der Sachgebiete stehen in engem Kontakt mit Herstellern und Anwendern, zum Beispiel durch Arbeitsplatzbegehungen, Unfalluntersuchungen und gemeinsame Gremien- und Projektarbeiten. Sie beobachten den PSA-Markt und bewerten persönliche Schutzausrüstungen in Bezug auf die Erfordernisse, die sich aus den realen Arbeitsbedingungen ergeben. Mit ihren so gewonnenen Erkenntnissen beteiligen sie sich aktiv an der nationalen, europäischen und internationalen Normung von persönlichen Schutzausrüstungen und leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Festlegung von Produktanforderungen und Prüfverfahren, um die Verfügbarkeit geeigneter PSA für unterschiedliche Arbeitssituationen sicherzustellen.
Bei übergreifenden Fragestellungen oder bei besonderen Schwierigkeiten im Normungsprozess, beispielsweise bei formellen Einwänden gegen Normen, übernehmen die Fachbereichsleitung und die Geschäftsstelle innerhalb der Unfallversicherungsträger eine koordinierende Funktion.
Normung muss Bestehendes verbessern und Neues aufgreifen
Seit Einführung der neuen Konzeption sind zur Konkretisierung der europäischen PSA-Richtlinie 89/686/EWG mehr als 350 europäische Produktnormen zu gewerblich und privat genutzten persönlichen Schutzausrüstungen entstanden. Der Prozess der Normung kann jedoch nicht als abgeschlossen betrachtet werden.
Zum einen sind derzeit nicht immer alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie in den Normen abgedeckt. Angesichts aktueller Diskussionen mit der Europäischen Kommission über die Inhalte der Anhänge ZA und die Vollständigkeit der Konformitätsvermutung wächst der Druck zur kontinuierlichen Verbesserung der PSA-Normen. Dabei sollte es aus Sicht des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen das Ziel sein, alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu einem Produkt möglichst in einer einzigen Norm zu berücksichtigen. Die ergonomische Gestaltung, Kombinationen von PSA und die gegenseitige Beeinflussung bei der gleichzeitigen Benutzung verschiedener PSA-Arten sind Themen, denen dabei besonderes Augenmerk geschenkt wird.
Zum anderen kommen durch Änderungen im Arbeitsumfeld und durch technische Entwicklungen neuartige Produkte, neue Kombinationen von PSA und Produkte mit neuen Funktionen auf den Markt, denen die Normung Rechnung tragen muss. Im Themenfeld der Schutzkleidung analysieren die Normungsorganisationen CEN/CENELEC beispielsweise derzeit auf Grundlage eines Mandates der EU-Kommission (M/509 Programming mandate to CEN, CENELEC and ETSI on protective textiles and personal protective clothing and equipment (pdf)) die Notwendigkeit zur Erarbeitung neuer Normen. Aus der Analyse sollen im nächsten Schritt konkrete Normungsaufträge hervorgehen, z.B. zu intelligenter PSA mit integrierten elektronischen Funktionen und zur Betrachtung von PSA als ganzheitlichem Schutzsystem. Dabei ergibt sich auch die Möglichkeit, auf weitere Aspekte wie Ergonomie, Nachhaltigkeit, psychische Belastungen und Energieeffizienz in den Produktnormen verstärkt einzugehen.
Nicht zuletzt um die neuen Entwicklungen zu begleiten, ist es unzweifelhaft notwendig, dass die Experten der Unfallversicherungsträger in Normungsgremien mitarbeiten. Um diese Beteiligung auch künftig sicherzustellen, kann es erforderlich werden, über neue Finanzierungskonzepte sowohl für die Beteiligung der Experten als auch für notwendige Untersuchungen zur Eignung von Produkten sowie für die Entwicklung validierter Prüfverfahren nachzudenken.
Karl-Heinz Noetel, Leiter des Fachbereichs PSA der DGUV
karl-heinz.noetel@bg-bau.de
Petra Jackisch, Leiterin der Geschäftsstelle des Fachbereichs PSA
mailto:petra.jackisch@bgbau.de