von Bedeutung. Neue Beleuchtungssysteme machen sich auch nicht-visuelle Wirkungen zunutze, die zum Beispiel den Tag-Nacht-Rhythmus beeinflussen. Regelsetzer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Planer sollten
Aussagen zur Geeignetheit herangezogener Normen gibt es in den Urteilen reichlich. Auch hier zwei Beispiele: Das Bundesverwaltungsgericht betonte in dem Urteil aus 1987 auch: „Die Normausschüsse des DIN sind
nachzubilden. In der Industrie gibt es bereits Bestrebungen, sie am Arbeitsplatz einzusetzen, um zum Beispiel eine angenehme und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen. Dementsprechend ist die Nachfrage nach
anderes, als eine Umkehr der Beweislast . Das bedeutet, dass ein normkonformes Produkt nur dann zum Beispiel von der Marktüberwachung beanstandet werden kann, wenn dem Hersteller der Verstoß gegen Richtli
hingegen verbleiben im Anwendungsbereich, obwohl es für sie speziellere Rechtsvorschriften gibt. Beispielhaft seien hier die Bauprodukte genannt. Das Bauproduktenrecht betrachtet Bauprodukte primär hinsichtlich
übertragen werden. Durchführungsrechtsakte können in unterschiedlicher Weise eingesetzt werden, zum Beispiel: um Rahmenbedingungen für eine einheitliche Umsetzung von Rechtsvorschiften festzulegen (z. B.
dabei ein künstliches neuronales Netz: Auf Grundlage der Daten entscheidet die smarte Fabrik beispielsweise, wann welches Produkt hergestellt wird. Gleichzeitig fließen in die Produktion ständig die neuesten
rechtliche Fragen zu betrachten. Welche Informationspflichten bezüglich der auftretenden Risiken hat beispielsweise der Hersteller eines 3D-Druckers? Wird der Verfahrensanwender zum vollverantwortlichen Hersteller
0,1 Vol.-% CO den Stand der Technik darstellen und somit in die Normung einfließen sollten. Zum Beispiel gilt für Bodenbehandlungsmaschinen (mit i.d.R. kleineren Motoren) die EN 60335-2-72 „Sicherheit
leicht Fehler in das Endergebnis einschleichen: Während der Fahrt zu nutzende Fahrzeugsitze werden beispielsweise quer zur Fahrtrichtung verbaut abgenommen, obwohl dies nach DIN EN 1789 und den straßenverke