KANBrief 2/14

Gründung neuer Normen- und Arbeitsausschüsse im DIN

Die fachliche Arbeit des DIN ist in über 70 Normenausschüsse aufgeteilt  – von A wie Armaturen über I wie Informationstechnik, M wie Maschinenbau bis hin zu W wie Werkzeuge. Was passiert jedoch, wenn ein Thema zur Normung ansteht, das zu keinem der vorhandenen Normenausschüsse passt? Auch wenn dieser Fall nicht sehr häufig vorkommt, gibt es für die Einrichtung neuer Normenausschüsse feste Regeln und Vorgehensweisen.

Alle Regeln für die Neugründung und Schließung von Normenausschüssen (NA), aber auch für die Organisation der Arbeiten und die zu wählenden Ämter, sind in der Richtlinie für Normenausschüsse im DIN enthalten. Ein neuer Normenausschuss kann gegründet werden, wenn

a) ein Normungsantrag vorliegt, für den sich kein bestehender Normenausschuss für zuständig erklärt,

b) mehrere Normenausschüsse zu einem neuen zusammengefasst werden sollen, oder

c) ein Teil des Arbeitsgebietes eines Normenausschusses als neuer Normenausschuss ausgegliedert werden soll.

Außerdem können neue Normenausschüsse von Koordinierungsstellen vorbereitet werden (Beispiel NA Dienstleistungen) oder aus diesen hervorgehen (Beispiel NA Organisationsprozesse, der aus der Koordinierungsstelle Managementsystemnormung entstanden ist).

Sofern die Finanzierung des geplanten Arbeitsprogramms des Normenausschusses sichergestellt ist und ein Interesse der Betroffenen an der Mitarbeit besteht, kann der Vorschlag zur Neugründung vom DIN-Vorstand ans Präsidium herangetragen werden. Mit dem Vorschlag müssen der Name sowie das Arbeitsgebiet und Arbeitsprogramm des zukünftigen Normenausschusses vorgelegt werden. Es empfiehlt sich außerdem, bereits im Vorfeld die potentiellen interessierten Kreise anzusprechen und für ihr Engagement im möglichen neuen Normenausschuss zu werben.

Stimmt das Präsidium dem Vorschlag zu, beruft der Vorsitzende des Vorstandes eine kommissarische Geschäftsführung und lädt die interessierten Kreise zu einer Gründungssitzung ein. Zu diesen zählen nach der offiziellen DIN-Kategorisierung die Wirtschaft, die öffentliche Hand, Verbraucherschutz, Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Wissenschaft und Forschung, Umweltschutz, sonstige Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Anwender (z. B. Prüfinstitute oder Gutachter) sowie regelsetzende Institutionen. Auf der Gründungssitzung muss zunächst festgestellt werden, ob tatsächlich alle am Thema interessierten Kreise eingeladen wurden. Außerdem wird nach dem Interesse an der Gründung des neuen Normausschusses gefragt und dieses förmlich in einem Beschluss zur Gründung niedergelegt. Danach werden der Vorsitzende des Normenausschusses und sein(e) Stellvertreter sowie der Beirat gewählt. Dem Beirat obliegt es, den Namen und das Arbeitsgebiet zu verabschieden, das Arbeitsprogramm aufzustellen, den Finanzierungsplan zu genehmigen sowie die Arbeitsausschüsse zu gründen und kommissarische Obleute als Leiter dieser Arbeitsgremien einzusetzen.

Nach erfolgreicher Gründungssitzung bestätigt der DIN-Präsident die Gründung. Die Gründung sowie alle Änderungen gegenüber dem eingereichten Vorschlag müssen in den DINMitteilungen veröffentlicht werden.

Arbeitsausschüsse

Die operative Arbeit findet in den Arbeitsausschüssen statt. Ihre zentrale Aufgabe ist es, nationale, europäische sowie internationale Normen oder Standards (Vornormen und Fachberichte) zu erarbeiten. Bei thematisch breit aufgestellten Normenausschüssen können Arbeitsausschüsse zu Fachbereichen zusammengefasst werden.

Derzeit gibt es bei DIN mehr als 3.100 Arbeitsausschüsse. Neue Ausschüsse können gebildet werden, wenn die bestehenden Ausschüsse neue Normungsthemen nicht abdecken, die betroffenen Kreise völlig unterschiedlich und dort noch nicht organisiert sind, ein Interesse an der aktiven Mitarbeit besteht und die Finanzierung der Geschäftsstellenarbeit sichergestellt ist. Auch hier müssen also bereits im Vorfeld der Bedarf an dem neuen Thema und das Interesse an der Mitarbeit abgefragt werden.

Auch bei Arbeitsausschüssen wird auf der Gründungssitzung in einem förmlichen Beschluss zur Konstituierung niedergelegt, ob alle am Thema interessierten Kreise eingeladen wurden und Interesse an der Mitarbeit haben. Danach werden die Obperson und Stellvertreter gewählt, Name und Arbeitsgebiet des Ausschusses festgelegt und das Arbeitsprogramm aufgestellt.

Dr. Andrea Fluthwedel
andrea.fluthwedel@din.de