auf den Arbeitsschutz jedoch mit strukturellen Nachteilen zu kämpfen haben. Die Zahl der schweren Unfälle nehme mit abnehmender Unternehmensgröße stark zu. Auch sei die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz in staatlichen Regeln oder im Regelwerk der Unfallversicherungsträger geregelt werden sollen. Aus Sicht der KAN dürfen auch die in der DIN SPEC 67600 formulierten
eine kurzfristige Änderung der Norm ISO 5006 (Sichtfeld an Erdbaumaschinen) beschlossen. Schwere Unfälle mit Erdbaumaschinen sind häufig auf unzureichende Sichtverhältnisse zurückzuführen. Ausgelöst durch
Regelsetzung im Arbeitsschutz schafft klare Verhältnisse Das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger Normung: ein wichtiges Instrument der Prävention Das Geschlossene Votum: ein ganz „besonderer
BAuA). Welche Gefährdungen ergeben sich beim Einsatz von Lasertechnik? Brose: Gefährdungen und Unfälle treten bisher vorwiegend im Labor, z. B. bei der Forschung, sowie bei der Herstellung und Instandsetzung
europäischen und nationalen Normung von Laboreinrichtungen tätig. KANBrief 3/20: Kennzahlen zum Arbeitsunfallgeschehen in internationalen Normen Normung im Personalmanagement: überfällig oder überflüssig? In
größten Unternehmen. Über ein Bonus-/Malus-System können Unternehmen je nach Entwicklung des Unfallgeschehens weitere erhebliche Ermäßigungen erhalten, insgesamt bis zu 49 Prozent. Förderung der Präven
tz und Normung im Fokus. Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), begrüßt als Gastgeber die rund 120 Gäste am Berliner DGUV-Standort. Dabei unterstreicht
betreiberbezogenen Lösungen und allgemeineren, aber standardisierbaren Anforderungen. Da kein Unfallgeschehen beim Einsatz der Betriebsart 3 bei Bearbeitungszentren oder anderen Werkzeugmaschinen bekannt
Beteiligt sind unter anderem Vertreter aus Wissenschaft und Forschung, der gesetzlichen Unfallversicherungsträger, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der betrieblichen Arbei