SBS erhält Recht auf Stellungnahme zu Normen

Vier Holzfiguren mit Sprechblasen ©Andrii Yalanskyi - stock.adobe.com

Im Rahmen der CEN-CENELEC-Jahresversammlung vom 24. bis 27. Juni 2024 in Amsterdam haben die Verwaltungsräte beider Organisationen beschlossen, Small Business Standards (SBS) das Recht auf Stellungnahme („Right of Opinion“) in der Normungsarbeit zu gewähren.

SBS vertritt als geförderte Organisation gemäß Anhang III der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen in der europäischen Normung.

Das „Right of Opinion“ nach CEN BOSS (auf Englisch) und CENELEC BOSS (auf Englisch) ermöglicht es SBS nun, sich formal dazu zu äußern, ob sie in der Entwicklung befindliche Normen begrüßen oder ablehnen. Dieses Recht war bisher den anderen Anhang-III-Organisationen ANEC (Verbraucherschutz), ETUC (Europäischer Gewerkschaftsbund) und ECOS (Umweltschutz) vorbehalten.

Alle Anhang-III-Organisationen haben darüber hinaus das Recht, in der Umfragephase und der Schlussabstimmung Kommentare zum Normtext abzugeben.

Pressemitteilung von CEN-CENELEC zum Recht auf Stellungnahme für SBS (auf Englisch)

Pressemitteilung von SBS zum Recht auf Stellungnahme (auf Englisch)