SBS vertritt als geförderte Organisation gemäß Anhang III der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen in der europäischen Normung.
Das „Right of Opinion“ nach CEN BOSS (auf Englisch) und CENELEC BOSS (auf Englisch) ermöglicht es SBS nun, sich formal dazu zu äußern, ob sie in der Entwicklung befindliche Normen begrüßen oder ablehnen. Dieses Recht war bisher den anderen Anhang-III-Organisationen ANEC (Verbraucherschutz), ETUC (Europäischer Gewerkschaftsbund) und ECOS (Umweltschutz) vorbehalten.
Alle Anhang-III-Organisationen haben darüber hinaus das Recht, in der Umfragephase und der Schlussabstimmung Kommentare zum Normtext abzugeben.
Pressemitteilung von CEN-CENELEC zum Recht auf Stellungnahme für SBS (auf Englisch)
Pressemitteilung von SBS zum Recht auf Stellungnahme (auf Englisch)