KANBrief 3/14

Erwartungen der Gewerkschaften an die Marktüberwachung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich eigentlich darauf verlassen können, dass Arbeitsmittel sicher und ergonomisch gestaltet sind, wenn sie die CE-Kennzeichnung gemäß einer europäischen Produktrichtlinie/-verordnung tragen. Leider ist dies nicht immer der Fall: Jahr für Jahr sind unsichere Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte im Handel zu finden und mehrere Dutzend Rückrufe sowie über hundert Behördenmeldungen zu registrieren. Kontrollen sind also unverzichtbar.

Den Gewerkschaften ist sehr daran gelegen, dass die Marktüberwachung nicht einfach nur funktioniert, sondern dass sie kraftvoll ihre Aufgaben erfüllen kann. Denn diese Aufgaben sind extrem wichtig im Interesse der Produktsicherheit, speziell der Sicherheit von Arbeitsmitteln.

Die Marktüberwachung ist der entscheidende Baustein für die Sicherheit in dem in der EU geltenden arbeitsteiligen Konzept. Danach gibt der Staat die grundlegenden Anforderungen an die Produkte vor. Diese werden in privat erstellten Normen konkretisiert, die dem Hersteller als eine Möglichkeit dienen, die Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Abschließend garantieren die Kontrollen der Marktüberwachung die Einhaltung der Schutzziele. Eine Klammer aus gesetzlichen Vorgaben und staatlicher Kontrolle umschließt also die private Normung und Produktion.

Kapazitäten reichen nicht aus

So weit das Konzept. Die Realität sieht anders aus. Jahrelang wurde in Deutschland das Personal in den zuständigen Behörden der Länder abgebaut – in der Gewerbeaufsicht allein von 2001 bis 2012 um ein Viertel. Allerdings ist in jüngerer Zeit in einzelnen Bundesländern eine Umkehr dieses Trends zu verzeichnen: So wurde in Baden-Württemberg und Niedersachsen das Gewerbeaufsichtspersonal in den letzten drei Jahren deutlich verstärkt (Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Jahresberichte der Bundesregierung, jüngste Ausgabe 2012).

Gleichwohl bleibt eine Zielgröße eine große Herausforderung: Gemäß § 26(1) des Produktsicherheitsgesetzes soll die Marktüberwachung jährlich 0,5 Produkte je 1000 Einwohner prüfen. In zahlreichen Bundesländern wird diese Vorgabe derzeit deutlich unterschritten.

Was die Marktüberwachung leisten sollte

Solange diese Engpässe bestehen, gilt es, Prioritäten zu setzen. Dies gilt aus Sicht der Gewerkschaften vor allem dafür, was kontrolliert wird.

• Neben den vielen Verbraucherprodukten sollte gebührende Aufmerksamkeit auf die Arbeitsmittel verwendet werden. Außerdem erwarten wir, dass die Marktüberwachung bei ihren Jahresprogrammen und Schwerpunktaktionen mit den gefährlichsten Produkten beginnt (vgl. dazu: Gefährliche Produkte. Informationen zur Produktsicherheit, veröffentlicht von der BAuA, jüngste Ausgabe 2013) Eine wichtige Informationsquelle dafür wären u.a. die Unfalluntersuchungen der Unfallversicherungsträger und der Gewerbeaufsicht.

• Darüber hinaus ist es wichtig, die als besonders gefährlich erkannten Produkte oder Produktkategorien nicht allein beim Inverkehrbringen zu kontrollieren, wenn sie noch neu sind, sondern auch im Einsatz unter realistischen Betriebsbedingungen. Denn Mängel fallen erfahrungsgemäß erst auf oder führen zu Unfällen, wenn die Arbeitsmittel tatsächlich benutzt werden.

In diesen Punkten sind die Gewerkschaften gern bereit, die Marktüberwachung zu unterstützen und die bestehenden Kontakte zu vertiefen. Denn die Vertreter der Belegschaften wissen selbstverständlich sehr genau, wo in ihren Betrieben Gefahrenschwerpunkte liegen. Für diese Kooperation bietet sich die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) an, in der Staat (Bund und Länder), Unfallversicherungsträger sowie die Sozialpartner Präventionsziele und -maßnahmen vereinbaren. Neben den langfristigen Handlungsfeldern für eine ganze GDA-Periode, zurzeit 2013-2018, sollten dabei auch kurzfristige Marktüberwachungsaktionen, ggf. auch getrennt nach Bundesländern, vereinbart werden.

Die Marktüberwachung muss künftig selbstbewusst ihre Aufgaben wahrnehmen können. Dazu ist neben einer adäquaten personellen Ausstattung die Orientierung an rechtlichen Vorgaben unabdingbar. Dort wo einzelne Normen nicht den letzten Stand der Technik zur Erfüllung dieser Vorgaben wiedergeben, können sie nicht als Maßstab der Überwachung dienen. Die KAN leistet in diesem Feld wertvolle Arbeit, indem sie offenlegt, wenn Normen gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, und Korrekturen in die Normung einbringt.

Ulrich Bamberg

Heinz Fritsche