Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) guenther.weise@kwf-online.de Dr. Anja Vombergvomberg@kan.de KANBrief 3/25: KAN-Fachgespräch Klimawandel: Themen für die Normung Digitale Produktpässe [...] Normen widmen sich auch exklusiv...
mithilfe interoperabler, standardisierter Maschinen-Maschinen- und Mensch-Maschinen-Kommunikation den Übergang zu vernetzten, digitalen Ökosystemen zu erleichtern. Unter der Leitung von DIN und DKE sind auch
jüngerer Zeit in einzelnen Bundesländern eine Umkehr dieses Trends zu verzeichnen: So wurde in Baden-Württemberg und Niedersachsen das Gewerbeaufsichtspersonal in den letzten drei Jahren deutlich verstärkt [...] Normen gesetzlichen...
Normung an europäischen Universitäten verbessern möchte. Dr. Michael Thierbach thierbach@kan.de Bergische Universität Wuppertal: Arbeitsschutz im Blick Die Normung als Teil des produktbezogenen Arbeitsschutzes [...] Ein Beispiel ist die...
Europäische Arbeitsgruppe arbeitet Kommentare ein Der Weg zur Norm ist beschwerlich, doch der vorletzte Berg ist schon so gut wie erklommen. Die Ritter und Damen erreichen mit viel Engagement den nächsten Gipfel
Ausgabe 02/2024 des IPA Journals enthält ein Interview mit Professorin Dr. Anke Kahl, Bergische Universität Wuppertal, Vorsitzende des ASGA und Isabel Dienstbühl, Präventionsleiterin der BGN und ASGA-Mitglied
Norm-Entwurfs Die Tests beim Turnier und die Ergebnisse der Arbeit werden schnell per Boten zum übergeordneten Ausschuss gebracht. So ganz überzeugt ist das Gremium vielleicht noch nicht… In der Sitzung des
e 89/686/EWG wird dann aufgehoben. Hersteller, Prüfstellen und andere Betroffene sollten die Übergangszeit nutzen, um sich auf die neue Verordnung einzustellen. Zwei Jahre lang haben das Europäische Parlament [...] sein können. Mit diesem Datum...
Fachwelt auf Tagungen und durch Veröffentlichungen bekannt gemacht werden. Susan Freiberg Dr. Hanna Zieschang susan.freiberg@dguv.de hanna.zieschang@dguv.de KANBrief 2/11: Sicher arbeiten im Büro Glänzende Zukunft
veröffentlicht werden und tritt 20 Tage später in Kraft. Für einzelne Aspekte gelten längere Übergangsfristen. Hier geht es zum Kompromisstext zur EU-Bauprodukteverordnung.