EU-Bauprodukteverordnung

Richterhammer mit unscharfen europäischen Flagge Hintergrund ©Ralf - adobe.stock.com

Das Europäische Parlament hat am 10. April 2024 dem in den interinstitutionellen Verhandlungen erzielten Kompromisstext der Bauprodukteverordnung zugestimmt.

Mit der neuen Verordnung soll die Veröffentlichung von Normen schneller und effizienter werden. Sie enthält nun auch Anforderungen an die Sicherheit von Bauprodukten. Über einen digitalen Produktpass sollen Nutzer künftig Informationen zum Bauprodukt abrufen können. Die neuen Vorschriften fördern den Einsatz von wiederverwendeten Baumaterialien. Nach formaler Billigung durch den Rat wird die Verordnung voraussichtlich im Herbst 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt 20 Tage später in Kraft. Für einzelne Aspekte gelten längere Übergangsfristen.

Hier geht es zum Kompromisstext zur EU-Bauprodukteverordnung.