KANBrief 3/12
Die europäische Marktüberwachung für Arbeitsmittel steht am Scheideweg. Einerseits sinken die Ressourcen, andererseits fordern Industrie, Gewerkschaften und Arbeitsschützer eine bessere Marktüberwachung. Die Hauptaufgabe der nächsten Jahre wird es sein, die verfügbaren Ressourcen wirksamer einzusetzen, um ein koordiniertes und effizientes System zu schaffen, das den Binnenmarkt unterstützt und die europäische Wirtschaft vor nicht-konformen Importen aus Drittländern schützt.
Die Herausforderung besteht darin, durch intelligente Zusammenarbeit aus weniger mehr zu machen. Verschiedene Instrumente können bei der Erarbeitung eines besseren Systems nützlich sein und helfen, Doppelarbeit zu vermeiden, z.B. ICSMS, das “allgemeine System zur Archivierung und zum Austausch von Informationen” nach Artikel 23 der EU-Verordnung 765/2008; das Kooperationssystem der nordischen Länder zur Überwachung von Arbeitsmitteln; oder EUROSHNET zum Austausch von Informationen über Risiken und Kontrollen. Die ADCO-Gruppe Maschinen entwickelt derzeit ein abgestimmtes System mit EU-weiten Marktüberwachungsprojekten, bei denen einige dieser Instrumente genutzt werden. Man beschäftigt sich beispielsweise damit, wie die Marktüberwachung intern und an den Grenzen verbessert werden kann und wie die Erkenntnisse der Marktüberwachung in die Erarbeitung besserer Normen einfließen können, damit weniger Schutzklauselverfahren notwendig sind.
Marktüberwachung 2022
Ich gehe davon aus, dass sich die EU-Marktüberwachung in zehn Jahren zu einem effizienten System weiterentwickelt hat, in dem auch Zoll, Arbeitnehmer und Industrie mitwirken, um wichtige Risikofelder zu erkennen, Interventionsprojekte zu planen und den Vollzug zwischen den Behörden zu koordinieren, und in dem ICSMS für den Informationsaustausch genutzt wird.
Das Modell der ADCO-Gruppe Maschinen kann als Muster für ein besseres System dienen, das sämtliche Richtlinien mit Bezug zu Arbeitsmitteln umfasst. Eine gewisse zentrale Finanzierung ist notwendig, damit nicht nur diejenigen Mitgliedstaaten beteiligt werden, die die Reisekosten zu Sitzungen aufbringen können.
Bis 2022 dürfte ICSMS so weit entwickelt sein, dass alle Marktüberwachungsbehörden dort umfassende aktuelle Informationen über die untersuchten Produkte bereitstellen. So können wir Prüfdaten austauschen, Doppelarbeit vermeiden und zielgenauer arbeiten. ICSMS sollte über einen umfangreicheren öffentlichen Bereich und ein Eingabesystem nach Richtlinien verfügen, damit die Dateneingabe nutzerfreundlicher wird. Ein direkter Link zu RAPEX (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte [außer Lebensmittel]) und Schutzklauselsystemen würde sicherstellen, dass keine doppelten Dateneinträge nötig sind, sondern „alles unter einem Dach“ zu finden ist.
Mitgliedstaaten, die Produktmängel feststellen, sollten dafür sorgen können, dass die betroffenen Produkte im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum nachgebessert oder vom Markt genommen werden. Derzeit haben wir 27 unterschiedliche Rechtssysteme für die Überwachung und den Vollzug des Binnenmarktes, und jede Behörde kann nur im eigenen Land Maßnahmen ergreifen. Ich glaube nicht, dass es 2022 eine zentrale EU-Vollzugsbehörde geben wird – dies ist politisch nicht durchsetzbar. Hilfreich wäre aber ein „EU-Vollzugsbescheid“, der in der gesamten EU rechtsgültig ist und den jede Marktüberwachungsbehörde nutzen könnte, um Hersteller und Importeure zu verpflichten, ein Produkt in der gesamten EU richtlinienkonform zu machen oder vom Markt zu nehmen.
Ich erwarte, dass es 2022 ein EU-weites Zollinformationssystem gibt, das mit ICSMS verbunden ist, damit Marküberwachung und Zoll Hand in Hand verdächtige Produkte auf dem Weg in die EU erkennen und am Importhafen oder am Standort des Importeurs gezielter eingreifen können.
Schließlich erhoffe ich mir eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit aller beteiligten Generaldirektionen der Europäischen Kommission. Entscheidend ist der enge Zusammenhang zwischen der Benutzung von Arbeitsmitteln, die in Richtlinie 2009/104/EG geregelt ist, und der Bereitstellung von Maschinen nach Richtlinie 2006/42/EG. Erst bei der Benutzung von Arbeitsmitteln fallen Mängel erfahrungsgemäß auf oder führen zu Unfällen: Grund ist meist die mangelhafte Gestaltung oder falsche Benutzung der Produkte.
Zusammenfassend erwarte ich, dass wir 2022 über wirkungsvolle Rechtsinstrumente und Informationssysteme verfügen und finanzielle Förderung für Schulung und Zusammenarbeit erhalten, um sowohl an den Grenzen als auch intern eine effiziente und gezielte Marktüberwachung gewährleisten zukönnen.
Phil Papard
HSE / ADCO-Gruppe Maschinen
Artikel beruht auf einem Vortrag auf der EUROSHNET-Konferenz.