KANBrief 4/14

Innerbetrieblich verwendete Fahrzeuge und mobile Maschinen: CO auch bei Flüssiggas ein Thema

Kohlenmonoxid (CO)-Emissionen von Fahrzeugen und mobilen Maschinen können lebensgefährlich sein, wenn diese in schlecht belüfteter Umgebung verwendet werden. Mit Flüssiggas (LPG) betriebene Motoren emittieren üblicherweise weniger CO als mit Benzin oder Diesel betriebene. Voraussetzung für ausreichend niedrige Expositionen sind jedoch Motoren, deren Emissionen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser muss sich in den Normen erst noch niederschlagen.

Kohlenmonoxid ist sehr giftig, da es den Sauerstofftransport durch das Blut unterbindet. Einmal eingeatmet nimmt das Blut Kohlenmonoxid (CO) sehr effektiv auf, wodurch seine Fähigkeit, Sauerstoff zu binden und zu transportieren, nachhaltig eingeschränkt bzw. unterbunden wird. Eine akute Exposition kann Herz-Kreislaufstörungen, neurologische Effekte sowie Stoffwechselstörungen bewirken. Besonders gefährlich ist, dass CO geschmack-, geruch- und farblos ist und außer Kopfschmerzen kaum Symptome auftreten, die die Betroffenen vorwarnen könnten. Daher können CO-Vergiftungen leicht tödlich enden.

Vorsondierung zu Stand der Technik und Exposition

In einem großen Unternehmen der Verkehrswirtschaft wurden an mehreren flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen (von neu bis 20 Jahre alt) CO-Emissionsmessungen durchgeführt. Bestimmt wurden der Gehalt in Vol.-% im Abgas sowie der jeweilige Anstieg der CO-Konzentration in einer kleinen unbelüfteten Werkstatthalle (ca. 400 m3), wenn die Maschinen darin probelaufen, z. B. nach Wartungsarbeiten. Dies lieferte qualitative Hinweise zum Stand der Technik sowie zu Unterschieden zwischen älteren und neueren Motoren.

Darüber hinaus wurden Expositionsmessungen an vier Fahrern von flüssiggasbetriebenen Flurförderfahrzeugen bei der Arbeit in einer etwa 25 000 m3 großen Lagerhalle durchgeführt.

Erkenntnisse und weitere Recherchen

Es zeigte sich, dass bei allen Fahrern der in der TRGS 900 festgelegte Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid von 30 ml/m³ überschritten wurde, obwohl die Fahrzeuge nur zeitweise im Einsatz waren.

60 % der Fahrzeuge überschritten den Grenzwert aus der Durchführungsanweisung zur Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV Vorschrift 79) von 0,1 Vol.- % CO im Abgas um mindestens den Faktor 2. Die korrekte Motoreinstellung hat einen erheblichen Einfluss auf die Kohlenmonoxidemission. Maschinenbetreiber begründen falsche Motoreinstellungen häufig mit einem besseren Motorlauf. Der Motor nehme das Gas besser an und sterbe nicht so leicht ab. Doch diese Argumente dürfen angesichts der Gefahren, die von den Abgasen ausgehen, keine Rolle spielen.

Für größere Motoren (z. B. 4 Zylinder, 1.600 cm3 Hubraum) stellt der o. g. Abgasgrenzwert inzwischen auch nicht mehr den Stand der Technik dar, sondern kann offenbar mit moderner Abgasreinigungstechnik problemlos deutlich unterschritten werden. Weitergehende Recherchen deuten darauf hin, dass selbst für kleinere Motoren mit 6-35 kW Leistung Abgaswerte deutlich unter 0,1 Vol.-% CO den Stand der Technik darstellen und somit in die Normung einfließen sollten. Zum Beispiel gilt für Bodenbehandlungsmaschinen (mit i.d.R. kleineren Motoren) die EN 60335-2-72 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-72: Besondere Anforderungen für Bodenbehandlungsmaschinen, mit oder ohne Fahrantrieb, für den gewerblichen Gebrauch“. Dort wurde nur für Deutschland eine besondere nationale Bedingung aufgenommen, nach der das Abgas von Maschinen, die für den Inneneinsatz vorgesehen sind, nicht mehr als 0,1 Vol.-% CO enthalten darf. Ausgenommen sind hier allerdings Einzylindermotoren.

Folgerungen für die Prävention

• Der erhebliche Einfluss der Motoreinstellung und die sehr lange Verwendung älterer Fahrzeuge bestätigten die Notwendigkeit, mindestens halbjährlich das Abgas zu untersuchen und bei Bedarf die Motoreinstellung zu justieren (siehe Durchführungsanweisung zur Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ [DGUV Vorschrift 79]). Dies sollte sich unbedingt in den Betriebsanleitungen für mit Flüssiggas betriebene Geräte widerspiegeln, also auch in den Normanforderungen an Betriebsanleitungen für neue Maschinen.

• Es muss eine Diskussion angestoßen werden, um zu mehr Klarheit über den Stand der Technik zu gelangen, damit dieser sich in der Normung niederschlagen kann.

• Langfristig sollte angestrebt werden, in Räumen möglichst nur elektrisch betriebene Maschinen zu verwenden. Dies sollte gleichzeitig durch Einflussnahme auf Betreiber ( Informationsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsicht) sowie von Betreibern auf Hersteller (strengere Emissionsminderungsanforderungen beim Einkauf) geschehen.

Autoren: Arbeitsgruppe „CO-Emissionen flüssiggasbetriebener mobiler Maschinen“

Ulrich Birkenstock (BG Verkehr), Peter Bollwitt (BGN), Arno Goebel (IFA), Dr. Claus-Peter Maschmeier (LAV Sachsen-Anhalt), Corrado Mattiuzzo (KAN), Stefan Merkle (BG BAU)


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