KANBrief 3/14

Die ZLS – eine Institution stellt sich vor

Für zahlreiche Produkte sehen gesetzliche Regelungen Prüfungen und Konformitätsbewertungsverfahren vor. Doch wer prüft eigentlich die Prüfer? Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes übernimmt diese Aufgabe die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS). Ihr Leiter Hans-Georg Niedermeyer stellt uns im Interview seine Institution vor.

Herr Niedermeyer, worin bestehen die Aufgaben der ZLS?

Auf der Grundlage eines 1993 geschlossenen Staatsvertrags übernimmt die ZLS für alle Bundesländer eine koordinierende und kontrollierende Funktion im Bereich der Produktsicherheit. Stellen, die die Sicherheit von Produkten, Geräten, Maschinen und Anlagen prüfen und zertifizieren, benötigen unabhängig von einer gegebenenfalls vorhandenen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine staatliche Befugnis, um bestimmte im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vorgeschriebene Konformitätsbewertungstätigkeiten durchzuführen. Diese Befugnis erteilt die ZLS auf Antrag für folgende Stellen:

• Benannte Stellen (auch solche, die nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und nach der Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte tätig werden)

• Prüfstellen, die das GS-Zeichen vergeben dürfen

• Zugelassene Überwachungsstellen, die überwachungsbedürftige Anlagen überprüfen

Auch die Überwachung dieser Stellen gehört zu unseren Aufgaben. Für die Benannten Stellen nach dem ProdSG ist die ZLS darüber hinaus die Notifizierende Behörde, d.h. sie meldet diese Stellen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten.

Mit der 2013 in Kraft getretenen Änderung des Staatsvertrages hat die ZLS außerdem neue Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben für die Marktüberwachungsbehörden der Länder im Rahmen des ProdSG übernommen. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung bei formellen Einwänden gegen Normen. Vorgesehen ist auch, dass in bestimmten Fällen Vollzugszuständigkeiten der Länderbehörden an die ZLS übertragen werden.

In welcher Form bringt sich die ZLS in die Normung ein?

Stellt eine Marktüberwachungsbehörde fest, dass eine harmonisierte Norm die abzudeckenden Anforderungen nicht ausreichend konkretisiert, informiert sie gemäß ProdSG die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), damit ein formeller Einwand initiiert werden kann. Konkret soll der Informationsfluss von der Marktüberwachungsbehörde über die ZLS an die BAuA erfolgen. Die ZLS prüft den Sachverhalt und holt gegebenenfalls zusätzlichen Sachverstand entsprechender Spezialisten ein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens steht die ZLS dann auch anderen Beteiligten, wie zum Beispiel Verbraucher- oder Herstellerverbänden, als zentraler Ansprechpartner der Marktüberwachung zur Verfügung und wird fallbezogen die Position der Marktüberwachung in die Normungsarbeit mit einbringen.

Wie soll die Zusammenarbeit mit der KAN aussehen?

Schnittstellen ergeben sich insbesondere bei den formellen Einwänden gegen Normen. Die ZLS soll dabei die entsprechenden Spezialisten einbeziehen und koordinieren – eine Aufgabe, in der die KAN bereits langjährige umfassende Erfahrung vorweisen kann. Immer wenn ein formeller Einwand von der Marktüberwachung initiiert wird, von dem nicht ausschließlich Verbraucherprodukte betroffen sind, werden wir daher die KAN-Geschäftsstelle informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Umgekehrt kann die ZLS die Position der Marktüberwachung in den Fällen einbringen, in denen ein formeller Einwand von der KAN initiiert wird. Die entsprechenden Abläufe haben wir bereits mit der KAN-Geschäftsstelle abgestimmt und im Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) vorgestellt.

Ist die ZLS auch auf europäischer Ebene aktiv?

Ja, wir unterstützen die Marktüberwachungsbehörden in den Ausschüssen bzw. AdCo- Gruppen zu den 13 EU-Richtlinien, die über das ProdSG umgesetzt sind. Die sogenannten Beauftragten des Bundesrates in EU-Gremien haben die Aufgabe, in den Beratungen zur Weiterentwicklung und Auslegung der Richtlinien die Position der für den Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden mit einzubringen. Derzeit stellt die ZLS zwei dieser Richtlinienvertreter. Die weiteren sollen schrittweise bis 2017 folgen. Darüber hinaus vertritt die ZLS die Marktüberwachungsbehörden in weiteren EU-Gremien, z.B. wenn es um die Weiterentwicklung und Nutzung des Informationssystems ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance) und um die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und den Zollbehörden geht.