rderungen aufgehoben werden. Im Januar 2023 wurde der geforderte Warnhinweis im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zwar befand sich bereits eine Änderung zur Norm mit Anforderungen hinsichtlich der Vibrationen
„Arbeitswelt im Wandel 2023" mit den wichtigsten Daten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz veröffentlicht. Dieser spiegelt wichtige Trends zu Sicherheit und Gesundheit in der deutschen Arbeitswelt wider
sollte die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in Großbritannien Ende 2024 auslaufen und durch eine verpflichtende UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) abgelöst werden. Mit der neuen Regelung können U
Maßnahmen des Arbeitsschutzes in der aktuellen Pandemie ist in Deutschland die am 20. August 2020 veröffentlichte staatliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel . Sie konkretisiert den bereits Mitte April 2020 he [...] ausgerichtet. Viele dieser...
Ergonomie bei Maschinen Die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verpflichtet Maschinenhersteller, die Belästigung, Ermüdung sowie körperliche und psychische Fehlbeanspruchung des Bedienungspersonals [...] onals auf das mögliche...
aus dieser Initiative erarbeitete Gender-Aktionsplan setzt Leitplanken für die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Erklärung. Folgen Sie den folgenden englischsprachigen Links auf: „Inclusive European
Gegensatz zur Norm - nicht die Beteiligung aller interessierten Kreise erforderlich. Es besteht keine Konsenspflicht und auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht zwingend vorgesehen. Mitteilung des NAOrg
Vorhersehbare Fehlanwendung Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung für sein Produkt durchzuführen. Dabei geht er zunächst von der "bestimmungsgemäßen Verwendung" aus. Dies
n Normung. Das „Right of Opinion“ nach CEN BOSS (auf Englisch) und CENELEC BOSS (auf Englisch) ermöglicht es SBS nun, sich formal dazu zu äußern, ob sie in der Entwicklung befindliche Normen begrüßen oder
IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit angenommen. Gemäß dieser Erklärung verpflichten sich die 187 IAO-Mitgliedstaaten, die beschlossenen Grundsätze und Rechte zu achten und zu fördern